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HouZeRocka
Hauptthema:
Hallo,

Ich fahre einen Bj 06/2001 330 Ci (170kw) Folgende Felge mit Reifen hätte ich gern.

Felge DBV S-AUSTRALIA - 8x19 ET35 / 5x120 mit 225 oder 235 -> Welcher Eintrag im Gutachten ist hier einschlägig ?

Gutachten: http://dbv.jfnet.de/pdf/00040655/40655517-120-5-72-35-32048zcw.pdf

Frage noch zu den Auflagen, die häufig bei 19 Zoll Felgen dabeistehen: Hab mir hier einigen Foreneinträge durchgeschaut - Ich dachte die passen problemlos beim Coupe und Cabrio. Sind dann trotzdem folgende dieser Auflagen noch am Cabrio umzusetzen oder hängt das bei der TÜV-Vorfahrt davon ab, welche Punkte der Prüfer für einschlägig erachtet ?

"21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen."

"21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen."

"24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein."

"54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen."

Viele Grüße
Marc
leanman
Die Auflagen die in deinem Gutachten stehen sind sogenannte "Gegebenenfallsauflagen". Es wird Fahrzeugabhängig vom tüv-Prüfer entschieden ob diese gemacht werden müssen oder nicht. Keine Probleme gibt es wenn du sie gleich erledigst. "24J" ist seit dem 01.01.2009 von der Europäischen Union vorgeschrieben, liegt aber meisten auch noch im ermessen des Prüfers.
Tachoprüfung muss gemacht werden.

Fakt ist: hast du einen "guten" Prüfer wirst du keine Probleme haben denk ich.