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ReVlon21
Hauptthema:
Hallo ich hatte mal vor 2,5 jahren nen leichten hagelscheden, hab damals die 400 euro kassiert weil man kaum was gesehen hat.

Jetzt habe ich einen richtigen hagelscheden also um die 30 tiefe beulen bekomme ich überhaupt etwas?
Asko
wenn du den vorschaden hast nachweislich reparieren lassen (Rechnung) dann bekommst wieder was ja !
ReVlon21
und wen nnicht?
ich schätze den neuen schaden auf ca. 1500-2000 euronen
Ischl
Zitat:


und wen nnicht?
ich schätze den neuen schaden auf ca. 1500-2000 euronen

(Zitat von: ReVlon21)




Dann nicht.

Da könnten ja alle nach jedem Hagelschauer mit ausgestreckter Hand zur Versicherung gehen...
Musst schon beweißen ( Rechnung ) das du den Schaden behoben lassen hast sonst bekommst nich nochma Kohle ;)
ReVlon21
ja aber der erste ist ja weit geringer als der zweite verechnen die des nicht mit dem ersten oder so?
naja spätestens morgen weiß ich bescheid
Ischl
Kannst ja dein Glück versuchen aber ich denke das die nich nochma bezahlen.
Old Men
Wenn du beweisen kannst, dass der erste Hagelschaden in Eigenregie behoben wurde, wird man dir den neuen Hagelschaden ersetzen.
Boa
Der Schaden von einem Gutachter schätzen lassen.....

Von dem geschätzten Wert werden dann die 400€ abgezogen.

Miko323ti
Sind von dem Vorschaden Evtl. Bilder vorhanden?

Wenn es bei der gleichen Versicherung ist, wird dies der Fall sein.
Ich denke die Versicherung bzw. der Gutachter lässt da mit sich reden,
solange du ihm die Warheit sagst.

Wird so rauslaufen wie es Bao sagte...


Halt uns auf dem laufenden, wie es ausgegangen ist.


Gruß Michael
ReVlon21
Also habe heute Kohle bekommen ich wurde nicht nach vorschäden oder ähnliches gefragt.
War sogar der selbe Gutachter wie vor 2 Jahren.
Ich nehme also an, dass er von dem Hagelschaden, der vor 2 Jahren war bescheid weiß.
Mein Schaden war knapp 1800 euronen.
Wurde ohne Probleme ausgezahlt bzw. wird Überwiesen, da wird nur die Mehrwertsteuer und die SB abgezogen und fertig.
Deshalb kann man davon ausgehen, dass der erste Schaden vom neuen abgezogen wurde.

mfg
ReVlon21
Werde nochmal kurz berichten wenn das geld aufm konto ist oder ob die hinterher probleme gemacht haben.
Ischl
Wow hätt ich nicht gedacht.
Saugnapf
Zitat:


Hallo ich hatte mal vor 2,5 jahren nen leichten hagelscheden, hab damals die 400 euro kassiert weil man kaum was gesehen hat.

Jetzt habe ich einen richtigen hagelscheden also um die 30 tiefe beulen bekomme ich überhaupt etwas?

(Zitat von: ReVlon21)




Wenn der Schaden damals auf Rechnungsbasis repariert wurde, dann ja. Wenn der Schaden einfach abgerechnet wurde, dann nein.

Das ist der Grund warum man Schäden, den die Versicherung bezahlt, auch richten lassen sollte und zwar auf Rechnung.

Die Versicherung wird sich (mit Recht) darauf berufen, dass es a) nicht möglich ist den neuen vom alten Schaden zu unterscheiden und b) ein Teil des Schaden (der alte Schaden) bereits beglichen wurde. Da keine Reparatur stattfand, bestand für die Flächen nur Restwert und durch die erneute Behagelung kam es zu keinem Schaden.

Anders ausgedrückt:
Dir fährt jemand in den Kotflügel, es entsteht ein leichter Schaden. Dieser wird der Versicherung gemeldet. Solange dieser nicht nachweislich repariert ist, wird der Kotflügel als beschädigt und somit wertlos geführt. Kommt es zu einem erneuten Schaden an diesem Kotflügel, so ist das die Beschädigung eines wertlosen Teils und somit nicht erstattungsfähig - auch wenn der neue Schaden den alten übersteigt.

Daher:
Versicherungsschäden in einer Fachwerkstadt reparieren lassen und auf Rechnungsbasis abrechnen.

Gibt aber Versicherungen, die sehen das anders. Bei denen bekommt man auch mal etwas ersetzt, wass sie streng genommen nicht ersetzen müssten. Allerdings versteht sich von selbst, dass man diese Versicherungen nicht bei den Direktversicherern und nicht in der unteren Preiskategorie findet...
ReVlon21
ja da musst aber unterscheiden ob die versicherung für den austausch eines neuen kotflügels bezahlt oder für die reperatur weil es nur ein kleiner kratzer war oder ne kleine beule.
Wennn man googelt dann kommt auch ein Bespiel mit einem Wohnwagen der mit leichten Hagelschaden gekauft wurde und dann nach einem heftigen Hagelsturm zerstört wurde.
Die Versicherung wies die Ansprüche zurück, mit der Begründung, dass man damals für die Reparatur des ersten Schadens bezahlt hatte und die Reparatur ist nur durch Tausch der Aussenhaut möglich. Wird die Aussenhaut nochmals beschädigt beschteht kein Anspruch weil sie ja eben schon beschädigt und bezahlt ist, durch den Vorversicherer.

Und meine Schwägerin war gestern auch beim Gutachter, und der meinte, das man die die Differenz vom Neuen und alten schaden zieht wenn es um hohe Summen geht z.b. unreparierter Vorschaden 5000€ neuer Schaden 7000€ dann bekommt man nur 2000€.

Sie hat ihm mein beispiel geschildert und der hat gesagt, dass die bei solchen kleinen Summen erst gar nicht nach Vorschäden schauen.Hab auch heute nochmal das Gesamte Gutachten gründlich durchgelesen und da steht drin: "Unreparierte Vorschäden: NEIN".

Der Gutachter müsste es wissen weil es der selbe war wie beim ersten mal.

mfg