Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Barracuda07
Hauptthema:
Hallo Leute!
Mal eine allgemeine Frage!
Kenn mich nicht so aus mit den Gesetzen bzw mit der speziellen Reglung in der STVO!
Geht um folgendes:

Mir ist aufgefallen das bei uns in Berlin tagsüber eine Menge Autos (auch sehr viele Taxen von Mercedes) unterwegs sind die die Nebelstrahler an haben und nur das Standlicht dazu!
Ist das erlaubt?!
Normalerweise sind die Nebler ja verboten!
Es sei den halt bei Nebel und generell sehr schlechten Wetterbedingungen!

Weiß da einer von euch was?
b-mw-323
also nebler + standlicht + rücklicht ist verboten!

nur nebler geht wieder, da das als tagfahrlicht gilt!
Barracuda07
Also Nebler+Standlicht+Nebelschlussleuchte ist verboten!? Gut...die Rückleuchte ist eigentlich logisch...die geht doch aber auch nur wenn du Abblendlicht an hast!? *grübel*

Also...nach deiner Aussage darf man mit Nebelscheinwerfer + STANDLICHT fahren, da dies als Tagfahrlicht gilt bzw so strafrechtlich NICHT geahndet wird!?

Hätt mir sowas schon denken können aber war mir halt nit sicher!
Kann man das irgendwo nachlesen oder ist das auch nur geraten von dir!?
Barracuda07
Aso...oder meintest du das so, das NUR Nebler erlaubt sind, OHNE Standlicht und OHNE Rücklicht!?
bmwharry
Zitat:

Also Nebler+Standlicht+Nebelschlussleuchte ist verboten!? Gut...die Rückleuchte ist eigentlich logisch...die geht doch aber auch nur wenn du Abblendlicht an hast!?



Schalt mal dein Standlicht ein und schau ob deinen Rücklichter gehen? Du wirst überrascht sein :-)
E36-Freak
Zitat:


also nebler + standlicht + rücklicht ist verboten!

nur nebler geht wieder, da das als tagfahrlicht gilt!
(Zitat von: b-mw-323)




Naja ganz so einfach ist es dann doch nicht...die Tagfahrleuchten haben eine Leistungsaufnahme von ca. 6-16 Watt, sind also wesentlich dunkler als die 55W-Nebler, bei dem Tagfahrlicht wird über ein Relais beim Starten das Licht eingeschaltet (ohne Rückleuchten), solange bis über den Serien-Lichtschalter das Abblendlicht aktiviert wird.

BeeEmmDoubbleUu
Rööööööööchtig!

Hab mir auch Tagfahrlicht eingebaut.Siehe Fotostorie (Bilder sind etwas klein :-)
Kommen zwar ab und zu so paar sprüche wie "Mensch heut ist wieder neblig hä?"
Dann sag ich immer mein Auto hat gar keine Nebler! Da gucken die dann immer wie die Kuh wenns blitzt. ;-)

Ist schon ne geile Sache, vor allem ich hab die jetzt schon fast ein Jahr drinnen und es hat mich noch keiner von de Rennleitung angehalten.

Gruß Gunnar
rennfrikadelle
Zitat:


also nebler + standlicht + rücklicht ist verboten!
(Zitat von: b-mw-323)



Diese Kombination ist erlaubt wenn durch Abblendlicht eine zu hohe Eigenblendung entstehen würde - z.B. in dichtem Nebel. Die Nebelscheinwerfer können das Abblendlicht ergänzen und unter schlechtesten Sichtverhältnissen auch ersetzen.

Zitat:


nur nebler geht wieder, da das als tagfahrlicht gilt!
(Zitat von: b-mw-323)



Quatsch.

Damit die Nebler gehen muss das Standlicht an sein.

Tagfahrlicht ist eine völlig eigene Zulassung!
Daywalker555
Standlicht+ Nebler ist glaube ich in Österreich eine zulässige Variante als Tagfahrlicht, in Deutschland aber trotzdem verboten.
MfG Dino
palmer
in deutsfchland darf man mit dem schalter uaf standlich gar nciht fahren so schauts aus, machen zwar viel darf man aber nciht...

und nebler nur bei schlechter sicht ala starker regen, schnnee nebel

thehost
...jep in österreich ists erlaubt Standlicht und Nebler in Deutschland NICHT....da gabs schon mal nen riesen thread zu wo sich auch ein Anwalt dazu äuserte.....ich such mal

und hab ihn schon

sind eh nur ein paar antworten *lach*

Bearbeitet von - thehost am 24.05.2007 15:43:35
oxford
Alles total einfach!

Standlicht bei fahrt verboten!
Standlicht+Nebelscheinwerfer nur erlaubt bei schlechter sichtverhältnissen durch nebel, regen, hagel,schneefall usw!
Standlicht+Nebelscheinwerfer+Nebelrücklicht nur erlaubt bei schlechten sichtverhältnissen.... und einer sichtweite kleiner 50mtr! Dann auch nur max 50 km/h erlaubt!
(es gibt auch idioten die die nebelrückleuchte auf der AB anmachen! um besser gesehen zu werden! vergessen aber das dadurch das bremslicht leicht übersehen wird!)

Als Tagfahrlicht als solches gelten Nebelscheinwerfer nicht! Es sei denn die NSW sind durch Tagfahrleuchten ersetzt worden! Tagfahrleuchten haben unter anderem einen anderen Abstrahlwinkel als NSW!

Daraus folgt! die Nebelscheinwerfer sind eigentlich nur für herbst/winter und prolls dies eben für cool empfinden!
rennfrikadelle
Zitat:


Standlicht bei fahrt verboten!
(Zitat von: oxford)




Nein. Das Standlicht als alleiniges Licht ist verboten wenn ein anderes Vorgeschrieben ist. Zu jedem anderen Licht mit Außnahme des Tagfahrlichtes muß das Standlicht brennen. Die berühmte Fahrschulfrage "Wann darf mit Standlicht alleine gefahren werden" ist so nicht richtig. Es darf mit Standlicht gefahren werden, wenn kein anderes Licht benötigt wird.

Zitat:


Standlicht+Nebelscheinwerfer nur erlaubt bei schlechter sichtverhältnissen durch nebel, regen, hagel,schneefall usw!
(Zitat von: oxford)



Jepp

Zitat:


Standlicht+Nebelscheinwerfer+Nebelrücklicht nur erlaubt bei schlechten sichtverhältnissen.... und einer sichtweite kleiner 50mtr! Dann auch nur max 50 km/h erlaubt!
(es gibt auch idioten die die nebelrückleuchte auf der AB anmachen! um besser gesehen zu werden! vergessen aber das dadurch das bremslicht leicht übersehen wird!)
(Zitat von: oxford)



Jepp

Zitat:


Als Tagfahrlicht als solches gelten Nebelscheinwerfer nicht! Es sei denn die NSW sind durch Tagfahrleuchten ersetzt worden! Tagfahrleuchten haben unter anderem einen anderen Abstrahlwinkel als NSW!
(Zitat von: oxford)




Tagfahrlicht darf die Straße nicht ausleuchten, sprich der Scheinwerfer darf keine Focusierung haben. Nebelscheinwerfer haben eine Focusierung. In Ö dürfen Nebler als Tagfahrlichtersatz genutzt werden, sofern das Fahrzeug werkseitig damit ausgerüstet ist. Das ändert nichts daran das es sich um Nebler handelt.