Baumschutz in der Stadt
Von Bäumen gehen vielfältige, positive Wirkungen aus:
Sie sichern die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.
Sie beleben und gliedern das Ortsbild.
Sie sind Lebensraum für Tier und Pflanze.
Sie dienen als Wind- und Lärmschutz.
Sie filtern Stäube aus der Luft.
Sie produzieren Sauerstoff und befeuchten die Luft.
Geschützte Bäume
Nach der Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO) sind geschützt:
Alle Laubbäume und die Waldkiefer mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden.
Mehrstämmige Bäume , wenn mindestens einer der Stämme einen Stammumfang von 50 cm aufweist.
Obstbäume sind mit Ausnahme von Walnussbaum und Türkischer Baumhasel nicht geschützt.
Verbote
Verboten ist:
* Fällen von geschützten Bäumen ohne Genehmigung.
* Rückschnitt von Ästen mit einem Umfang > 15 cm ohne Genehmigung.
* Parken von Autos unter einer Baumkrone.
* Lagern von Baumaterialien unter einer Baumkrone.
* Versiegeln des Wurzelbereiches mit einer wasserundurchlässigen Decke.
http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/organisationseinheit/natur/baumschutz.htmlGruss Boa
Bearbeitet von - Boa am 30.04.2009 13:52:53