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Hardcore_Capone
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.05.2007 um 20:39:40 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Hallo ich will mir zusatzscheinwerfer montieren am grill ist das erlaubt?
Ich mein diese runden mit gitter vor die großen.
Ist das verboten wenn sie die oberen nebelscheinwerfer ein kleines stück verdecken?

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.05.2007 20:39:40
SuMo-Driver
M.E sind so viele Scheinwerfer gar nicht erlaubt, da der E30 ja bereits über 2 Scheinwerfer für das Ablend- und Fernlicht verfügt.

Nachlesen kannst Du das hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php

ZUsätzliche Scheinwerfer hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

Nebenbei gefragt, willst Du an einer Ralley teilnehmen, oder wofür so einen Tannebaum ??
Hardcore_Capone
Da steht aber nicht das ich die nicht dran haben darf sogar such scheinwerfer sind erlaubt.
Zitat:

Nebenbei gefragt, willst Du an einer Ralley teilnehmen, oder wofür so einen Tannebaum ??


Ja ;)
SuMo-Driver
Abgedeckt darfst Du noch ein paar mehr dran haben, aber halt nicht in Aktion :-))
Hardcore_Capone
Also wenn ich die bei straßenfahrt abdecke kann ich 4 von den dran haben?
AlessandroFashion
Kannst dich ja mal beim TÜV erkundigen oder direkt bei der Polizei...die müssten das am besten wissen.

E30massder
Den alten Mini konnte man auch ab Werk mit 6 Scheinwerfern ordern, also sollte des kein Problem darstellen, aber ich denk du wirst die Sache halt eintragen lassen müssen, weils ja ne bauliche veränderung is.
BIMMF
Beim damaligen Nissan sunny GTI ´91!
Gab es ab werk unten in der Schürze-2 Nebbler und 2 Lampen für das aufblendlicht.
Oben waren die normalen scheinwerfer und auch 2 für das auffblendlicht!
Aber wie gesagt wenn dann mußt e ne sonderabnahme machen wenn das nicht schon vom Werk auch angeboten wurde!
SuMo-Driver
@ E30massder

Der E30 hat mit Nebelscheinwerfer doch auch 6 Scheinwerfer :-))

2 * Ablend (und mehr dürffen es m.E. nicht sein)
2 * Fern (und hier könnte man evtl. noch was nachrüsten)
2 * Nebel (und hier könnte man evtl. noch was nachrüsten)

Aber mehr als dies zzgl. einem Suchscheinwerfer geht's m.E. nicht (Allenfalls bei den Fern und Nebel, die blenden eh und daher kann man sie auch so anbauen).
Hardcore_Capone
Also darf ich die nicht benutzen aber dran haben darf ich sie?
SuMo-Driver
Hallo,

wenn sie abgedeckt sind, sollte so was gehen (sicher bin ich mir aber nicht).

BTW: Letztens waren doch ein paar von der "Rennleitung" hier im Forum, wo ist denn nun der Freund und Helfer ?? :-))
E36-Freak
Ihr habt Probleme....., ich versuchs mal....also insgesamt 6 Scheinwerfer plus 1 x Suchscheinwerfer (35Watt), d.h. 2 x Nebel und 2 Fern-und Abblendlampen, dann ist Ende. Liegen die Scheinwerfer hinter einer Streuscheibe, so gelten sie als ein Scheinwerfer, würde bedeuten, beim E36 z.B. könnten zusätzlich 2 Zusatzscheinwerfer montiert werden............würden da also zwei Scheinwerfer montiert sein, dann müssten sie die gleiche Höhe haben. Das Abdecken oder teilweise Abdecken der Nebelleuchten durch die Scheinwerfer ist nicht zulässig, wenn sie sich in der Wirkung beeinträchtigen. Im "Gesetz" steht "mehr als unvermeidbar". Ich denke mal das gilt dann, wenn eine Montage an dieser Stelle nicht anders möglich ist. Ach ja, und das verdeckt ist unerheblich, da die Dinger dann eh betriebsbereit sein müssen. Hoffe, ich hab freundlich geholfen :-))

Bearbeitet von - e36-freak am 02.05.2007 20:06:21
Hardcore_Capone
Ich bau sie mir einfach mal rann ma schaun was die polizei dazu sagt wenn die mir entgegen kommen die sind ja schnell abmontiert.
SuMo-Driver
Mensch, da habe ich doch was hier im Forum gefunden.

Die haben Leuchten und Nummernschilder aus Deutschland:

https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic.asp?TOPIC_ID=83974

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 02.05.2007 20:20:23
Hardcore_Capone
Wie gesagt ich bau sie mir dran und warte mal ab was die polizei dazu sagt :D
daniel.krueger
Ich habe in der Fahrschule mal folgendes gelernt (gilt nur für PKW):

Abblendlicht: 1 Satz zulässig
Nebelscheinwerfer: 1 Satz zulässig
Fernlicht: 1 Satz außerhalb der Abblenlicht-Scheinwerfer zulässig, ein Satz innerhalb der Abblendlicht-Scheinwerfer zulässig. Die Scheinwerfer des E36 z.B. dürften als separate Scheinwerfer gewertet werden, da es zwei separate Reflektoren und Streuscheiben sind, die lediglich unter einer gemeinsamen Abdeckscheibe liegen, die ja keine optische Funktion hat, Gegenbeispiel wäre z.B. ein Golf 2 mit Zusatzscheinwerfern, der hat Abblend- und Fernlicht kombiniert in einem Scheinwerfer und daneben einen zusätzlichen SW für Fernlicht (so wie ggf. noch NWS in der Stoßstange.) Beim Mimi mit den insgesamt 6 Scheinwerfern ist es meines Wissens auch so. Eingetragen werden müssen Scheinwerfer generell nicht, die haben ja dieses Prüfzeichen, man darf halt nur nicht mehr anbauen, als erlaubt.
Hardcore_Capone
hm... ich hätte dann 6 normale und 2 nebler dran ist also nich erlaubt mach es aber trotzdem bis mich jemand erwischt oder ich deck sie ab mit den extra scheinweferbezügen.