Zitat:
Hallo ich hatte mal vor 2,5 jahren nen leichten hagelscheden, hab damals die 400 euro kassiert weil man kaum was gesehen hat.
Jetzt habe ich einen richtigen hagelscheden also um die 30 tiefe beulen bekomme ich überhaupt etwas?
(Zitat von: ReVlon21)
Wenn der Schaden damals auf Rechnungsbasis repariert wurde, dann ja. Wenn der Schaden einfach abgerechnet wurde, dann nein.
Das ist der Grund warum man Schäden, den die Versicherung bezahlt, auch richten lassen sollte und zwar auf Rechnung.
Die Versicherung wird sich (mit Recht) darauf berufen, dass es a) nicht möglich ist den neuen vom alten Schaden zu unterscheiden und b) ein Teil des Schaden (der alte Schaden) bereits beglichen wurde. Da keine Reparatur stattfand, bestand für die Flächen nur Restwert und durch die erneute Behagelung kam es zu keinem Schaden.
Anders ausgedrückt:
Dir fährt jemand in den Kotflügel, es entsteht ein leichter Schaden. Dieser wird der Versicherung gemeldet. Solange dieser nicht nachweislich repariert ist, wird der Kotflügel als beschädigt und somit wertlos geführt. Kommt es zu einem erneuten Schaden an diesem Kotflügel, so ist das die Beschädigung eines wertlosen Teils und somit nicht erstattungsfähig - auch wenn der neue Schaden den alten übersteigt.
Daher:
Versicherungsschäden in einer Fachwerkstadt reparieren lassen und auf Rechnungsbasis abrechnen.
Gibt aber Versicherungen, die sehen das anders. Bei denen bekommt man auch mal etwas ersetzt, wass sie streng genommen nicht ersetzen müssten. Allerdings versteht sich von selbst, dass man diese Versicherungen nicht bei den Direktversicherern und nicht in der unteren Preiskategorie findet...