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T H E M A     R Ü C K B L I C K
warry
Hauptthema:
Moin!

Heute kam ein Brief ins Haus, dass ich eine mp3 runtergeladen haben und hiermit 450€ zahlen soll.
Die hatten natürlich (wie solls auch anders sein) alle Daten.

Nun, ich muss sagen, ich habe diese Datei tatsächlich runtergeladen und müsste jetzt quasi auch dazu stehn.
Nur gibt es irgendwie möglichkeiten die ganze Sache abzuwenden, bzw. die Summe zu drücken?
An diesem Anschluss im Haus hängen 2 Rechner (Ich und mein Vater).
Lohnt es sich, den Rechtsschutz einzuschalten? (sofern ich einen Privatrechtsschutz besitze :) )

Habt ihr irgendwelche tipps?

Mfg, Patrick
jochen78
Hi

wenn du nen Privatrechtschutz ohne SB hast mach dich auf jeden Fall erst mal beim Anwalt schlau.
Mit SB bist dann evtl. gleich noch 150 Euro extra los für den Anwalt.

MfG
Jochen
Nicore
Zitat:


Moin!

Heute kam ein Brief ins Haus, dass ich eine mp3 runtergeladen haben und hiermit 450€ zahlen soll.
Die hatten natürlich (wie solls auch anders sein) alle Daten.

Nun, ich muss sagen, ich habe diese Datei tatsächlich runtergeladen und müsste jetzt quasi auch dazu stehn.
Nur gibt es irgendwie möglichkeiten die ganze Sache abzuwenden, bzw. die Summe zu drücken?
An diesem Anschluss im Haus hängen 2 Rechner (Ich und mein Vater).
Lohnt es sich, den Rechtsschutz einzuschalten? (sofern ich einen Privatrechtsschutz besitze :) )

Habt ihr irgendwelche tipps?

Mfg, Patrick

(Zitat von: warry)




Du räumst hier tatsächlich öffentlich den Vorwurf ein.
Geht wohl nicht darum das Du was runtergeladen sondern
vielmehr (unabsichtlich) geteilt hast. Ggf. kannst Du den
Betrag etwas drücken, aber zahlen wirst Du sicherlich.
derpi
lass mich raten hmmmmm hast per torrent gesaugt wa? oda limeware oda ähnliches tauschbörsen...wo selbst RTL schon drüber berichtet hat das sie da leute raus picken...geh zum anwalt und frag dem um rat...aber bezahl noch nix...da kommt oft später brief wo weniger zahlen sollts etc
stefan323ti
Schau mal hier:

http://abmahnwahn-dreipage.de/

Einfach gesagt: modifizierte Unterlassungserklärung ausfüllen und abschicken und abwarten was passiert. Meistens kommt nichts mehr.
warry
naja ich hab ja nicht gesagt was und wo etc.
und derpi is schon gut dabei mit seiner vermutung :) naja normalerweise steh ich ja auch zu meinem bockmist. aber wer zahlt schon gern 450 euro. vor allem wenn er noch schüler so wie ich ist :)
danke für den tipp stefan!!
habt ihr noch weitere tipps?
mfg
shgfa
Hatte so etwas auch schonmal, allerdings mit Software.

Bei mir ging es bis zum gerichtlichen Mahnbescheid, gegen den habe ich dann Widerspruch eingelegt und seit dem ist nichts mehr gekommen.

Dem Anwalt habe ich nie geantwortet und auf kein Schreiben reagiert, habe halt abschtlich auf den Mahnbescheid vom Gericht gewartet.
Wollen die Anwälte gegen meinen Widerspruch vorgehen muss eine Klage beim Amtsgericht folgen aber um dort dann nicht zu scheitern, müssen die Abmahnanwälte Beweise in der Hand haben. Daran scheint es gemangelt zu haben.

Ist diesen Monat 2 Jahre her.
Maninblack
such mal bei google, gibts genug zu... und einige foren mit mehreren hundert seiten bzgl einer einzigen anwaltskanzlei

Also gar nicht reagieren ist das allerschlechteste, was du tun kannst... Wenn die erstmal ne einstweilige Verfügung angeleiert haben wirds teuer...

Also auf jeden fall ne modUE (modifizierte Unterlassungserklaerung) hinschicken...

Ob du zahlst oder nicht bleibt dir ueberlassen, hier gibt es kein Patentrezept.
Bist du denn wegen nem einzelnen Lied oder wegen einem Sampler (Top 100 bspw) abgemahnt worden?

Beweise brauchen die da auch nicht viel... Deinen Anschluss werden die schon identifizieren koennen... und ob du, dein Vater oder jemand der sich eingehacked hat das war, spiel keine Rolle, du haftest als "Störer"

Und zu shgfa: Dann hast du ja noch 1,5 Jahre bangen vor dir... Die Verjaehrungsfrist beginnt am ende des Jahren, in dem du die Abmahnung erhalten hast und geht 3 Jahre... Ob sich diese durch den gerichtlichen Mahnbescheid evtl sogar verlaengert hat, weiß vermutlich nur ein Anwalt...

In jedem Fall wuerde ich mal die Frist einhalten und die modUE hinschicken, danach kommt 100%ig noch ein Bettelbrief von wegen "sie haben leider vergessen zu bezahlen" .... was dann passiert kann dir niemand voraussagen...



btw: Uhrheberrecht wird durch die Rechtschutzversicherung meistens nicht abgedeckt!

Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 13:19:49

Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 13:20:54

Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 13:21:35
xXx_MaJeStiC_xXx
Hi,

bei mir gab es auch mal so ein Fall.

Von welcher Anwaltskanzlei kam der Brief?
Ich habe eine modifizierte Unterlassungserklärung geschickt und danach kam nix mehr.
Natürlich habe ich es über meinen Anwalt gemacht.

Mfg Vadim
Maninblack
450,- hoert sich nach Nuemann und Lang an?!
warry
jap. nuemann und lang warens (soweit ich richtig gelesen habe. bin grad nicht daheim). die anzeige beruht auf nur einen einzigen titel. (der in einer cd drin war die ich geladen hab). aber abgemahnt wurde ich nur wegen einem titel

Bearbeitet von: warry am 05.05.2011 um 15:08:43
Maninblack
ok, klar abgemahnt wirst du nur fuer diesen einen titel....

aber dann solltest du dich erst recht im internet schlau lesen...

THEORETISCH ists moeglich, dass du fuer alle Titel auf der CD abgemahnt wirst...
warry
jap. das ist mir schon klar mit der cd. ich hoff das beste.
shgfa
Zitat:


such mal bei google, gibts genug zu... und einige foren mit mehreren hundert seiten bzgl einer einzigen anwaltskanzlei

Also gar nicht reagieren ist das allerschlechteste, was du tun kannst... Wenn die erstmal ne einstweilige Verfügung angeleiert haben wirds teuer...

Also auf jeden fall ne modUE (modifizierte Unterlassungserklaerung) hinschicken...

Ob du zahlst oder nicht bleibt dir ueberlassen, hier gibt es kein Patentrezept.
Bist du denn wegen nem einzelnen Lied oder wegen einem Sampler (Top 100 bspw) abgemahnt worden?

Beweise brauchen die da auch nicht viel... Deinen Anschluss werden die schon identifizieren koennen... und ob du, dein Vater oder jemand der sich eingehacked hat das war, spiel keine Rolle, du haftest als "Störer"

Und zu shgfa: Dann hast du ja noch 1,5 Jahre bangen vor dir... Die Verjaehrungsfrist beginnt am ende des Jahren, in dem du die Abmahnung erhalten hast und geht 3 Jahre... Ob sich diese durch den gerichtlichen Mahnbescheid evtl sogar verlaengert hat, weiß vermutlich nur ein Anwalt...

In jedem Fall wuerde ich mal die Frist einhalten und die modUE hinschicken, danach kommt 100%ig noch ein Bettelbrief von wegen "sie haben leider vergessen zu bezahlen" .... was dann passiert kann dir niemand voraussagen...



btw: Uhrheberrecht wird durch die Rechtschutzversicherung meistens nicht abgedeckt!

Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 13:19:49

Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 13:20:54

Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 13:21:35

(Zitat von: Maninblack)




Nochmal, ich habe gegen den Mahnbescheid einen schriftlichen Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht eingelegt.

Das Amtsgericht fordert nach dem Erhalt meines Widerspruchs die Kanzlei auf, innerhalb von 14 Tagen eine Klagebegründung einzureichen.
Machen die Anwälte dann innerhalb der 14 Tage nichts, können die auch nichts mehr unternehmen weil es dann verfristet ist.

Maninblack
hm ok stimmt, da hast du recht...

trotzdem sei erwaehnt, dass es der schlechte weg ist gar nicht zu reagieren ... das birgt die größte gefahr und kann nach hinten losgehen...
warry
auf deutsch: ich sollte beim gericht widersprechen. gibts da bestimmte vorlagen für so einen fall?
Maninblack
nicht beim gericht, das gericht hat damit noch gar nix zutun...

du musst dem anwalt eine modifizierte unterlassungserklaerung schicken.

auf deutsch: ich biete das lied des kuenstlers X niemals jemandem zum download an...


dafuer gibts vorlagen.... wie gesagt, lies dich auf jeden fall im internet schlau.. sowas sollte man nicht auf die leichte schulter nehmen... klar werden viele abmahnungen verschickt.. aber es ist nicht so, dass die auf gut glueck versendet werden und hinterher nicht mehr verfolgt, wenn man nicht zahl..

zumindest nicht von nuemann und lang, die sind da schon "serioes" ... gibs einfach mal bei google ein, da findest du genug.. .auch vorlagen fuer die modUE, der Link oben sollte dir auch schon weiterhelfen

ach ja: und keinesfalls die unterlassungserklaerung, die die kanzlei mitgeschickt hat, unterschreiben!

Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 16:32:37
El Cabron
Mir ist grad etwas eingefallen, was sich wohl einfach anhört aber wo sicherlich ein Haken dran ist.
Hast du einen minderjährigen Bruder/Schwester? Könntest du nicht sagen dass er/sie es runtergeladen hat und aufgrund der Minderjährigkeit nicht strafrechtlich belangt werden kann?
Maninblack
nutzt nix, der Anschlussinhaber haftet als stoerer, voellig wurst, wer ueber seinen Anschluss den kram geladen hat!
warry
Jap.. das mit minderjährigen nützt nichts.
So. Ich hätte jetzt mal die modifizierte UE ausgefüllt und würde sie spätestens Montag (eventuell schon samstag) wegschicken. Morgen frag ich nochmal eine freundin, die bei einem rechtsanwalt für medienrecht arbeitet, was die dazu meinen.
Verschicken werde ich die UE per eMail, fax und post.
Das dürfte zur fristwahrung reichen und dürfte dann später auch beweisen, dass ich es wirklich verschickt habe.. oder?
Maninblack
schick sie vorab per fax (damit ist die frist auf jeden fall eingehalten) und dann besser nochmal per einschreiben-rueckschein ... hier wuerde ich nicht wegen ein paar euro sparen

aber wenn du ne dame aus ner kanzlei fuer medienrecht kennst, bist du ja super beraten!

Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 18:13:01
warry
Sodala. Hab mal etwas gegoogelt und einiges über die Kanzlei Nümann + Lang gefunden. Die einen schreiben von Abzocke, Massenabmahnung etc.. die anderen sind wiederum anderer Meinung. Na ich hab das ding jetzt meiner bekannten mitgegeben und die wird da fragen.
Auf jedenfall werde ich diese modifizierte Unterlassungserklärung zurückschicken (die von dem Link oben) und dann mal abwarten was kommt.
Mein P2P programm hab ich schonmal gelöscht :) Das sollte ich ja dann nicht mehr anrühren wenn ich eine Unterlassungserklärung abgebe :)

Bearbeitet von: warry am 05.05.2011 um 21:07:39
warry
Also für die, die es interessiert..
Der Anwalt meiner bekannten hat gesagt, ich soll dies auf keinen fall zahlen sondern abwarten, ob noch eine Mahnung kommt und dann reagieren. Und er meinte, 450€ sind auf jedenfall ein viel zu hoher Gegenstandswert. Na ich bin ja mal gespannt, was jetzt noch nachkommt.

mfg
Marcello25
Wann hast du denn das Lied runtergeladen? Gibt es da Zeiten, wo eine Geldstrafe nicht mehr wirksam ist, falls es schon so lange her ist? Ein Bekannter musste letztens auch 300 Euro bezahlen...
warry
27.03 standt auf dem zettel. Das könnte auch ungefähr hinkommen.
Naja aber wer das gleich bezahlt ist laut dem anwalt meiner bekannten selbst schuld. Da summen von 300, 400€ maßlos übertrieben sind meinte er. Es kommt da immer darauf an, wie bekannt das lied ist und wie der martkwert des liedes ist. Bei top hits kann es schon sein, dass der urheber mit der vergleichszahlung auf einen bruchteil runtergeht weil es eben genug leute gibt, die den song runterladen (also laut meiner bekannten).
Naja jetz wart ich halt mal ab und trink etwas tee. Ich rechne zwar schon damit das ich zahlen muss, aber ich hoffe es beläuft sich dabei auf 100, 200€.
Das lass ich mir noch eingehn.

Naja ich werde auf jedenfall darüber hier noch berichten sobald wieder was kommt :)

edit.: und ich denke nicht, dass es da zeiten gibt, wo die geldstrafe verfällt. Wie schon hier geschrieben, gibt es eine Abmahnfrist von 3 Jahren. Also in dem zeitraum kann der rechteinhaber auch auf schadensersatz klagen (denke ich)

Bearbeitet von: warry am 08.05.2011 um 17:13:52
E36Chris
Ja ich kenn auch ein paar, also nicht direkt aber über einen weiten bekannten- verwandtenkreis die schon bezahlen mussten

Glaub einer hatte damals 1000€ bezahlen müssen, aber da wurde schon mehr geladen

betroffen sind ja da eigentlich nur die tauschbörsen wo man runter- und gleichzeitig hochlädt

wenn man nur runterlädt macht man sich eigentlich nicht strafbar, oder? z. B. ist ja rapidshar* sehr beliebt da man bei diesem server ja nur runterlädt aber gleichzeitig nichts hochlädt

anders wie bei torrent, etc. kenn mich da nicht so aus aber da lädt man ja auch gleichzeitig mit dem runterladen wieder hoch, oder?

Mfg.
warry
jo.. während du runterlädst, ladest du gleichzeitig auch hoch. Man kann zwar die Upload rate auf "0" stellen, was aber nicht viel bringt, da du immer minimal upload hast.
E36Chris
ja bei tauschbörsen

aber es gibt ja auch reine downloadserver z. B. rapidshare, oder?

Mfg.
stefan323ti
Da gibts viele Meinungen, 100% legal ist es auf jeden Fall nicht. Aber das ist wohl die Grauzone.

Abgemahnt wird ja das aktive Verteilen (upload) der Daten.

Ich hab auch schon Post von nem Anwalt bekommen weil ich ein Album runtergeladen habe.
Sollte 1200€ zahlen, als Schadenersatz.
Was interessant war, war die Tatsache das zwar ein Datum und eine Uhrzeit genannt wurden.
Allerdings war eben nur eine Uhrzeit genannt, was ja im eigentlichen Sinne keinen Zeitraum benennt sondern nur einen Zeitpunkt.

Und ein Zeitpunkt ist ja eigentlich sehr kurz, wo dann wieder die Frage besteht, wieviel Schaden man zu einem Zeitpunkt, und nicht in einem Zeitraum, anrichten kann.

Habe auch die mod. UE ausgefüllt und zurück geschickt und seitdem kam nie wieder was. Ist auch schonwieder 3 Jahre her oder so.

Finde es auch erschreckend wie professionell das ganze mittlerweile betrieben wird.
Da werde extra Firmen betrieben wo Mitarbeiten Lieder runterladen und die IP Adressen der "uploader" werden automatisch per Mail an ein Kölner Gericht verschickt und Strafanzeige gestellt um an die Adresse zu kommen.
Dann wird abgemacht, und das zehntausendfach...
adorable*m82
Sehr witzig ist auch, dass bei der Zahl an Kanzleien die abmahnen, es ja auch mindestens genauso viele Kenzleien gibt die zu einem Pauschalpreis das Mandat im Vorverfahren übernehmen.
Und das ohne persönliches Gespräch o.Ä.
Also Forderung von 650€ der Abmahnkanzlei, 250€ Pauschalpreis für die Vertretung durch eine andere, dafür muss man weniger oder gar nichts an die Abmahner zahlen.
Vor Gericht geht das so gut wie nie. Zumindest nicht solange keine Hehlerei damit betrieben wird.

Man muss nur mal danach googlen.
Aber man will ja nicht zu viel verschwörungstheorisieren... *g*

stefan323ti
Ja, man könnte fast meinen das die sich da selber gegenseitig am Leben halten und gegenseitig Arbeit beschaffen ;)
tobibeck80
das brauch man nicht nur meinen, das ist auch so.


Ich hab mal irgendwo ne Auflistung gesehen welche Kanzlei da mit wem zusammenarbeitet, glaub auf abmahnwahndreipage
warry
Bei mir war auch nur ein zeitpunkt genannt. Ich denke das ist ein sehr guter grund zum anfechten. Das kommt doch immer darauf an, ob man ein lied ganz hochlädt, oder eben nur einen bruchteil (stichwort angerichteter schaden).

Aber ist es nicht so, dass es sein kann das Kanzlei A mich ertappt und mit Kanzlei B zusammenarbeitet? -> Kanzlei A gibt meine Daten an Kanzlei B weiter und die suchen sich ein anderes Lied, dass in dem Album ist und mahnen mich dadurch erneut ab?

Heute kam der 2. Brief (andere RA Kanzlei). Die hieß Fareds. Hab danach auch schon gegoogelt und einiges über diese Kanzlei gelesen. Sind wohl die gleichen wie Nümann + Lang.
Ich schick jetzt mal 2 von diesen modifizierten UEs raus und warte mal ab.

mfg
E36Chris
Anscheinend haben die mal wieder einen Grund gesucht um an Geld zu kommen und dumme suchen die gleich bezahlen

Naja letztens ist auch ein Künstler am Fernseher gekommen (K. A. wie der heißt habs vergessen ;-) der sogar seine eigene Abmahnungsfirma besitzt, da es mit seinem Albums- und Singleverkauf nicht mehr so gut läuft

Armselig sowas

Mfg.
Gr33nAcid
da gab es doch mal so nen urteil von wegen unabgesicherten wlan.

da mußte man dann max 150 zahlen. dann war dein wlan eben nicht gesichert ;)
stefan323ti
Zitat:



da mußte man dann max 150 zahlen. dann war dein wlan eben nicht gesichert ;)

(Zitat von: Gr33nAcid)




Was man selber nachweisen muss. Viel Spaß dabei ;)
Maninblack
Zitat:


da gab es doch mal so nen urteil von wegen unabgesicherten wlan.

da mußte man dann max 150 zahlen. dann war dein wlan eben nicht gesichert ;)

(Zitat von: Gr33nAcid)




wie schon geschrieben - das juckt niemanden... du haftest als stoerer...
warry
Moin!

Noch ein update:
Da es ja laut Kanzlei ein "chartcontainer" war (also quasi ein Album) hab ich auch 2 abmahnungen bekommen. An die eine (nümann und lang) hab ich eine mod. UE geschickt und bis jetzt kam nichts mehr.
An die andere Kanzlei ( fareds ) hab ich auch eine mod. UE geschickt, und jetz kam ein Brief zurück, dass ich doch bitte noch zahlen solle.

Soll ich die Mahnung noch einmal ignorieren? oder direkt zum Anwalt?

Ich persönlich hätte die eMail noch einmal ignoriert und wenn wieder was kommen würde, wäre ich zum Anwalt gegangen, da 450 euro sauber zu hoch sind (laut einem anwalt meiner bekannten - mit 100-200 euro würde ich normalerweise rechnen. Je bekannter und verbreiteter das lied, desto niedriger die zahlung hat er gemeint).

Was sagt ihr dazu? Nochmal ignorieren? Wenn die vors Gericht wollen muss ich ja so oder so einen Anwalt einschalten, also könnte ich ja theoretisch auch gleich abwarten..

Mfg, Patrick

Bearbeitet von: warry am 04.06.2011 um 15:54:32
louisdama
Nichts machen.
warry
wobei jetzt fareds nach meinen recherchen teilweise als seriös, teilweise als abzocke dargestellt wird. Tja, was glauben.. ich wollte morgen vormittag mal einen Anwalt anrufen.
Was passiert denn im worst case wenn ich diese zahlungsaufforderung ignoriere? leiten die sofort ein gerichtliches verfahren ein?