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T H E M A     R Ü C K B L I C K
richie316
Hauptthema:
Nabend zusammen,
habe einen E36 compact von 10/99 gekauft und in meiner City angemeldet.
Der nette Herr am Schalter hat mir dann die neuen Papiere ausgestellt,
also Zulassungsbescheinigung Tei I (ehem. Fahrzeugschein) und
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief).

Jetzt zu dem Problem:
Da auf dem Wagen Sommerreifen auf Stahlfelge montiert sind, möchte ich gern
Alufelgen und Winterreifen kaufen, die Sommerreifen auf die Alus ziehen und
umgekert. In den alten Papieren steht ne Menge an Informationen zum Thema
Reifen und Felgen, diese wurde jedoch in die neuen Papiere nicht übernommen.
In meinem jetzigen Fahrzeugschein (Zul.-Besch. Teil I) steht jetzt für beide
Achsen eine Reifengröße von 185/65R15 88H drin, obwohl ich den Wagen mit
vorne 195 und hinten 205 gekauft habe. Das bedeutet doch eigentlich, dass
ich im Moment ohne Erlaubnis fahre, oder nicht?

Hier mal meine alter Fahrzeugbrief: Brief

Hier der neue Schein: Fahrzeugschein

Muss ich jetzt zur Zulassungsstelle fahren und denen sagen, dass Sie doch bitte alle Bemerkungen in die neuen Papiere übernehmen sollen?

Bitte helft mir!!
Danke schonmal!
daniel.krueger
Alle Größen, die werksseitig freigegeben und in der Betriebserlaubnis enthalten sind, darfst Du auch ohne Eintragung fahren (ein entsprechender Hinweis steht auch irgendwo in den Papieren. Sämtliche Rad-Reifenkombinationen von Fremdherstellern müssen aber auch weiterhin eingetragen sein und Deine genannte Kombination mit 195 und 205 ist auf keinen Fall werksseitig freigegeben.
(Welche Kombis werksseitig freigegeben sind, kann man Dir bei BMW ausdrucken.)
Da hat die Zulassungsstelle Mist gemacht. Und laß Dich bloß nicht bei der Zulassungsstelle mit dem Hinweis abwimmeln, daß Du einfach den alten Brief mitführen sollst, wo die Größen ja noch drinstehen. Ein entwerteter Fahrzeugbrief hat nämlich NULL Aussagekraft. (Es könnte ja z.B. nach der Entwertung des Briefes am Fahrzeug irgendeine Veränderung stattgefunden haben, so daß Eintagungen nicht mehr aktuell und damit nicht mehr zulässig sind.)

Bearbeitet von - daniel.krueger am 30.09.2007 19:49:00
Jay_Compact
Hallo,
hab da jetzt zwar nicht so die ahnung
aber hab mal gehört das das bei den neuen papieren so ist das da wirklich einige Informationen rausgenommen wurden.
Oder schreib ich jetzt blödsinn? :)
Bauer1012
ne du schreibst kein Blödsinn als ich mein Cab angemeldet hab, hab ich mich auch gewundert, aber das ist jetzt so.
Rs125-Killer
Im Prinzip ist die aktuelle Art und Weise der Papiere viel besser, denn du darfst, so steht es auf dem Schein hinten drauf, alle Fahrzeugherstellerfreigaben fahren.
Du dürftest sogar die M3 Bereifung fahren ohne extra zum TÜV zu fahren. Du musst halt die Auflagen erfüllen, die dort stehen. Aber das ist kein Problem.

Du kannst dir also jede beliebige BMW Felge, insofern freigegeben kaufen und dort div. Reifengrößen fahren. Steht ja alles in der Freigabe

Jedoch ist deine aktuelle Wahl mit Sicherheit nicht freigegeben!