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peejam
Hauptthema:
hallo,
habe ein komplett neues fahrwerk, dämpfer von bilstein und federn von eibach.
ist es wahr das die dämpfer nicht eingetragen werden müssen, sondern nur die federn, sprich die tieferlegung?
bei den dämpfern war nämlich auch keine abe dabei, händler hat gemeint das nur die federn eingetragen werden und ich die dämpfer so fahren darf. ist das wahr?? fahre einen e46, 323i bj.98 346l. dämpfer sind BILSTEIN B8 sprint. hat denn jemand für mein fahrzeug nen Gutachten, oder kann ich mir es irgendwo runterladen??
bin für jede antwort dankbar
buffda
Hallo

Die Dämpfer müssen nicht eingetragen werden,nur die Federn.

Wenn du mal bei Bilstein auf die HP gehst,wirst du sehen das es für die Dämpfer keine Gutachten gibt.

Gruß buffda
Starcrunch
Dämpfer müssen nie eingetragen werden. Warum auch? Ändert ja nix an der Höhe
peejam
alles klar, danke für eure antworten.
hab noch nie ein fahrwerk gewechselt, war mir deswegen nicht ganz sicher.
danke für die raschen antworten.
tunichtgut
Noch mal zur Info.

Dämpfer sind sogenannte Fahrzeugidentteile. Ist das Gleiche, wenn man sich Ersatzteile im Zubehörhandel holt, z.B. Auspuff bei ATU.

Die sind dann identisch mit den Originalteilen in Ausführung und Funktion und brauchen keine ABE oder Gutachten.

Gruß tunichtgut