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Die spinnen ...die Schweizer... - Geplaudere

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Beitrag von: plop
Date: 04.02.2007
Thema: Die spinnen ...die Schweizer...
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was n das?

und wer entscheidet nun ob man sein gps legal nutzen darf oder obs verboten is?

das is ja mal der grösste quark den ich je gelesen hab....bei fest verbauten systemen wird dann die ganze karre geschrotet oder wie?


also sachen gibts...da hat mal wieder jemand nich zu ende gedacht...


vor allem ist ein gps navigationsgerät in keinster weise mit einem radarwarner zu vergleichen...da könnt man ja auch gleich äpfel mit birnen gleichsetzen..


und die nörgelnde beifahrerin wird danna uch gleich eingezogen und vernichtet oder wie sieht das aus....

"duuuu schaaaaatz....hier is aber 70...."

Bearbeitet von - plop am 04.02.2007 21:31:55
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!


Antworten:
Autor: rumpel666
Datum: 04.02.2007
Antwort:
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Naja - ist hier ja ähnlich.
Ein GPS-Navi-PDA ist legal solange keine Software drauf läuft, die vor Radarfallen warnt.
MFG
rumpel666
Autor: mb100
Datum: 04.02.2007
Antwort:
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Ich kann mich jetzt täuschen, aber soweit ich mich erinner, isses in Deutschland net anders. Sobald ein Navi vor Radarfallen o.ä. "warnt" (und selbst wenn die Radarfallen als Sonderziele o.ä. einprogrammiert sind), gilt es als Radarwarngerät und ist damit verboten.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: LatteBMW
Datum: 04.02.2007
Antwort:
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Richtig, kam gestern auch auf Auto Motor Sport. Das benutzen von Radarfallenwarngeräten ist verboten und kann verdammt teuer werden.
Autor: plop
Datum: 04.02.2007
Antwort:
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tomtom bietet das sogar als zusatzoption an...dann würden die sich ja strafbar machen mit dem angebot...kann ich mir nich so recht vorstellen dass die das riskieren...

und ein copyright von seiten des staates auf gps-koordinaten will mir auch nich so recht in die birne..

ob ich da den punkt auf der karte nu blitzer oder bäckerei nenne..

also da komm ich nich so ganz mit..


kostet das jetzt sogar geld?
früher wurden die (echten) radarwarner nur eingezogen wenn sowas festgestellt wurde...



Bearbeitet von - plop am 04.02.2007 21:54:22
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Pug
Datum: 04.02.2007
Antwort:
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Zitat:

tomtom bietet das sogar als zusatzoption an...dann würden die sich ja strafbar machen mit dem angebot...kann ich mir nich so recht vorstellen dass die das riskieren...



und wo ist da der unterschied zu den "normalen" radarwarngeräten?

Nu mal los....
Autor: CTF
Datum: 04.02.2007
Antwort:
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Hat einer von euch sich schon mit FoxyTag beschäftigt das ist die Software für Radarwarner
fürs Handy
Autor: mb100
Datum: 04.02.2007
Antwort:
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AFAIK ist der Verkauf von derartigen Systemen genauso erlaubt wie der Besitz und das Eigentum daran. Nur der Gebrauch ist verboten (hab ich vorhin auch net wirklich exakt formuliert - sorry hierfür).

Wir wohnen halt in einem witzigen Land...

Bearbeitet von - mb100 am 04.02.2007 23:10:30
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: plop
Datum: 04.02.2007
Antwort:
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also der unterschied zu echten radarwarnern besteht für mich schon allein darin, dass die funktionsweise eine komplett andere ist!

während nämlich der radarwarner auf die messgeräte reagiert, teilt einem das gps lediglich mit das es sein KÖNNTE, dass dort vorne ein blitzer steht..


für mich macht das keinen unterschied zum altmodischen merken...
und wer kennt die blitzer in seiner näheren umgebung nicht...also die positionen...
und wer fährt dort trotz des wissens da könnte einer stehen nicht vorsichtig an diese stelle heran?

und dass durch diese hinweise des navis an den potentiellen gefahrenzonen gesitteter gefahren wird ist doch laut offizieller verlautbarung auch sinn und zweck der video- und fotounterstützten verkehrsüberwachung..
also sollte es doch im sinne der verkehrsüberwachung sein wenn an diesen stellen, auf grund des navis, besonders vorsichtig gefahren wird...

oder sollte da gar doch ein finanzieller hintergrund vorhanden sein?

wird es bald auch illegal sich die positionen zu merken? muss man sich dann auf richterliche anordnung einer gehirnwäsche unterziehen lassen um diese information zu löschen sobald festgestellt wird dass man die positionen des städtischen blitzers in seinem gehirn gespeichert hat???

mal als krasser vergleich...

nur weil mich mein navi vor einer evtl vorhandenen radarfalle warnt ist es noch lange kein radarwarngerät..
lediglich ein hinweis und eine unterstützung für nicht ortskundige dass man sich einem gefahrenpunkt nähert...

also für mich ist und bleibt es humbug von der feinsten sorte...

da hat mal wieder jemand ein fass aufgemacht um seine daseinsbekundung auszurufen...oder es soll wieder von etwas anderem abgelenkt werden wie z.b. der verabschiedung der neuen gesundheitsreform...
wenn man sich da nämlich mal schlau macht was einen da alles erwartet kann man nur hoffen gute gene abbekommen zu haben...

oder auch die hirnlose idee jedes jahr zum tüv zu schaukeln...zu der kfz steuer dann noch jedes jahr um die 80 euro für asu und tüv...klar zahl ich doch gerne...vor allem bei der erhöhung der märchensteuer...
arbeitslosenversicherung zahl ich auch gerne...nur darf ich ja nicht einfach so erwarten da jemals auch nur einen cent rauszubekommen...

aber wenn man jetzt alle hirnverbrannten schnellschüsse und nicht zuende gedachten hirnpfürze der gesetzgeber aufzählen würde, würde das forum auf einen server mit mehr speicherplatz umziehen müssen...

daher bleib ich dann dabei das die "idee" navis mit ovi's die auf potentiell unfallgefährliche strassenabschnitte hinweisen als illegal zu deklarieren kompletter blödfug ist....
da hat bestimmt nur wieder einer was mit halbem ohr gehört und sich gedacht das muss man sofort verbieten...an die umsetzung wurde dabei nicht gedacht.. und wie das so bei stiller post nun mal ist, wird jedes mal etwas hinzugedichtet...denn per umts oder gprs die infos umgehend während der fahrt zu aktualisieren ...das möchte ich mal sehen..

"Besonders stossend ist, dass gewisse Geräte in Verbindung mit einem Handy nicht nur vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sondern auch vor allgemeinen Polizeikontrollen auf der Strasse. Dadurch können sich beispielsweise flüchtende Straftäter der Verhaftung entziehen. Auch angetrunkene Automobilisten können Polizeikontrollen systematisch ausweichen. Statt kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen zu werden, gefährden sie weiterhin die übrigen Verkehrsteilnehmenden. "

kategorie "killerspiele"...
wir verbieten das internet...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Airborne
Datum: 04.02.2007
Antwort:
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Zitat:


Zitat:

tomtom bietet das sogar als zusatzoption an...dann würden die sich ja strafbar machen mit dem angebot...kann ich mir nich so recht vorstellen dass die das riskieren...



und wo ist da der unterschied zu den "normalen" radarwarngeräten?


(Zitat von: Pug)




Die "normalen" Radarwarngeräte so wie ich sie kenne, reagieren aktiv auf Radar.
Die Ami´s haben das ja zuhauf in ihren Autos.
Haben dürfen sie´s, nur anschalten nicht.

Das mit TOMTOM hab ich mir ausm Netz geladen.
Bei der TOMTOM-Software kann man ja sogenannte POI´s, Points of Interest, angeben.
Z.b. Parkhäuser, Einkaufszentren, Golfplätze usw.

Mit der Zusatzsoftware (sind eigentlich nur ein paar Dateien, die in den Deutschland-Map-Ordner kopiert werden) kann man sich weitere POI´s anzeigen lassen:

-Feste Blitzeranlagen
-Blitzerampeln
-Normale/mobile Blitzer...wobei bei diesen natürlich schwer zu sagen ist, ob die tatsächlich da sind, es werden (bei meiner Software) die Bekannten und häufigsten Standorte angezeigt.
Dies ist natürlich nicht sehr zuverlässig, wenns angezeigt wird mach ich aber trotzdem langsam, man weiß ja nie.

Mit den festen Blitzeranlagen und den Blitzampeln ist das aber schon sehr praktisch, die wurden bisher immer richtig angezeigt.

Ausserdem kann man eine akkustische Warnung zuschalten sowie die Entfernung zum Blitzer, bei der die Warnung ertönen soll.
Im selben Zug blinkt dann noch das jwlg Symbol im Display.

Habe auch gleich noch Polizeistationen mit aktiviert, damit man da nicht mit 80 vorbeiballert :-D

MfG
Autor: mb100
Datum: 04.02.2007
Antwort:
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Klar, so denken Du, ich, die Autoren des Berichts vom Sat1-Automagazin (die waren des, @Latte) und die meisten anderen in Deutschland, die sich darüber schon mal Gedanken gemacht haben.

Nur wird die Argumentationskette halt vor der Rennleitung nicht standhalten. Die kommen entweder mit "Des is halt so" oder mit "Ein Radarwarngerät ist ein Gerät, das vor Geschwindigkeitskontrollen warnt - egal ob es sie erkennt oder ob es die potentiellen Stellorte kennt - und somit ist die Benutzung verboten."
AFAIR gabs auch einige Male die Idee, die Radarwarnungen, die Radiosender verbreiten, zu untersagen.

Und ganz klar - ich sehs auch so, dass da finanzielle Gründe die Ausschlaggebenden sind.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Pug
Datum: 04.02.2007
Antwort:
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Zitat:

Die "normalen" Radarwarngeräte so wie ich sie kenne, reagieren aktiv auf Radar.



ich meinte jetzt nicht den technischen unterschied,
sondern dass man sie hier auch kaufen bzw. verkaufen darf, aber nicht erlaubt ist sie zu benutzen.
Nu mal los....
Autor: plop
Datum: 05.02.2007
Antwort:
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mit argumenten wie "das is halt so" oder "weil ich das sage" kommen die herren aber nicht unbedingt weit...
ausserdem warnt mich das gerät nicht vor geschwindigkeitskontrollen sondern vor potentiellen unfallgefahren...aus diesem grund werden ja auch die blitzer an diesen orten postiert...
ortseingänge, kindergärten, mehrspurige strassen innerorts, parkplatzausfahrten auf landstrassen, ...

dadurch werden die messungen jedenfalls offiziell gerechtfertigt, und sollten die messungen nur dem finanziellen dienen wäre dies von städtischer/staatlicher seite schwer zu rechtfertigen...würde dann nämlich nicht mehr dem allgemeinwohl dienen sondern dem stadtsäckl...

und wie bitteschön soll denn das kontrolliert werden? führerschein,fahrzeugpapiere und ihren pda bitte...

nene...so nicht..

ein radarwarner hat nur einen zweck...vor vorhandenen radarmessgeräten zu warnen sobald man sich einer solchen messstelle nähert...
ein navi hat aber eine komplett andere funktion..
und welche koordinaten ich mir da als punkt von interesse merke kann mir nicht vorgeschrieben werden...auch nicht wie ich diese punkte nenne...im grunde ist dies nämlich nur eine erweiterung zu den in meinem gehirn gespeicherten informationen...

klar kann man das auch so auslegen als würde man mit der verbietung den terror bekämpfen...aber wer glaubt denn sowas bitte...

also das sich straftäter einer verfolgung und strassensperren mittels eines navigationssystems entziehen ist meiner meinung nach utopisch!

denn dazu bräuchte man weit mehr als eine digitale strassenkarte und manuell vor fahrtantritt mittels pc eingerichteten orten von interesse...

zur entziehung der polizeikontrollen würde es auch reichen sich einen scanner zu besorgen und den polizeifunk mitzuhören...

oder man müsste sich ein programm besorgen das einem die gps-positionen der streifenwagen anzeigen könnte...

also die argumentation der gesetzgeber ist da schon arg schwammig wie ich finde...

und zum erwerb oder verkauf sei nicht strafbar...

"
GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen. "

Bearbeitet von - plop am 05.02.2007 00:20:19
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: E30massder
Datum: 05.02.2007
Antwort:
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Selbst das mitführen eines "echten" Radarwarners kostet schon ein Schweinegeld und gibt Punkte. Der muss noch netmal eingeschalten sein..
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar


Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Autor: mb100
Datum: 05.02.2007
Antwort:
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Zitat:


und zum erwerb oder verkauf sei nicht strafbar...

"
GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen. "

(Zitat von: plop)




Ja, das ist Schweizer Recht. Ich hab "nur" von deutschem Recht gesprochen, ..., äh, geschrieben - und da lautet der § 57 StVG (bei uns heisst das "Straßenverkehrsgesetz" "StVG" und die Vorschriften sind Paragraphen...) folgendermaßen:

Zitat:


Übermittlung und Nutzung von Daten für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke.
Für die Übermittlung und Nutzung der nach § 50 gespeicherten Daten für wissenschaftliche Zwecke gilt § 38, für statistische Zwecke § 38a und für gesetzgeberische Zwecke § 38b jeweils entsprechend

(Zitat von: Gesetzgeber)




Nen § 57b haben wir net mal...
(und nein, ich such jetzt net die entsprechenden Vorschriften zur deutschen Situation raus - dazu isses mir zu spät)

Und zum Rest: wie gesagt - ich denk da ähnlich wie Du, nur leider isses in solchen Situationen i.d.R. egal, was und wie wir denken.

Bearbeitet von - mb100 am 05.02.2007 00:36:44
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Wilhelmidelta
Datum: 05.02.2007
Antwort:
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Bin ja eigentlich auch einer der schnell und gerne meckert, aber irgendwo hab ich da schon Verständniss für, daß Technologie die vor Radarfallen warnt, verboten ist/werden soll etc.
Natürlich sieht man das als Autofahrer der in Deutschland sowieso nach Strich und Faden ausgenommen wird, erstmal von der finanziellen Seite und da ist das verständlicherweise unangenehm. Auch verständlich ist in meinen Augen, daß Otto-Normal Autofahrer wie der Großteil hier, sich durch Blitzer und ähnliches abgezockt fühlen, denn meistens ist die Überschreitung doch eher gering und zeugt nicht von einem permanenten "rasen". Auf der anderen Seite ist es natürlich DIE Lösung für Leute, die grundsätzlich zu schnell sind, egal wo. Fällt die Angst weg, an jeder X-beliebigen Stelle in einem Blitzer fahren zu können, fällt auch gleichzeitig die letzte Hürde weg doch etwas zurückhaltender zu fahren, auch wenn man gerne Gas geben möchte. Unterm Strich verleiten diese Geräte also schon dazu, "rücksichtsloser" zu fahren und genau da seh ich den Grund für das Verbot. Daß man jetzt aber bewusst schneller fährt weil man so ein Gerät hat, auch wenns nicht dem eigenen Fahrstil entspricht, halte ich für Unsinn und da kommen dann die Leute zu Wort, die sich abgezogen oder zu unrecht eingeschränkt fühlen. Wenn man mal ehrlich ist, treffen Blitzer doch eher selten notorische Raser, sondern meist den so vielfach ausgenommenen Normal-Fahrer und gerade diese Gruppe sucht doch am meisten nach Aus- und Umwegen, um die Flut an Gesetzen wenigstens etwas entspannend fürs Portemonaie zu gestalten. Daß man durch einen Radarwarner gleich zum Verbrecher und Raser wird halte ich für unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist da eher die Angst des Staates, daß eine Kontrolleinrichtung und damit potentielle Einnahmequelle, ohne großen Aufwand umgangen werden kann.




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Ende des Themas

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