Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
moujo-520
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 22.07.2008 um 15:26:20 aus dem Forum "5er BMW - E39" in dieses Forum verschoben.

Hallo,
ich möchte bei mir original BMW Felgen in 9,5x19 rundum montieren.

Ein Festigkeitsgutachten für die Felgen habe ich schon von BMW bekommen. Nun war ich gestern beim TÜV, der meinte damit könnte er mir die Räder nicht eintragen...
Er möchte von mir ein Vergleichsgutachten, in welchem zu sehen ist das diese Kombination schonmal auf einem E39 eingetragen wurde...

Ist das denn wirklich so dass der so nen Vergleichsgutachten braucht? Eigentlich sollte doch das Festigkeitsgutachten von BMW genügen oder?
Kann mir jemand bitte helfen...

Danke u Gruß
Moritz

Bearbeitet von - angry-playboy am 22.07.2008 15:26:20
Dicki
hatte eben genau den selben Fall!

RH ZW1 auf e36 compact in den Maßen 8,5x17 ET35 und 10x17 ET 15...
RH hat mir geschrieben müssen per einzelabnahme eingetragen werden.
War beim Tüv und die sagen ich brauch n gutachten in dem Steht dass genau diese dimensionen also auch ET usw. auf mein Auto drauf dürfen
louisdama
Anderen Tüver suchen.
Was ihr braucht ist lediglich nen Festigkeitsnachweis der Felgen und vielleicht eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller,wegen Traglast etc.
Danach sollte eine Eintragung via Einzelabnahme nichts im Wege stehen.