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Goodstuff
Hauptthema:
Hi,

ich habe mir im Nov 2007 einen E36 Bj 96 vom Händler gekauft und leider verliert der Kühler seit Sa Wasser... Habe den Wagen stehen lassen als ich den Temp. anstieg gesehen habe.
Nachdem ich einen Druckversuch durchgeführt habe stellte sich raus das der Kühler an der linken Seite bei Druck Flüssigkeit verliert.

Im Kaufvertrag steht "Reduzierte Gewährleistung auf ein Jahr".

Gilt das jetzt als Gewährleistungsfall oder nicht? Habe im Inet etwas von Beweisumkehr ab 6 Monaten gelesen!? Da bin ich jetzt knapp drüber aber halt noch lange nicht das JAhr voll?

Bin für Infos und Tipps dankbar. Ich werde am Mo erstmal beim Händler anrufen.

Gruß Thomas

Bardock
Hallo Goodstuff,

ja, der Kühler fällt noch unter die Garantie.

Übrigens ist es genau genommen Garantie und keine Gewährleistung. Das erwähne ich lediglich der Vollständigkeit halber.

Ein Gebrauchtwagenverkäufer muss von gesetzes Wegen her 2 Jahre Garantie geben, es besteht jedoch die Möglichkeit, diese auf ein Jahr zu minimieren. Diese Regelung wird so gut wie immer durchgeführt und ist somit eher die Regel als die Ausnahme.
Damit dies aber auch wirksam wird und greifen kann, muss es im Kaufvertrag vereinbart sein, aus diesem Grund steht in der Regel so gut wie immer ein solcher Satz im Kaufvertrag.

Inwiefern die Höhe der Kosten übernommen wird ist wieder etwas anderes. Dabei gibt es auch viele Ausnahmeregelungen sofern sie getroffen wurden.

Du hast die Sache ja bereits voll im Griff als du geschrieben hast, das du am Montag den Händler anrufst. Erläutere im die Situation und dann wird die Sache hoffentlich gut verlaufen.



Gruß Bardock
daniel.krueger
@ Bardock:

Genau andersherum!
Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Umfang vertraglich festgelegt wird, Gewährleistung ist eine gesetzlich geforderte Leistung.
Die ganzen Gebrauchtwagengarantien sind zu 99% totale Verarsche am Kunden. Hier wird nämlich versucht, dem Kunden den Eindruck zu vermitteln, daß ihm "nur" die Leistungen aus der Garantie zustehen (die i.d.R. mit Zuzahlungen verbunden sind und gewisse Teile ausschließen), die Gewährleistung deckt aber weitaus mehr ab und insofern ein Mangel unter die Gewährleistung fällt, muß der Händler die Beseitigung des Mangels auch vollständig zahlen.
Goodstuff
Hi,

danke erstmal für die Antworten obwohl diese jetzt nicht sehr aussagekräftig bzw eindeutig sind :-)

Zwischenbericht:

Habe eben mit dem Händler telefoniert und er sieht von seiner Seite keinen Handlungsbedarf da es sich nach seiner Aussage beim Kühler um ein Verschleißteil handelt und er nur innerhalb der ersten 6 Monate (Ist jetzt der 7te) die Reparatur übernehmen müsse!? Es würde jetzt an mir liegen ihm zu beweisen, das der Schaden bereits beim Kauf vorgelegen hat...

Kennt Jemand die rechtliche Literatur zu dem Thema?

Wie daniel.Krüger schon erwähnte so auch der Händler handelt es sich nicht um eine Garantie!

Habe ich jetzt noch Möglichkeiten?

Gruß Thomas
masterkaycee
Moin goodstuff,


Händler sehen NIE Handlungsbedarf, sie legen den Begriff Verschleißteil immer zu ihren Gunsten aus. Wenns nach denen geht, ist das ganze Auto ein Verschleißteil...
Da du keine Garantie hast, zählt bei dir nur die Gewährleistung. Wie du bereits richtig festgestellt hast, greift nach dem sechsten Monat die Beweislastumkehr, d.h. DU musst dem Händler beweisen, dass der Mangel bereits bei `Übergabe versteckt bestanden hat, nur wird dir das so gut wie unmöglich sein. Ärgerlich, aber wenn das der einzige Mangel bislang war, dann schau mal bei Ebay nach nem neuen Kühler, kosten nicht die Welt, bekommst die neu ab 100 Euro. Wenn du nicht ungeschickt bist, baust das Ding selbst ein, ansonsten machts ne Freie für wenig Geld, ist ne Stunde Arbeit mehr nicht.

MfG
Bardock
Danke daniel, hast recht. Ich hab mich lediglich im dritten Satz verschrieben. Zu dem Thema hab ich in ein paar anderen Threads, ich glaube irgendwo im "Geplaudere", bereits ein paar Posts verfasst. Also ich weiß es, hab mich halt nur verschrieben.

Sorry Goodstuff und danke daniel !


Ein Gruß..........