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320i Cabrio_panek.90
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.10.2008 um 21:45:12 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hallo zusammen,

ich habe mir so gen. LED-Strip bei uns in der Gegend im Knoll gekauft und wollte die mir eigentlich in der Front montieren. Auf der Verpackung steht dick drauf "... nicht im Bereicht der StVZO zugelassen)

Der Verkäufer meinte zu mir nur "...die werden mit dem Standlicht zusammen angeschlossen, dann werden die wie Seitenbegrenzungsleuchten gezählt und sind erlaubt, sofern sie auf der richtigen Höhe montiert sind... ...wichtig ist nur, dass die nicht alleine brennen dürfen..."

Ich muss dazu sagen, dass ich da ziemlich misstrauisch gegenüber stehe und sie deshalb noch nicht montiert habe. Gerade auch deshalb, weil des meiner Meinung nach so richtige "Halt-mich-an-Bitten" für die Polizei sind. So´n Mist kann ich mir ersparen.

Wäre euch dankbar wenn, mir jemand sagen kann, ob ich die beruhigt montieren kann, oder ich zurück in Laden gehen soll, den Verkäufer suchen, und ihm die Dinger um die Ohren hauen soll.

Wäre auch über weitere Erfahrungsberichte zu diesem Thema dankbar.

Danke. Mfg.

Chris

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.10.2008 21:45:12
King.S
Die Dinger darfst du nicht an deiner Front montieren als Begrenzungslicht ! Zudem müssen Begrenzungsleuchten meines Wissens nach Orange sein !
ThaFreak
Und ein Prüfzeichen (E-Prüfzeichen) besitzen.
Nicore
Die Frage ist, was überhaupt gekauft wurde? Welche Farbe etc...?
Batman1978
Ich lese voll oft
"wenn da ein E-Zeichen drauf ist,dann ist das erlaubt!"
So simmt das nicht ganz. Das heist nur das die, nach europäischem Gesetz geprpüft worden sind. Und das hatt so ziemlich jedes Produkt. Thai Ware?????
Mein Kumpel hatt auch mal gesagt
" solang da ein E- und ein BMW-Stempel drinn sind brauch ich nix eintragen lassen"
und hatt sich die Xenons vom 7er(alles Original)in seine e30 Nebler
gebaut!! Hatt sogar gefunzt:)
Nur die Rennleitung hatt das nicht so gesehen und ihm eine Stop and Go Srafe verpasst:)

Nicore
Ist ja auch richtig, die beureihenspezifische Zulassung
wurde halt für die 7er Scheinwerfer gemacht und nicht für
E30 Nebler.
daniel.krueger
@ Nicore:

Eine baureihen- oder fahrzeugspezifische Zulassung gibt es bei Beleuchtungseinrichtungen mit E-Prüfzeichen nicht, die Zulassung läuft generell fahrzeugunabhängig. Eine zugelassene Leuchte kann an jedes beliebige Fahrzeug montiert werden, lediglich die in der Zulassung enthaltene Anbauposition und der Verwendungsbereich (bezüglich der Art der Leuchte) sind einzuhalten.


@ Batman1978:

Der Vertrag über die Angleichung der Rechtsvorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, welcher Grundlage für die sog. E-Prüfzeichen ist, ist kein rein europäischer Vertrag, diesem sind weltweit eine ganze Reihe Länder beigetreten und auch Produzenten aus Ländern, die selbigem nicht angehören, lassen ihre Produkte entsprechenden Prüfungen unterziehen.
Was Dein Kumpel gemacht hat, ist etwas ganz anderes. Er hat eine Leuchte verändert und das ist verboten, die Leuchte ist nur genau so zugelassen, wie sie geprüft wurde, das gilt auch für das Leuchtmittel.
320i Cabrio_panek.90
hallo nochmal,

also ein E-Prüfzeichen ist auf dem LED-Strip nicht vorhanden.

Nicore: Die Frage ist, was überhaupt gekauft wurde? Welche Farbe etc...? <<<<< des sind weiße led´s, wollte ich als tagfahrlich einbauen.

schade. dann hau ich die dinga dem verkäufer wieder auf den tisch und drück ihm nen text, weil als verkäufer (der ja angeblich für tuningzeug in dem laden zuständig ist) sollte man nicht von sachen reden, von denen man keie ahnung hat...

aber danke für eure hilfe. wenigstens gibt es hier im forum noch verlässliche kompetenz.

aber wo ich gerade bei nem eintrag bin, kann mir jemand sagen, welches relee fürs fernlicht zuständig ist=? bräuchte nämlich eins und habe noch nen e36 cabrio zum ausschlachte gefunden.

mfg. chris
FRY
ist dieser "LED-Strip" so ne nachgemachte audi-kirmesbeleuchtung?

oh man, das wird wieder ein trend, da kann man ja jetzt schon den restwert des fahrzeugs im freien fall sehen.

mfg FRY
Nicore
Zitat:


@ Nicore:

Eine baureihen- oder fahrzeugspezifische Zulassung gibt es bei Beleuchtungseinrichtungen mit E-Prüfzeichen nicht, die Zulassung läuft generell fahrzeugunabhängig. Eine zugelassene Leuchte kann an jedes beliebige Fahrzeug montiert werden, lediglich die in der Zulassung enthaltene Anbauposition und der Verwendungsbereich (bezüglich der Art der Leuchte) sind einzuhalten.

(Zitat von: daniel.krueger)




Hm? Kontext verfehlt? Ich sagte das die für die 7er SW geprüfte Xenon-Einchrichtung
nicht für die E30 Nebler vorgesehen ist. Weder von der Ausleuchtung her und zudem
ist der Xenon-Einsatz mit gewissen Auflagen verbunden.

Viele denken auch "es ist ja original BMW und ich kann es an meinen BMW bauen"
ohne das abnehmen zu lassen, z.B. E46 MII Front am E36.

@Fry: Das ist ein LED-Strip bzw. SMD-Strip:


Ich hab die blauen als seitliche UBB.
daniel.krueger
@ Nicore:

Du hast in Deinem Beitrag etwas von "baureihenspezifischer Zulassung" geschrieben und das ist falsch. Die Zulassung hat nichts mit dem Fahrzeug sondern nur (wie Du richtig geschrieben hast) mit der Art der Leuchte zu tun.
Nicore
Ich denke mal beim Thema "Xenon" redet man nicht mehr von eine
Leuchte sondern einem ganzen System.