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compact_tuner
Hauptthema:
Hallo!

Ich habe gestern etwas bei ebay gekauft. Der Verkäufer war irgendwie nicht in der lage mir die richtige IBAn BIC/Swift zu senden. Ich hab mir dann mittels der Deutschen KTO Daten die IBAN BIC/Swift mittels eines IBAN rechners ausrechenen lassen. Soweit so gut. IBAN wurde akzeptiert und der Betrag abgebucht. Leider bin ich erst im nachhinein draufgekommen das ich beim KTO Nummer kopieren für die IBAN Berechnung die 1. Stelle der deutschen KTO NUmmer nicht mit kopiert habe, und deswegen eine falsche Iban ausgerechnet wurde.
Gleich bei der Bank angerufen und denen das gesagt. Nach Apsprache mit der der Deutschen Bank (komme aus AUT) hab ich folgendes erfahren:

Obwohl ich auf ein KTO Überwiesen habe wo IBAN und Name nicht zusammen passen, kann es durchaus sein das der Betrag auf das KTO gutgeschrieben wird, WENN die KTO Nummer existiert.

Wenn die KTO Nummer nicht existiert wird der Betrag zurücküberwiesen.

Wenn sie existiert und der KTO Inhaber es nicht aus eigenem Ermessen Rücküberweist, schau ich durch die Finger!

Man könnte unter Umständen, lt Bankangestellten, eine RÜckbuchung durchführen lassen, allerdings würd ich dann von den überwiesenen € 50 gerade mal ca € 14 zurück bekommen, da sich die Empfänger Bank den Rest als Spesen einbehält!

Frechheit!

Hatte jemand schon mal so einen ähnlichen Fall? VL kann ja jemand berichten!

€ 50 sind jetzt nicht die welt, aber auch net grad wenig. Ich stell mir das halt nur vor , was wäre wenn das nicht nur 50 sondern um einiges mehr zB 800 od so gewäsen wären ...


gruß
Thomas
devil
falls sich der Kunde der anderen Bank nicht bei dir meldet oder über die bank
etwas ausrichten lässt, so handelt er strafbar! das nennt sich ungerechtfertigte bereicherung!
stargate
Banken sind nicht Verpflichtet Kontonummern und Empfänger etc. etc. zu überprüfen :-)

Klingt komisch, is aber so
Bimmer-Paule
Mit der ungerechtfertigten Bereicherung stimmt zwar soweit aber klage mal schlappe 50,- von Österreich aus in Deutschland ein.

Denke mal das rechtfertigt den ganzen Stress nicht.

Und mit der Prüfung der Banken ist das auch so eine Sache. Auf der einen Seite werden Überweisungen nicht auf korrekte Bankdaten hin geprüft. Habe aber schon den Fall selbst erlebt, dass ich die Zusendung der Kontoauszüge sperren wollte, weil ich mir mein Konto ohnehin mehrfach am Tag online ansehe. Auf meinen Antrag hin bekomme ich Wochen später die Antwort, dass die Unterschrift nicht mit der bei der Bank hinterlegten übereinstimmt.
Also auf der einen Seite wird locker über Details hinweggesehen und an anderer Stelle wiederum zu genau geprüft...

herr_welker
Zitat:


Banken sind nicht Verpflichtet Kontonummern und Empfänger etc. etc. zu überprüfen :-)

Klingt komisch, is aber so

(Zitat von: stargate)




Das gilt aber nur bei Online Überweißungen. Bei Beleg Überweißungen gilt das nicht.

Zitat:

Bei schriftlichen, beleggebundenen Überweisungen müssen Banken prüfen, ob Kontonummer und Empfängername übereinstimmen. Stellen sie dabei Abweichungen fest, wird das Geld so lange auf einem Zwischenkonto geparkt, bis der Auftraggeber seinen Fehler korri­giert. Das gilt aber nicht für Onlineüberweisungen: Da muss der Kunde Kontonummer und Bankleitzahl selbst kontrollieren, entschied das Landgericht Berlin. Landet die Summe – wie im Urteilsfall – aus Versehen bei einer fremden Person, muss der Onliner selbst zusehen, wie er sie zurücker­hält. Die Pflicht zum Vergleich von Name und Konto gilt, so die Richter, auch bei Überweisungen am Terminal (Az. 57 S 116/00).


Quelle Stiftung Warentest

Bearbeitet von - herr_welker am 22.04.2009 10:18:57

Zitat:

Wenn sie existiert und der KTO Inhaber es nicht aus eigenem Ermessen Rücküberweist, schau ich durch die Finger!


Wer würde sowas den schon machen...

Bearbeitet von - herr_welker am 22.04.2009 10:20:51
b-mw-323
hey,

da bei überweisungen kein kontonummer und namensabgleich statt findet sondern sich nur nach der kontonummer richtig kann das schon sein. jedoch steht dann demjenigen das geld nicht zu und er muss es eigentlich der bank melden. empfängername weicht ja mit kontoinhabername ab. verlange einfach, dass der konoinhaber benachrichtig wird und das geld zurückgebucht wird, das müssen die tun.

banken machen erst ab bestimmten beträgen kontonummer und namensabgleich, bei geringen beträgen ist es einfach zu teuer... :) im zweifelsfall ist die bank schuld weil sie eigentlich sowas abgleichen müsste
b-mw-323
@ herr welker: vollkommen richtig, bei onlineüberwiesungen haftet man selbst da muss die bank nichts prüfen, bei beleghaften schon!

@ bimmer-paule: du kannst sowas nicht sperren lassen, der gesetzgeber schreibt es vor das du spätestens nach 3 monaten kontoauszüge erhälst, selbst ausgedruckte haben keine rechtsgültigkeit!

@ compact_tuner: hast du online überwiesen??

aber ist schon eine frechheit was die deutsche bank als spesen berechnet, kannst aber auch bei deiner eigenen bank eine nachforschung einleiten. kannst ja noch mal bei der deutschen bank anrufen und denen sagen das normalerweise der kontoinhaber verpflcihtet ist sowas zu melden und die bank verpflichtet ist bei beleghaften überweisungen abzugleichen, kannst der deutschen bank ja auch gerne den rechtsweg anbieten und den hinweis geben das die bestimmt den kunden verärgern wenn der nicht informiert ist das er sowas melden muss... weiß nämlich fast keiner!

achso und die deutsche bank würde im rechtsfall haften und sich das geld vom kunden wieder holen. so ist die gesetzlage in deutschland, hatte neulich mal einen ähnlichen fall :)
mb100
... nur selbstverständlich ist die ungerechtfertigte Bereicherung kein Straftatbestand. Müsste aber in den Betrugsbereich fallen - vor allem wenn man erkennt, dass einem von irgendeinem Geld überwiesen wurde und offensichtlich ein Fehler vorliegt.
Der zivilrechtliche Herausgabeanspruch ist aber m.E. im Bereich der ungerechtfertigten Bereicherung zu finden.

Einer meiner Profs hat mal ne Überweisung getätigt - und die Kohle kam zurück. Weil er nen Fehler eingebaut hat.
b-mw-323
das ist in den AGBs geregelt das er dazu verpflichtet ist solche eingänge zu melden
compact_tuner
@ b-mw-323: ja hab ich!

ich werde jetzt einmal 1 Woche abwarten. Wenns so auch wiede zurück kommt is es gut und wäre der unkomplizierteste weg!

wenn nicht werde ich handeln und mich bei der empfänger bank mal melden!

danke für die tipps und ratschläge!
b-mw-323
du hast online überwiesen?

da kannst du leider nichts holen wenn die überweisung nicht zurück kommt, rein rechtlich bist du dafür verantwortlich. da gabs mal nen gerichtsurteil.

aber vielleicht wird ja noch alles gut und die überweisung kommt zurück, doof nur das die deutsche bank viele kunden und konten hat :/
compact_tuner
bank ist die kreis sparkasse köln!

ja hab online überwiesen!

naja ein doofer fehler! sind halt doch immerhin 50€ :/
güttl
Bisher habe ich Online-Überweisungen immer zurückbekommen, wenn Kontonummer richtig, der Inhaber jedoch falsch war. Dauert halt ein wenig...
b-mw-323
Zitat:


Bisher habe ich Online-Überweisungen immer zurückbekommen, wenn Kontonummer richtig, der Inhaber jedoch falsch war. Dauert halt ein wenig...

(Zitat von: güttl)




die bank müsste aber nicht :)
mb100
Zitat:


Zitat:


Bisher habe ich Online-Überweisungen immer zurückbekommen, wenn Kontonummer richtig, der Inhaber jedoch falsch war. Dauert halt ein wenig...

(Zitat von: güttl)




die bank müsste aber nicht :)

(Zitat von: b-mw-323)




Machen die meisten aber, weil sie keine Kunden verlieren wollen...
MartinSHL
Zitat:


du hast online überwiesen?

da kannst du leider nichts holen wenn die überweisung nicht zurück kommt, rein rechtlich bist du dafür verantwortlich.
(Zitat von: b-mw-323)




falsch.
ich kann es nicht selber zurückbuchen lassen (was z.b. bei einer lastschrift oder ähnlichem der fall ist).
es steht jedoch dem überweisenden jederzeit frei, seine ansprüche auf zivilrechtlichen weg gegen den empfänger geltend zu machen (tatbestand der unrechtmäßigen bereicherung).
b-mw-323
Zitat:


Zitat:


du hast online überwiesen?

da kannst du leider nichts holen wenn die überweisung nicht zurück kommt, rein rechtlich bist du dafür verantwortlich.
(Zitat von: b-mw-323)




falsch.
ich kann es nicht selber zurückbuchen lassen (was z.b. bei einer lastschrift oder ähnlichem der fall ist).
es steht jedoch dem überweisenden jederzeit frei, seine ansprüche auf zivilrechtlichen weg gegen den empfänger geltend zu machen (tatbestand der unrechtmäßigen bereicherung).

(Zitat von: MartinSHL)




hab mich ein wenig unverständlich ausgedrückt, ich meinte rein rechtlich kann er von der bank nichts verlangen, anders eben bei beleghaften