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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Truckman
Hauptthema:
Wollte mal fragen ob 2 eingedrückte Türen gleich mein Auto zum Unfallwagen machen?Eine "nette" Nachbarin hat beim ausparken die Fahrertür und die hintere Fahrertür eingedrückt.mein "freundlicher" meinte das beide ausgetauscht werden müssen,es sei aber nichts weiter defeckt(B-Säule,Schweller etc.) Ist er nach erfolgreicher Reparatur dann ein "Unfallwagen" Gruß at all
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Ich mag 3er
Ich hatte einen ähnlichen Fall, wo es darum ging, nach einem leichten Auffahren bei Glatteis Schraubteile zu tauschen.
Meine Frontschürze war eingedrückt und die Haube eingknickt.
Sah schlimmer aus, als es eigentlich war. Neue Schürze und Haube...alles nur verschraubt.
Hier ist die Wertminderung niedriger. Der Sachvertändige hatte dafür ca 10 % der Reparaturkosten angesetzt.
Die Frage ob Unfallwagen oder nicht, beantworten die Sachverständigen leider nicht zufriedenstellend.
Er meinte nur, dass es in jedem Falle Mitteilungspflichtig wäre. Was mir ja auch klar ist und auch im Falle eines Verkaufs gemacht wird.
Die 2 neuen Türen an deinem Auto sind demzufolge auch mitteilungspflichtig.
Da du aber mit einem Gutachten und den Rechnungen von BMW den Hergang belegen kannst, lässt sich ja ersehen, dass es kein richtiger Unfall war.
Verschweigen bringt nichts. Ich habe selbst vor einigen Jahren einen Händler verklagt, der mir eine Nachlackierung der rechten Seite verschwiegen hatte.
Er musste mir 650 euro Wertmiderung erstatten.
Bei den 2 neuen Türen muss zum Farbangleich sicher die ganze Seite lackiert werden.

Aber eine Wertmindrung bekommst du ja auch erstattet, die dann über einen Mindererlöss beim Wiederverkauf hinwegtröstet.
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Truckman
Danke für die Antwort,werde ja sehen was mein Freundlicher heute dazu sagt.wie ist das genau mit dem wertausgleich bei der wertminderung bei wiederverkauf?muss ich mich da an die gegnerische versicherung wenden oder wie?
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Ich mag 3er
Wenn du die Sache über BMW abwickelst werden die deine Ansprüche bei der gegenerischen Versicherung geltend machen.
Es wird auch ein Sachverständiger erscheinen, da Austausch der beiden Türen mit Lackierung und allen Nebenarbeiten ein Schweinegeld kostet.
Wende dich hierzu an den Sachbearbeiter bei BMW für offene Fragen. Auch ein Leihwagen steht dir zu.

Die 2 Variante ist, dass du dir das Geld für die Reparatur auf Kalkulationsbasis auszahlen lässt.
Hierzu kannst du bei einem Sachverständigen den Schaden schätzen lassen und einreichen.
Den Schaden lässt du dann von einem Lackierbetrieb reparieren. Wenn du denen sagst, dass es dein eigener Schaden ist und du keine Rechnung brauchst, kannst du locker 1000 euros da rausholen.
Nur aufpassen bei der Auswahl des Betriebes!
Makellose Lackierungen sind nicht überall gegeben. Am besten einen Betrieb mit Referenzen auswählen.
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DefSoul
Ich glaube so lang nur verschraubte Teile gewechselt bzw. repariert werden handelt es sich noch nicht um ein klassischen "Unfallwagen". Aber sobald schweißarbeiten, Richtbank etc. durchgeführt werden handelt es sich um ein Unfallwagen...

MfG Tokker
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Cem Toksoez
racing-freak
also wenn du nen unfall hast egal ob du was wechseln musst oder nicht unfall ist immerhin unfall!
klar die kleineren sachen gibt man meist nicht an aber man sollte!
und bei dir wenn deine beiden türen eingedellt sind das sie ausgetauscht werden müssen, dann ists auch dann nen unfallwagen!

mfg
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Wenn ich Mercedes fahren will dann ruf ich mir ein Taxi :-)))

Mein Beamer !!

Bazille
Wie sieht's denn mit der MwSt. aus? Ich habe mal gehört, daß Versicherungen, wenn sie den Schadensbetrag auszahlen gerne die MwSt. einsparen und den Betrag dann entsprechend kürzen.

bazille
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Rasmuss77
So ist es. Aus der Erfahrung meines Schwagers kann mitreden. Der hat vor paar Monaten von der gegnerische Versicherung eine Beule an seinem T4 auszahlen lassen, aber es war ohne MwSt ausgezahlt.
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Nehmen wie es kommt... und das Beste draus machen!!!
racing-freak
blöde abzocker sind das doch alle!
aber wenn du was bezahlen musst is die Mwst natürlich selbstverständlich dabei!

mfg
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Wenn ich Mercedes fahren will dann ruf ich mir ein Taxi :-)))

Mein Beamer !!

rsgra
Hallo,

nach meiner Meinung hast du anschließend keinen Unfallwagen. Es sind gar keine tragenden Teile des Fahrzeugs beschädigt worden, und nichts geschweißt oder gerichtet worden. Die defekten Teile können ja einfach ummontiert werden. Wenn ich mir den Spiegel abfahre (was bei BMW mit elektr. Verstellung, Beheizung und evtl. Abblendautomatik nicht gerade billig ist) kann ja wohl keiner behaupten das es sich anschließend um ein Unfallfahrzeug handelt.
Die neue Lakierung würde ich auf jeden Fall angeben (den Grund kannst du ja belegen) weil man das doch fast immer hinterher noch nachvollziehen kann.

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rs
sjarn
kann wieder nur anahnd eines persönlichen beispiels berichten - ob das überall so ist weiss ich nicht?

Mein Auto hat jedenfalls einen durch BMW behobenen Schaden, diese waren dann so freundlich eine Art BMW eigenes "Gutachten" zu schreiben in dem der Schaden vermerkt ist, in der Art das der behobene Schaden fachmännisch instandgesetzt blabla ist und der dadruch entstandene Wertverlust xxx euro sind, das jedoch keinen Einfluss auf das Auto hat etc also nicht als "richtiger Unfall" zu werten ist...

Frag einfach danach, dann schreiben die dir mit sicherheit auch sowas ;D

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mb100
AFAIK is ein Auto dann nicht mehr unfallfrei, wenn der Schaden nicht mehr im Bagatell-Bereich liegt. Dann zahlt auch die gegnerische Versicherung (wenn der Gegner der Unfallverursacher ist) das Gutachten. Die Bagatellgrenze liegt irgendwo zwischen 500 und 1000 Euro Schaden.

Und die Versicherungen behalten dann die MwSt. ein, wenn "nach Gutachten" abgerechnet wird, weil dann davon ausgegangen wird, dass der Wagen nicht - oder nicht im Umfange des Gutachtens - repariert wird.
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Signaturen sind überflüssig, verschwenden Speicherplatz, machen Arbeit und kosten Geld!