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Beitrag von: MarioM77 Date: 10.02.2007 Thema: Reifenkombination zulässig ??? ---------------------------------------------------------- Hi Freunde Hab mal ne Frage bezüglich der Reifen Müssen die Reifen auf der VA die Selbe Marke sein wie bei der HA oder kann man Da kombinieren? Wie z.B. VA - Michelin – und HA -Fulda - Müsste nämlich bei meinem Alpina die Hinterräder wechseln. Zurzeit habe ich Michelin Pilot mit 265/35 ZR18 drauf und käme an Günstige Fulda Mit der Selben Größe und Index ran Vorne sind die Reifen noch sehr gut Freu mich über jede Antwort Gruß Mario Fahre nur so schnell,wie mein Schutzengel fliegen kann |
Autor: Joshy Datum: 10.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist völlig egal. Inzwischen darfst Du auch 4 verschiedene Reifenhersteller fahren. Z.B. vorne links Micheli, vorne rechts Pirelli, hinten links Dunlop und hinten rechts Fulda. |
Autor: MarioM77 Datum: 11.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi , Dann ist ja gut ;-) kann dadurch über 200 Euro Sparen Danke!!! Gruß Mario Fahre nur so schnell,wie mein Schutzengel fliegen kann |
Autor: Starcrunch Datum: 11.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich will dir nicht reinreden. aber das mit Fulda würde ich mir überdenken. Gerade bei solchen stärkeren KFZs wie Alpina sollte man an Reifen nicht sparen. |
Autor: Stevi530i Datum: 11.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Reifen müssen eine gute Treadwaer haben,dann kannst du auch einen billigen Reifen fahren. Auch auf einen Alpina |
Autor: Schusi Datum: 11.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, ich habe den fulda exelero 2 jahre gefahren, war voll zufrieden und ich glaube kaum das mein bmw wenig leistung hat. bin jetzt auf den eagle f1 umgestiegen, aber nur weil ich den satz geschenkt bekommen habe, sonst hätte ich die fulda reifen behalten. gruß schusi Hubraum ist durch nicht`s zu ersetzen,ausser durch mehr Hubraum!!! ;-) |
Autor: MarioM77 Datum: 11.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi was haltet ihr von dennen Directional 265/35 R18 97Y XL oder die hier FK-451 265/35 ZR18 93Y mit Felgenschutz gruß Mario Fahre nur so schnell,wie mein Schutzengel fliegen kann |
Autor: Joshy Datum: 11.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Directional kenne ich nicht. Aber die Falken habe ich auf meinem 3´er gefahren, und ich war sehr zufrieden damit. Auf meinem E39 fahre ich jetzt die Nankang NS-II in 275/30 19 und mit den bin ich auch sehr zufrieden. |
Autor: Pite Datum: 13.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, ich will ja nicht altklug daherreden ABER... Wenn in Deinem FZ-Schein ein festes Reifenfabrikat eingetragen ist (in der Regel ist das bei Alpina Rädern fast ausschließlich Michelin, selten Dunlop oder Pirelli, Fulda ist ausgeschlossen!!!) kannst Du erst mal gar nix anderes fahren!!! Ich hör sie schon schreien, ...aber bei mir... , ... aber mein TÜV hat gesagt... , ...und ich weis es ganz genau... , ...aber in der StvZO steht doch ganz sicher... usw. usw. Es ist genau genommen sogar so extrem das wenn z.B. bei einem B6 ein Michelin MXX3 in deinen FZ-Papieren steht Du nicht einmal einen MXV3A oder einen Sport Pilot draufmachen kannst. Du brauchst eine Reifenfeigabe für einen anderen Reifen, und jetzt kommt der absolute Hammer, nicht vom Reifenhersteller sondern von Alpina!!!! Die Begründung ist einfach, Alpina ist der Antragsteller des Felgen-Gutachtens und somit derjenige der eine feste Reifenbindung gewählt hat als die Zulassung beim KBA beantragt wurde und deshalb auch der einzige der das ändern oder Bescheinigen darf. Dies soll nicht heißen das Dein TÜV oder auch hundert andere Prüfstellen es nicht einfach durchgehen lassen oder es einfach eintragen, aber von Gesetz wegen sieht’s nun mal anders aus. Das ganze nennt sich „Bestandsschutz“, oft zitiert aber meist nur wenn es in den Kram paßt, leider sieht es aber so aus das der auch in solchen Fällen zutrifft! Im übrigen stimmt es tatsächlich das seit ein Paar Jahren erlaubt ist verschiedene Reifenfabrikate selbst auf einer Achse zu fahren, aber Du wirst keinen Tüv-Heini finden der das einträgt oder bei einer HU durchgehen läßt, denn letztlich steht sein Name als Fachmann und Prüfingenieur drunter. Und schon gar nicht bei einem Auto mit soviel Leistung !!! OK, eine Ausnahme mach ich, wenn er ne gelbe Binde mit drei schwarzen Punkten am Arm trägt wird’s wohl klappen... Das ganze schreibe ich hier nicht zum Spaß, sondern nur um klar zu machen das Du dich vorher beim TÜV erkundigen solltest. Man glaubt es kaum, aber wenn man bevor man was ändern will ganz freundlich beim TÜV nachfragt (ganz klar das man sich den Namen und das Datum merkt) Man erstaunlich nette Auskunft von denen erhält. Frag nach bevor Du neue Reifen kaufst ob sie Dir das Fabrikat aus den Papieren um oder austragen gemäß der aktuellen Gesetzgebung Gruß Pite my BMW's: 320/6 E21, 320i E30, 323i E21, 520i E28, 525i E34, 318i E30, 325iT E30, 316i E30, 525i E39 |
Autor: MarioM77 Datum: 13.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Pite werde Morgen mal bei Alpina anrufen. hoffe das ich nicht nur die Michelin fahren darf, weil die kosten mehr als das doppelte wie vergleichbare von Falken, Fuld usw. gruß Mario Fahre nur so schnell,wie mein Schutzengel fliegen kann |
Autor: chico Datum: 14.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ganz kurz meine Erfahrung.... Hab die BBS LeMans Felgen druff. Im Gutachten steht: "Es sind vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zulässig." mfg |
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