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Beitrag von: gt678 Date: 29.01.2007 Thema: Bestimmungsänderung Xenonnachrüstung??? ---------------------------------------------------------- Ich will mir schon seit längerem Xenon nachrüsten und wollte mir jetzt nochmal die Kosten zusammenstellen, da ich schon einige Teile dafür habe. Laut dem Ersatzteilkatalog ist aber für die Nachrüstung nur noch eine Scheinwerferreinigungsanlage notwendig, von der Automatischen Leuchtweitenregulierung ist kein Wort mehr und den Nachrüstsatz gibt es gar nicht mehr. Habe einer Bekkannten vor kurzem noch den ganzen Kram nachgerüstet, auch E46, und da war die ALWR auch noch explizit erwähnt und den Satz haben wir auch bestellt. Nun drängt sich bei mir die Frage auf, ob sich da was an den Bestimmungen geändert hat zum Jahreswechsel, oder ob BMW da nur was vergessen hat. |
Autor: Da Topas Datum: 29.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus Meines wissens hat sich da nix geändert die ALWR is bei Xenon pflicht. Schau zuerst mal auf dein LSZ da siehst am ersten ob du die ALWR hast. Wenn du zusätzlich die möglichkeit hast dein auto auf ne Bühne zu stellen schau doch mal am Rechten Querlenker vorne und hinten da sind die Sensoren verbaut bei mir zumindest villeicht is ja schon was verbaut bei dir das du die garnicht mehr brauchst. Is jetz nur ein vorschlag weil profi in solchen sachen bin da net. Ich hoffe ich konnte dir da ein wenig weiterhelfen. MfG Robert |
Autor: gt678 Datum: 29.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für den Vorschlag, aber da weiß ich ganz genau bescheid, arbeite selbst bei einem BMW-Händler. Mir gehts hier wirklich darum, ob sich da bestimmungstechnisch was geämdert hat. |
Autor: Da Topas Datum: 29.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ah ok wenn da profi bist dann is gut. Aber zwecks bestimmungen da is die Pflicht. MfG Robert |
Autor: gt678 Datum: 29.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sicher? Im Dezember gab es den Nachrüstsatz von BMW noch und es wurde auch bei dem Xenon-Nachrüstpaket ausdrücklich darauf hingewiesen und seit Januar ist er komplett verschwunden. Ist doch möglich, daß sich in den Bestimmungen zum 01.01.2007 verändert hat. Hab auch schon mal gegoogelt, bin aber leider nicht fündig geworden. |
Autor: Fogg Datum: 29.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Echt lustig wie oft das Thema hier schon irgendwo da war und immer das selbe rauskommt. Es hat sich "nix" geändert und die Vorschriften sind so wie immer. Wenn du es genau wissen willst ruf den TÜV an die werden dies gerne bestätigen. ...don´t care about tomorrow! |
Autor: gt678 Datum: 29.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schade, dann handelt es sich leider doch wohl um einen Programmfehler von BMW :-( |
Autor: Da Topas Datum: 29.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich bin mir zu 100% sicher hab jetz auch ein wenig gegoogelt. Hab zwar nix brauchbares gefunden aber wiese sollte das abgeschafft werden. MfG Robert |
Autor: Nicore Datum: 29.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das dumme ist, ich hab das auch gehört das nur noch die SWRA vorgeschrieben sein soll. BMW Team Oberhavel |
Autor: compactMatze Datum: 29.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Macht die ALWR aber nicht Sinn? Xenon ist doch heller. Bei normalen Scheinwerfern verstellt man die Leuteweite manuel, zu mindest sollte man das (je nach Beladungszustand). Passt das nicht ist es bei den normalen halb so wild, weil nich so hell. Bei Xenon ist das schon mehr von Bedeutung. Außerdem ist es doch schon praktisch, Kofferraum voll oder Hänger dran.. egal Leuchtweite stellt sich immer automatisch ein. Also ich würd es trotzdem einbauen, auch wenn es nicht Pflicht ist. 528i touring: einfach nur ein Traum!! :-) but, never forget where you come from (316i compact) |
Autor: gt678 Datum: 29.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Tja, aber BMW bietet dieses nicht mehr als Nachrüstung an, sonst wären mir die 200 Euro dafür auch noch egal. |
Autor: Harry346 Datum: 29.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- § 50 Abs. 10 StVZO besagt: (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php von Gesetzesänderung steht da nichts. Bearbeitet von - Harry346 am 29.01.2007 22:36:48 |
Autor: Tuner-Hilfe Datum: 15.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, da wird BMW nur etwas vergessen haben, aber Du bekommst beide Dinge ( LWR & SWRA ) ja zur Nachrüstung z.b. auf unserer Webseite. Die gesetzgebung hat sich hinsichtlich dessen nicht geändert. Eure TUNER-HILFE von -------------.de Beitrag bearbeitet: Werbung im Forum nicht eraubt Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 15.03.2007 17:00:36 |
Autor: gt678 Datum: 15.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab mich auch noch etwas kundig gemacht, ist also alles beim alten, BMW hat lediglich den Nachrüstsatz für die LWR in den Nachrüstsatz für die Xenons mit reingepackt, weil man den ja eh nachrüsten muß. Lediglich die SWRA gibts einzeln, weil man die auch als Sonderausstattung für die normalen Scheinwerfer bekommt. |
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