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Sushi_is_Back
Hauptthema:
Guten Abend.

Bin zur Zeit SaZ4 (noch) und werde ende März entlassen.
Fange meine Ausbildung zum Bürokaufmann Anfang Juli an.

Soweit so gut. In den 3 Monaten möchte ich arbeiten gehen.
Habe die Chance eine 1000€ p/m Stelle für die 3 Monate anzutreten.

Geht von 6-14 Uhr. Allerdings will ich nach der Uhrzeit (z.b. ab 15/16 Uhr und danach) noch 1-2 Minijobs annehmen. Diese 3 Monaten sind für mich nur reines Geldsparen, da ich als Beschäftigter für die 3 Monate 60% vom letzten Gehalt bekomme(Reicht eigentlich)-(Bei Beginn der Ausb. 90% bis Ende Okt, danach keine Übergangsgebührnis mehr)

Ich werde nächste Woche nochmal den Sozialdienst ansteuern, aber wollte euch fragen
wie das aussieht.


Vll. hat ja mal einer die selbe Situation gehabt und hat mehrere Minijobs gehabt

Wie viele Minijobs(400€ Basis) kann ich annehmen, ohne die hälfte davon abzugeben.
Was wird dann versteuert bei 2x Minijob + 1000 €(250€ p/W) "Ferienjob" für die 3 Monate?
Was kann man verkehrt machen? 2te Steuerkarte beantragen? und und und.


Und nochmal: Ich werde mich auch nochmal an den Sozialdienst der BW wenden, aber möchte solche Dinge auch mit meiner Lieblings Community besprechen und mit euch meine "Probleme" teilen.


Angenehmen Abend noch!


Gruß
Sushi

Szabo
Also ich kenne mich da ein wenig aus und versuche mal die Grundlagen anzusprechen ...

du kannst pro Hauptbeschäftigung EINEN Nebenjob machen ...

Hauptjob ist auch während du im Urlaub oder Freigestellt bist, was jetzt SaZ4 ist, weiss ich nicht genau (verschrieben ???)

nur Studenten, Schüler, Hausfrauen, Rentner dürfen mehrer Minijobs gleichzeitig machen

beim Minijob unterscheidet man zwischen

geringfügig und kurzfristig

Geringfügig ist eine Minijob immer dann wenn er zeitlich unbegrenzt anfängt und nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet und nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient ...

Kurzfristig ist ein Minijob immer wenn bei Beginn die Beendigung klar geregelt wird und im Vertrag bereits drin steht ! Dann darf er von der Beendigung ein Jahr Rückwärts höchstens zwei Monate am Stück beschäftigt sein oder innerhalb eines Kalenderjahres rückwirkend 52 Arbeitstage

Stunden und Verdienst sind hier nebensächlich - das machen die ganzen Studis beim Daimler oder BMW in den Sommerferien, 2 Schicht schaffen und in 3 Wochen 3500 Euro verdienen

Sodele, jetzt der Trick an der Geschichte

mehrer Minijobs werden zusammengezählt, biste über der Grenze wird das ganze steuerpflichtig...

aber

ein geringfügier und ein kurzfristiger Minijob werden nicht zusammengezählt !!!

Das heisst maximal wäre folgendes denkbar

Schüler --- drei gerinfügige entlohnte Minijobs mit maximal 15 stunden in der Woche und 400 euro Verdienst zusammen, dazu noch ein kurzfristiger Job mit 2 Monaten fester Laufzeit und Vedienst wie man möchte (3000 Euro oder so)

Hauptbeschäftiger --- Geld aus dem hauptjob, EINEN geringfügig entlohnten Job mit maximal 15 stunden in der Woche und 400 Euro Verdienst im Monat dazu, und einen kurzfristigen Job mit ner festen Laufzeit von 2 Monaten am Stück und Verdienst wie man möchte ...

Alledings ist die Frage wie man vor allem die Variante 2 machen möchte ???

Wenn noch mehr Fragen hast, werde ich versuchen zu antworten, nicht alle Varianten sind übehraupt machbar, dein Hauptarbeitgeber hat das letzte Wort und während Urlaub arbeiten wird untersagt wegen Erholung usw. usw. da gibt es noch ein wenig zu beachten ...

MFG

Stephan

(alle Angaben ohne Gewähr, aber ich habe das mal gelernt in der Ausbildung :-D )

Opern Geist
Zitat:




Hauptjob ist auch während du im Urlaub oder Freigestellt bist, was jetzt SaZ4 ist, weiss ich nicht genau (verschrieben ???)



(Zitat von: Szabo)




als saz4 wird er wohl Soldat auf Zeit 4 Jahre meinen.

ich denke mal er macht die Ausbildung im Rahmen des BfD.

gruss
Sushi_is_Back
Danke & richtig.


Soldat auf Zeit 4.
Bin direkt nach der Schule(1 Jahr ehrenamtlich gearbeitet "Zeitüberbrückung") zur Bundeswehr gegangen. Anfangs aus Überzeugung. Dann SaZ4 geworden(Das schlimmste was ich hätte je machen können) Und nun.. Zeit absitzen und nichts wie raus.

Und habe somit auch von meinem Dienstherrn eine Ausbildung spendiert bekommen(2990,90 € ca. vom BFD zur Förderung. Und meine Ausbildung zum Bürokaufmann kostet 2350,00€)
Ist zwar alles nur "theorie" aber das beste: 6 Monate Ausbildung + IHK Abschluss.
Habe auch viele BFD Maßnahmen gemacht, die mich zumindest auch ohne Berufserfahrung halbwegs gut qualifizieren.

Tastaturschreiben 10-Finger, Redetraining & Rhetorik ((1)Grundlage + (2)Fortgeschritten)
SAP® Logistikwesen, SAP® Personalwesen, SAP® Rechnungswesen, Business Englisch.
Selbst & Zeitmanagement.


Das Ding ist jetzt nur.. ich würde den 1000 € "Hauptjob" machen und dann Minijobs machen. Am besten 2.

@Szabo
Danke dir, für die sehr informative Auskunft.
Variante 2 wäre eben nicht schlecht.

Könnte ich dies reintheoretisch so machen und nach 2 Monaten geregeltem kurzfristigen Job nochmal einen "kurzfristigen" Minijob anfangen, der dann noch den einen Monat läuft?



Danke & Gruß
Pug
hast du schon mal drüber nachgedacht zwei "richtige" jobs zu machen?
dann läuft zwar, sagen wir mal dein 1000€ job, auf lohnsteuerklasse 1 und der andere auf 6,
aber wenn das ganze zeitlich eh befristet ist wird der steuerabzug auf 12 monate berechnet und du bekommst sozusagen "alles" wieder zurück.
LatteBMW
Machst Du die Ausbildug im Rahmen des Bfds?? Dann bekommst Du 90%, darfst aber nur Nebenbei in Höhe von 30% (Brutto oder Netto vom BwGehalt weiß ich nicht mehr) dazuverdienen. Kommst Du über de Satz, zieht der Verein dir das von deinen 90% wieder ab. Den Rest darfst behalten und versteuern.
Daher würde ich überlegen, ob es sich überhaupt lohnt (sofern es eine Bd Maßnahme ist)

Bearbeitet von: LatteBMW am 20.02.2011 um 12:48:23
cargraphics
Szabo
Zitat:



Könnte ich dies reintheoretisch so machen und nach 2 Monaten geregeltem kurzfristigen Job nochmal einen "kurzfristigen" Minijob anfangen, der dann noch den einen Monat läuft?





die Variante geht nicht, da man innerhalb eines Kalenderjahres nur 2 Monate am Stück oder eben die 52 Arbeitstage (nicht am Stück) arbeiten darf...

ABER:

wie das mit nem Soldaten auf Zeit aussieht weiss ich nicht, das war damals nicht Bestandteil von der Ausbildung :-D

MFG

Stephan