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Beitrag von: wildehilde75 Date: 07.02.2007 Thema: Teilksakoschaden ja oder nein ? ---------------------------------------------------------- Moin zusammen, Habe soeben einen Anruf von einem Bekannten erhalten. Er fährt auch BMW und zwar einen 520er aus 97. Folgendes Problem. Er war gestern Einkaufen und hatte das Fahrzeug auf einem großen Parkplatz abgestellt vor dem Einkaufzentrum. Als er dann wieder zurück kam hat man Ihm beide Frontscheinwerfer und beide Rücklichter zerschlagen. Vermutlich mit einem Hammer. Eine Anzeige gegen unbekannt ist bei der Polizei gestellt worden. Nun fragte er mich ob das über Teilkaskoversicherung läuft. Nur da bin ich ein wenig überfragt. Kann mir da hier jemand was zu sagen ? Danke und Gruß Helmut |
Autor: Marco535 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sollte meiner Meinung nach schon möglich sein. Vielleicht sollte man aber nicht unbedingt den vermuteten Grund angeben, warum die Teile im Eimer sind. Ich hab vor rund einem Jahr mal eben die Heckscheibe von unserem Compact zerdeppert, aus versehen natürlich. Aber auch das wurde anstandslos von der TK übernommen. Probieren würde ich es auf jeden Fall. |
Autor: bo 88 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- is ja ein glas schaden und der wird immer von der TK übernommen! mfg bo 88 die strasse brennt,es raucht, ein BMW ist aufgetaucht! |
Autor: bmwhazer Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na wenn er gegen Vandalismus versichert ist, zahlt es schon die TK. Nur wird er 250€ Selbsbehalt haben! Mfg Biete einen Umbau der Innenbeleuchtung an. Wahlweise in Blau oder Weiß. Genauers per PN! Innenbeleuchtung -Umbau in weiß oder blau |
Autor: mb100 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich schließ mich der Meinung von bo88 an - auch weil ich der Meinung bin, dass ich bei meinem letzten Unfall den Glasschaden inkl. der Scheinwerfer von der TK ersetzt bekommen hab. Wodurch die zerdeppert werden: eigentlich uninteressant. Dein Bekannter sollte sich am besten mal mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und fragen, was er alles einreichen soll - also Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Maveric Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jetzt muss ich mich mal zu Wort melden!! AAAAAALSO: Da nix geklaut wurde handelt es sich um Vandalismus! Vandalismus IST NIE in deer TK versichert nur in der VK: Glasschaden ist nict einfach so versichert. Es muss auf bestimmte weise geschehen und dann auch sicher keine Rücklichter udn scheinwerfer. :) Dies beieht sich auf die Windschutzscheibe. Ergo: Dein Kumpel wird leider keinen Cent von der Versicherung bekommen. 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: mb100 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: http://www.allianz.de/produkte/mobilitaet/teilkasko/steckbrief/index.html => "Welche Schadensfälle sind versichert?" und da Punkt 5. Ich suchs jetzt net für alle Versicherungen raus, geh aber davon aus, dass der Glasschaden bei allen Versicherungen mit drin ist. Und - wie gesagt: bei mir wurden die Scheinwerfer afair mit über die TK abgerechnet. Und somit bleib ich dabei: der Freund des Threadstellers soll sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und fragen, was Sache ist bzw. in seinen Unterlagen nachgucken. Die können ihm sicherlich genauer Auskunft geben als wir. Und ich will net dran schuld sein, wenn er dank uns nen Schaden nicht einreicht, den er eigentlich von der Vers. hätte ersetzt bekommen... Bearbeitet von - mb100 am 07.02.2007 11:07:22 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Marco535 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Scheinwerfer und Rücklichter sind i.d.R. auch bei der TK mit versichert, auch wenn sie auch Kunststoff sind. Der Versicherungsschutz läuft hier nicht unter Vanalismus (muss man ja nicht unbedingt auf die Nase binden), sondern über die Glasteile. Selbstbeteiligung ist abhängig vom Vertrag, können 150 €, 250 € oder auch 0 € sein. Wie eben der Vertrag geschlossen wurde. |
Autor: Klappdrachen Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Doch, sollte er. Bei meinem alten Fahrzeug wurde die Regulierung durch die TK mit meiner Begründung "Frontscheibe nach Spaziergang zerstört vorgefunden" anstandslos reguliert. Versichert sind "Glasbruchschäden" - eine Einschränkung wie diese zustande gekommen sind kann ich nicht entnehmen. Ausgeschlossen sind nur "direkt selbstverschuldete Beschädigungen" wie die eines Kollegen, der bei der Innenreinigung seines Fahrzeuges mit dem Kopf den Spiegel durch die Scheibe gedrückt hat. "My car - polished by speed only" |
Autor: Stefan325 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: DITO,da stimm ich zu... ..übrigends,wenn ich Versicherungsvertreter wäre würde ich mich im Stillen fragen ob da jemand vieleicht sein Tuning(Rüli´s und Scheini´s) von der Versicherung finanziert haben möchte. Soll´s ja alles schon gegeben haben... ;D Bearbeitet von - stefan325 am 07.02.2007 13:38:34 BMW fahren, die zweit schönste Art Gummi abzurollen ;) Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit! Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles! |
Autor: mb100 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Seh ich ganz genauso - und rein aus der Tatsache, dass Vandalismus-Schäden grds. von der VK übernommen werden, kann man m.E. nicht herauslesen, dass Vandalismus-Glasschäden nicht von der TK übernommen werden. Wenn eine Versicherung sagt: "Wir übernehmen Glasschäden", dann heisst das für mich: "Wir übernehmen alle Glasschäden". Die Einschränkung, dass vom Halter verursachte Glasschäden nicht übernommen werden, ergibt sich dagegen für mich aus der Natur der Sache. Nachdem wir ja hier zwei Seiten haben, die absolut von der Richtigkeit ihrer Behauptung überzeugt sind, kann ich mich nur wiederholen: Schaden bei der TK-Versicherung einreichen - mehr als "nein" sagen können sie ja nicht. Aber ich bin schon sehr gespannt auf die Antwort der Versicherung. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Greis Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist definitiv Vandalismus. Kein Glasschaden. Somit bekommt er nichts bezahlt. Infos aus 1. Quelle :-) |
Autor: rsgra Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...man schreibt aber nicht das es Vandalismus ist, sondern Glasbruch an den Scheinwerfern und schon wird es gezahlt. Das gilt auch für selbstverschuldete Glasbrüche. Nachdem ich durch aquaplaning in Leitplanke gerauscht bin, habe ich der Versicherung die Rechung der beiden Scheinwerfer als "Glasbruch" eingereicht. Wurde anstandslos komplett bezahlt. |
Autor: KJG Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ihr könnt diskutieren, wie ihr wollt. Greis und Maverick haben recht. Wenn der Schaden so gemeldet wird, wie hier beschrieben, fällt das unter Vandalismus. Allerdings gibt es hier noch verschiedene Möglichkeiten. Erstens, man schlägt die Seitenscheibe mit ein und gibt an, das etwas gestohlen wurde. Dann wird der Schaden meist ohne Nachfrage reguliert. Zweitens, man gibt an hinter einem Kieslaster gefahren zu sein und bekommt dann zumindestens die Scheinwerfer ersetzt, eventuell auch die Rücklichter, wenn ihr einen guten Versicherungsvertreter habt, der alles einigermaßen plausibel beschreiben kann. Mehr ist nicht drinn. |
Autor: mb100 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Will da net die Versicherung ne Bestätigung von der Polizei sehen, dass tatsächlich ein Diebstahl vorlag? (für nen Wildunfall hab ich mal so ne Bestätigung von der Polizei bekommen...) Und wenn man sich die holt, dann ist das m.E. möglicherweise Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB. Nebenbei hab ich natürlich noch den Betrug, § 263 StGB bzw. den Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB im Hinterkopf. Lange Rede - kurzer Sinn: _das_ würd ich bestimmt nicht machen... Bearbeitet von - mb100 am 07.02.2007 17:34:08 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: si-78 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist ein Glasschaden, mein bruder arbeitet bei der versicherung, und nen kumpel bei carglass,Glasschaden ist versichert und es ist scheissegal wie der bruch von glas zustande kommt. Natürlich sollte man nix von vandalismus sagen.woher soll er wissen wie sie da reinkamen oder kaputt gegangen sind,er sitzt ja im auto dann is halt was auf der autobahn passiert was er nicht gemerkt hat oder sonst wo. Man brauch keinen grund, bring das ding zb. nach carglass und gut ist da fragt keiner wie was passiert ist das is gang und gebe. hab mal ein auto für meine freundin gekauft da hatten beide scheinwerfer steinschläge und in einer rückleuchte war ein loch,wurden aber beide rückleuchten gemacht wegen dem unterschied weil das andere ja dem alter entsprechend ausgeblichen war. Da fragt keiner nach, genauso wie bei scheiben und scheinwerfer, oder meint ihr ich oder alle anderen die ich kenne kaufen sich die hella,s aus eigener Tasche???? wofür hab ich glasbruch mitversichert???? Ach und nicht das jetzt jemand sagt jo das sind die richtigen deswegen wird die prämie für alle teurer,völliger blödsinn is das. |
Autor: strike Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein, wegen Dir allein bestimmt nicht. Nur wegen Dir und den tausend anderen in Deutschland die das täglich machen. |
Autor: si-78 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja kannst du was dran ändern? Nee oder? und die 1000 anderen zahlen genauso wie du und ich die versicherungprämie Da müsste ich ja bescheuert sein wenn ich das nicht in Anspruch nehme wofür ich auch bezahle,das ist nun mal mein gutes recht. Aber jeder so wie er meint,ich glaube nicht das du deine scheibe selber bezahlst wenn sie kaputt ist oder nen steinschlag hat,das is das selbe in grün, aber da isses dann ok, versteh ich nicht glasbruch is glasbruch ob scheibe oder scheinwerfer deswegen wiedersprichst du dir doch,und jetzt sag mir nicht du bezahlst deine scheibe selber.......... |
Autor: wildehilde75 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, Also eh Ihr euch jetzt die Köpfe einschlagt. Mein Bekannter hat Heute mit der Versicherung gesprochen. Der Schaden wird übernommen. Gruß und Dank Helmut |
Autor: strike Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: in welcher welt lebst du eigentlich? klar das ich ne scheibe wenn sie kaputt ist nicht selber bezahle. dafür habe ich die versicherung schließlich das was du machst ist versicherungsbetrug und du bezahlst die prämien nicht, damit dir die versicherung dein tuning bezahlt, sondern damit schäden durch unfälle o.ä. beglichen werden können. übrigens heißt das widersprechen und nicht wiedersprechen, und ich wüsste nicht wo ich mir widersprochen habe |
Autor: Greis Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Tolle Tips hier zum Versicherungsbetrug...*kopfschüttel* |
Autor: Maveric Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das ist nicht dein gutes Recht die Leistung so in anspruch zu nehmen! Eine Versicherung ist kein Sparbuch! Das ist wie schon erwähnt wurd ist versicherungsbetrug und kann wenn ein gutachter beauftragt wird SCHNELL aufgedeckt werden! Dann ist aktion! Dafür kanns gefängnis geben. Lieber darüber noch mal nachdenken! 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: si-78 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich glaub es nicht, es ist sinnlos hier weiter zu diskutieren,da gehen die meinungen zu weit auseinander,hab mein bruder nochmal gesprochen,er wüsste nicht das es versicherungsbetrug ist. wo is denn der ansatz wo lebt ihr denn,und einer von der versicherung weiss schon wo das anfängt aber da ganz bestimmt nicht. Sparbuch? Ob ich mir wieder originale einbauen lasse oder direkt klarglas von hella,wo is der unterschied??? die hellas waren sogar noch günstiger wie original bmw. genau und die unfälle von den anderen bezahlen wir doch auch alle mit, mit den prämien die wir zahlen....... Langsam schüttel ich den kopf |
Autor: strike Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dafür sind Versicherungen auch gedacht, glaub Du hast da was Grundlegendes nicht verstanden. |
Autor: si-78 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- so siehts aus :-))) hauptsache du weisst bescheid und bezahlst deine scheinwerfer aus eigener tasche wenn sie kaputt sind.hehe und meine waren kaputt also glaube ich das du etwas nicht verstanden hast, kaputt = Glasschaden Richtig??? Richtig!!!! :-)))))) |
Autor: si-78 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- noch kurz zum Abschluß Komisch das seine vers. bezahlt das is echt komisch. :-))) In diesem sinne |
Autor: xscout77 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Davon hast Du in Deinen vorhergehenden Antworten nichts gesagt. Als ich den Thread hier gerade gelesen habe, war ich auch erst der Meinung, Du hättest Deine Hella SW von der Versicherung zahlen lassen, weil Du sie haben wolltest und nicht weil Deine SW kaputt waren. Klang eher danach, "Jemand" hat meine SW kaputt geamcht, also lass ich mir von meiner Versicherung neue sponsorn." Fühl Dich jetzt nicht angegriffen, daß liegt mir fern, solange Deine SW tatsächlich gewechselt werden mussten, ist ja alles ok, dann soll die Versicherung auch zahlen. |
Autor: si-78 Datum: 07.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- So war es auch, dann hätte ich das ausführlicher schreiben sollen, sorry dafür, es dürfte aber jedem klar sein das kein Glaser oder werkstatt einem neue bezahlt oder reinmacht wenn die die drin sind nicht kaputt sind. Also meine alten waren kaputt und ich brauchte neue,deswegen hab ich gleich die hella,s genommen. Ich dachte schon die ganze zeit das kann doch nicht sein,was hat das mit betrug zu tun,aber dann is jetzt wohl alles klar. |
Autor: Colonia Datum: 08.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: daruaf würde ich mich nicht verlassen. die werkstätten wollen auch verdienen und es ist ihnen egal ob ein schaden vorhanden war oder nicht,...die versicherung bezahlts ja. warum wird denn oftmals bei autoglasern gefragt, ob man die neue scheibe aus eigener tasche bezahlt oder die abrechnung über die versicherung erfolgt? ...weil der preis, der bei versicherungen abgerechnet wird, höher ist, als bei "selbstzahlern". und ich spreche hier aus erfahrung. www.unfreiwillig120.de |
Autor: black--cell Datum: 08.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da bin ich ja schon fast froh mein Auto in Österreich zu haben - die Prämien sind zwar teurer, aber die Teilkasko zahlt auch Vandalismusschäden... Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort) |
Autor: Piche_E39 Datum: 08.02.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja das geht !! Weiß ich aus Erfahrung :-) Mfg |
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