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T H E M A R Ü C K B L I C K
pedro23 Hauptthema: |
Geht um folgendes, wollte ein Lenkradschloß kaufen, ihr wisst schon diese alten Teile die man an das Lenkrad hängt (geht nicht um mein Auto dabei). Jetzt hab ich bei Ebay eins gefunden, Preis passt, auch wenn das Schloß nichts großartiges ist. Aber die Form macht mir irgendwie sorgen, das Lenkradschloß sollte ja immer im Auto liegen, nur das Ding sieht irgendwie wie ein Baseballschläger aus :D. Jetzt weiß ich nicht ob die :) Grünen davon begeistert wären. Was meint ihr? Hier mal ein Foto davon: |
cxm |
Hi,
kein Problem, Du kannst es ja begründen (Diebstahlschutz). Wenn Du einen komplette Baseball-Ausrüstung im Kofferraum hast und einen Clubausweis vorweisen kannst, sagen die auch nix gegen einen Baseballschäger. Aber wo gibt's hier schon Baseball-Clubs...?
Ciao - Carsten |
CSL |
also auch wenn du einen baseball schläger im auto mit dir führst kann niemand was sagen weil dies ein sportgerät ist und keine waffe im sinne des STGB.aber bei deinem lenkradschloss sehe ich auch erst recht keine probleme, da es ja wie mein vorredner schon sagte sich um diebstahlschutz aussrüstung handelt. |
E36-Freak |
ist beides richtig! |
Maveric |
Wo gibtsn das ding. :D |
LatteBMW |
Zitat:
also auch wenn du einen baseball schläger im auto mit dir führst kann niemand was sagen weil dies ein sportgerät ist und keine waffe im sinne des STGB.aber bei deinem lenkradschloss sehe ich auch erst recht keine probleme, da es ja wie mein vorredner schon sagte sich um diebstahlschutz aussrüstung handelt.
(Zitat von: CSL)
Darüber hatten wir schonmal einen ausführlichen Thread und die grünen beschlagnahmen leider sowas. Taschenmesser kannst auch überall kaufen, wird aber eigentlich als Waffe vom gesetz her gehandelt. |
E36-Freak |
Die "Grünen" stellen sowas zur Gefahrenabwehr vielleicht sicher, wenn die Dinger in irgendeinem Zusammenhang mitgeführt werden. Eine Beschlagnahme nach Waffenrecht ist überhauüt nicht zulässig, da Baseballschläger "Sportgeräte" sind und nicht unter eine entsprechende Einstufung fallen....da würde mich die rechtliche Begründung mal interessieren.... |
LatteBMW |
Hab den Thread mal rausgesucht: Threadlink |
Maveric |
Zitat:
Die "Grünen" stellen sowas zur Gefahrenabwehr vielleicht sicher, wenn die Dinger in irgendeinem Zusammenhang mitgeführt werden. Eine Beschlagnahme nach Waffenrecht ist überhauüt nicht zulässig, da Baseballschläger "Sportgeräte" sind und nicht unter eine entsprechende Einstufung fallen....da würde mich die rechtliche Begründung mal interessieren....
(Zitat von: E36-Freak)
Richtig! Völliger blödsinn das Baseball schläger einfach so beschlagnahmt werden wie ne AK47. Man kann alles als Waffe nutzen. NUr weil des n paar in einem anderen Fred behauptet haben muss des noch lange nicht stimmen! E36 Freak ist Profi. :) |
LatteBMW |
Kann da eben nur aus Erfahrung sprechen. Denke mal es kommt drauf an, wer im Auto sitzt. Denke mal wenn da so tätowierte Typen mit kurzen Haaren sitzen sieht das anders aus, wenn 2 zierliche Mädels so ein Ding mitführen. |
BMWStreetracer |
LOl das Teil ist ja mal geil ...
Bearbeitet von - BMWStreetracer am 10.06.2007 12:33:21 |
pedro23 |
Klar gibt es da kein klares Gesetzt das sagt, das Mitführen von so einem Gegenstand ist verboten oder so, aber ihr wisst doch sicher auch wie das wohl wäre wenn da so ein junger Typ in nem Auto sitzt und dann sowas dabei hat. Würden halt Fragen über Fragen kommen. Hier gehts zur Auktion, habs aber nicht ersteigert, hab vorher schon ein herkömmliches ersteigert. Link: AuktionBearbeitet von - pedro23 am 11.06.2007 17:57:19 |
BMWStreetracer |
Joh misst ich bin überboten worden weil ich nicht rechtzeitig zuhause war hoffentlich kommt so eins nochmal ;-)! |
pedro23 |
Tja jetzt fährt halt ein Mantafahrer mit dem Spielzeug rum :D. |
BMWStreetracer |
Zitat:
Tja jetzt fährt halt ein Mantafahrer mit dem Spielzeug rum :D.
(Zitat von: pedro23)
SKANDAL^^ |
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