Zitat:
Danke erstmal für deine Antwort.:)
Illegal wird es erst, wenn ich es nicht beim Tüv angebe. Es muss doch eine Möglichkeit geben, so wie man die Steuerzeiten und Einspritzwerte ändern kann, auch diese Sensoren zu umgehen.
Oder Irre ich mich da?
(Zitat von: Klappsparten)
1. Genau wie ein Entfernen des Katalysators veränderst du die Farzeugabgaswerte und die Steuerklasse, und wenn du das nicht korrekt angibst dann ist das Steuerhinterziehung.
Die Betriebserlaubnis erlischt ohnehin. Dass der TÜV das durchgehen lässt, selbst mit Eintragung, bezweifele ich. Ab bestimmten Baujahren ist der Filter ja Vorschrift.
Und ja ich finde der Filter bringt enorm was - ich habe Jahrzehnte lang Diesel GEHASST (und tue es immer noch wenn ich hinter einem alten Sprinter/LKW o.ä. hinterherfahre) - denn wenn du hinter dem an der Ampel stehst oder ihn vor dir fahren hast und der Ruß dir ins Auto zieht (was sich kaum vermeiden lässt) dann stinkt die ganze Hütte. Als Asthmatiker eine Riesenfreude, wenn du richtig merkst wie der pure DRECK dir in die Bronchien zieht.
Von daher finde ich es kotzegoistisch wenn Dieselfahrer meinen "ist doch nicht mein Problem" - man sollte euch mitsamt eurer Frau und Kindern zwingen mal hinter so einem schönen rußenden Diesel-LKW mit offenen Fenster oder laufener Lüftung hinterherfahren lassen im engen Stadtverkehr - dann könnt ihr mal tieeef einatmen und sehen wie das ist.
Ihr solltet froh sein dass euer Drecksdiesel hierzulande überhaupt steuerlich noch subventioniert wird bzw. verbilligt ist im Gegensatz zu Normalsprit - in großen Teilen Europas, Amerikas usw. ist das Gegenteil der Fall. Die kleine Auflage wenigstens einen Partikelfilter zu verwenden ist ja wohl etwas dass man ohne Zweifel erwarten kann.