Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Bodensee_BMWler
Hauptthema:
Hat das jemand ?!?!?!
Am besten mit ET 15 :D
____________________________
Mein ---->COMPACT<---
Nicore
Ich glaub davon steht was in meinem Gutachten von FK, liegt unten im Auto... brauchst Du das wirklich dringend? Wer ist denn der Hersteller des Reifens, vielleicht bekommst Du nach nem netten Anruf dort was zugefaxt.
____________________________
Fotostory: Update 28.04.05 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!


Bearbeitet von - Nicore am 04.05.2005 09:45:55
El loco
Was für ein Gutachten willst Du denn?
215/40 auf 8x17 ist nicht abnormales und liegt in der Norm. Dazu braucht es keine Reifenfreigaben.

Aber mit der ET hat das nichts zu tun. Die hängt ausschließlich mit den Felgen zusammen und sagt nur, ob es am Ende passt. Aber das wird bei der Abnahme eh geprüft.
Ein Gutachten für die Felge (ob die die Traglast erfüllt und für dein Auto passt), kriegt man beim Felgenhersteller.
____________________________
So long

* El loco *

Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!
Bodensee_BMWler
Àlso hab nun die freigabe von dunlop!Der tüver meinte er braucht nen Gutachten mit soner felge,die solche reifen drauf hat !
____________________________
Mein ---->COMPACT<---
///kirunaviolet
Um welche Felge geht es? Was sagt der Felgenhersteller dazu? Welche Größen stehen denn in den Felgenpapieren drin?

Wenn der Prüfer sagt:

"braucht nen Gutachten mit soner felge,die solche reifen drauf hat !"

handelt es sich um keine Reifenfreigabe sondern ein Vergleichsgutachten.


____________________________
later,
///kirunaviolet


El loco
Jetzt weiß ich gar nicht mehr worum es geht...

Ein paar Infos wären nützlich!

Hast Du ein Gutachten der Felgen, dass die auf deinem Auto erlaubt sind? Steht die von Dir gewünschte Größe in dem Gutachten? Was will der Prüfer? Ein Gutachten irgendeiner Felge in 8x17 auf der 215/40 erlaubt ist? Oder ein Gutachten DEINER Felgen, wo diese Reifengröße drinsteht?
____________________________
So long

* El loco *

Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!
Bodensee_BMWler
ne,irgendein gutachten kann auch von ner größeren Felge sein also 8,5*17 9*17 usw. !

Desshalb weils ja eben nicht im gutachten von MEINEN Felgen steht braucht er ein Vergleichsgutachten !
____________________________
Mein ---->COMPACT<---
El loco
Zitat:


ne,irgendein gutachten kann auch von ner größeren Felge sein also 8,5*17 9*17 usw. !

Desshalb weils ja eben nicht im gutachten von MEINEN Felgen steht braucht er ein Vergleichsgutachten !
(Zitat von: Bodensee_BMWler)




Wuuuuuuuuuuuaaahahahahahaha, jetzt haut's mich vom Stuhl!
Der will ein VERGLEICHSGUTACHTEN, aber es kann auch von einer größeren Felge sein?!?! Was will der denn dann noch vergleichen?!?! Dass man auf irgendwelche Felgen 215/40 R17 draufmachen darf?! Das kann ich ihm auch so sagen! Hehehehehe!

Frag den mal, ob er schonmal was von "NORMFELGEN" gehört hat!
215/40 R17 liegt in der Norm für Felgen 8x17, deswegen darf man die da drauf machen. Und das ist allgemeingültig, gilt also für alle Felgenhersteller in Verbindung mit jeder Reifenmarke!

Und da Du ein Gutachten der Felgen für dein KFZ hast, gibt es da auch keine Probleme.

Wenn nichts schleift, der Abrollumfang in den Toleranzen liegt (gibt es Tabellen für oder man berechnet es) und Gummis mit genügendem Traglastindex und Speedindex montiert sind, muss der das eintragen.

Hough!


P.S.
Ich schätze, dass es echt um den Abrollumfang geht. Denn das ist ja das einzige, was er vergleichen könnte mit einer breiteren Felge. Ich habe auch eine Tabelle da. Also kau ich das Thema auch mal noch vor. :)
Der org. Abrollumfang von 225/50 R16 ist 1925 mm, die Winterreifen 185/65 R15 liegen bei 1897 mm. Irgendwo dazwischen bewegen sich die normalen Bereifungen des E36.
215/40 R17 hat 1842 mm - schon recht klein. Das sind 4,3% Abweichung zu 225/50 R16. Aber nur 3,96%, wenn man mal den Mittelwert 1915 nimmt. Ich weiß jetzt nur nicht genau, welche Toleranzen erlaubt sind. Aber mindestens das muss der Prüfer ja wissen...

____________________________
So long

* El loco *

Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!


Bearbeitet von - El loco am 04.05.2005 18:57:48

Bearbeitet von - El loco am 04.05.2005 19:05:36
Bodensee_BMWler
ja der hat mir son dicken Order gezeigt den ich selber durchblätter durfte mit so reifengrößen drin !?!

Kein plan.ich geh nun halt zum spezial tüv wollts halt einmal auf dem "einfachsten" weg gehen ;) !
Ich mein 215/40 ist ja bei den Tunern relativ gängig ;D !
____________________________
Mein ---->COMPACT<---
Highkoo
Suche auch ein Gutachten von jemand der 215/40 auf ner 8.5 mal 18 fährt!oder eine Reifenfreigabe von einen 215/40 der auf 8.5 mal 18 drauf darf!das Problem ist ,Kollege hat 8.5 und 10 mal 18 OZ Mito!laut gutachten darf er hinten 245/35 und vorne 225/40 fahren!was aber vorne total scheisse Aussieht!(Hinten ist super)Jetzt suchen wir ein Vergleichsgutachten oder ein Reifen mit ner freigabe auf die Felge!Vom Abrollumpfang passt es ganau mit215/40 und 245/35!Diff. weniger als 1%!Es mangelt nur an einem Gutachten für den TÜV!wer kann vielicht helfen?
____________________________
Bmw verbindet alle!
El loco
@ Highkoo

Das raff ich jetzt gar nicht. 215/40 auf 8,5x18 liegt laut meinen Infos in der Norm. Deswegen braucht es dafür eigentlich keine Reifenfreigabe. Außerdem passen die sehr gut zu den hinteren 245/35 und der Abrollumfang ist perfekt für den E36.

Wenn ein 215/40 mit passender Traglast und genügendem Speedindex montiert ist, sollte es eigentlich auch ohne Papiere zu keinerlei Problemen mit der Eintragung kommen! Denn genau um den Umstand zu veringern hat man die "Normfelgen" geschaffen.

Was will denn der TÜV anhand des Gutachtens noch bestätigt haben?!?
____________________________
So long

* El loco *

Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!
Highkoo
wie ich bereits erwähnt habe!passt der abrollumfang tatsächlch super!Bei 215/40 und 245/35 auf 18 Zoll!das Problem ist halt nur das in seinem gutachten von seiner OZ Mito diese Kombi nicht aufgeführt ist!sondern nur die aus245/35 und 225/40!(Das sieht vorne einfach sch..... aus)Nur ohne ein Gutachten wo drin steht 215/40 und 245/35 auf der Felge erlaubt,oder ein Vergleichsgutachten(Ist auch nicht sicher das es klappt),oder eine reifenfreigabe vom hersteller trägt der Tüv das nicht ein!Ob das in der Norm ist oder nicht!das interessiert den Tüv nicht!Ein Schriftstück muss her!kann vieleicht einer helfen?
____________________________
Bmw verbindet alle!
///kirunaviolet
unter link gehts schonmal um Eintragungsprobleme bei Reifengrößen.

Bitte auch meinen Beitrag zum Thema Impact Test und angegeben Größen im GUTACHTEN durchlesen.

Grundsätzlich ergibt sich hier ein Problem, da die Felge mit _kleineren_ Reifendimensionen nicht getestet wurde und somit das Gutachten quasi nicht mehr gültig ist. Wenn der Prüfer es mit Vergleichsgutachten dennoch einträgt ist das doch was..



____________________________
later,
///kirunaviolet


El loco
Zitat:


Grundsätzlich ergibt sich hier ein Problem, da die Felge mit _kleineren_ Reifendimensionen nicht getestet wurde und somit das Gutachten quasi nicht mehr gültig ist. Wenn der Prüfer es mit Vergleichsgutachten dennoch einträgt ist das doch was..
(Zitat von: ///kirunaviolet)




Es geht doch eher drum, dass der REIFEN nicht mit den Felgen getestet wurde, und nicht umgekehrt. Denn ein Reifen braucht eine bestimmte Felgengröße, damit er richtig sitzt und die angegebene Traglast erfüllt.

Früher war es so, dass zu jeder Felge die Hersteller der passenden Bereifung genannt waren. Deswegen haben wir auch noch im Schein stehen unter Bemerkungen "Ziffer 20 bis 23 nur von Hersteller ...". Von diesen Herstellern lagen also Reifenfreigaben vor, die bestätigten, dass der Reifen auf der Felgengröße seine Aufgabe erfüllt. Wollte man einen anderen Hersteller, musste man eine extra Freigabe besorgen. Das nannte man Markenbindung.

Um das Gewirr zu vereinfachen, hat man aber "NORMFELGEN" geschaffen! Das besagt, dass bestimmte Reifengrößen JEDES Herstellers auf bestimmte Felgengrößen JEDES Herstellers passen und den Zweck erfüllen.
Ein Beispiel: 225/40 R18 darf auf alle Felgen der Größen 7,5x18 bis 9x18. Nur wenn ich 225/40 auf einer 9,5x18 Felge "spannen" wollte, liege ich nicht mehr in der Norm und brauche eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers. Denn der muss dann bestätigen, dass der Reifen auch diese außergewöhnliche Belastung (u.U. mit bestimmtem Druck) noch aushält.

So habe ich auf meinen Felgen (VA 8x18, HA 9x18) ganz problemlos 225/40 rundum eingetragen bekommen - ohne Gutachten (gibt es für die Felgen nicht für den E36), ohne Reifenfreigaben und ohne Markenbindung im Schein. Denn es liegt einfach in der Norm, was der Prüfer in seinem Katalog auch ersehen konnte. Der hat auch keinen Ton dazu gesagt.

Der gewünschte 215/40 liegt für 8,5x18 auch in der Norm, was der Prüfer im Reifenkatalog nachsehen kann. Und darauf würde ich den mal ansprechen! Desweiteren passt der Abrollumfang perfekt zum Auto (kein Tachoangleich), und auch perfekt zu den hinteren Reifen (keine Probleme mit dem ABS). Wenn man nun noch einen Reifen findet, der in dieser Größe die nötige Traglast und Speedindex hat und nichts schleift, sollte einer Eintragung gar nichts im Wege stehen.

Das schlimmste was imho passieren kann ist, dass er eine Einzelabnahme draus machen will, weil's quasi eine Eintragung ohne Gutachten ist. Forderungen nach Vergleichsgutachten oder Reifenfreigaben usw. halte ich in diesem Fall aber für Unwissenheit des Prüfers bzgl. NORMFELGEN oder für Willkür...
____________________________
So long

* El loco *

Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!


Bearbeitet von - El loco am 17.05.2005 00:43:00