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Beitrag von: pedro23 Date: 17.01.2007 Thema: Fahrzeug auf Versicherungsnehmer Anmelden??? ---------------------------------------------------------- Ich würd mal gerne wissen ob man das Auto auf den Anmelden muss, auf den es dann versichert wird? Mein Auto z. B. ist zurzeit über meinen Bruder versichert (günstiger), ich bin nur als Mitfahrer angegeben in der Versicherung. Also steht auch der Name von ihm im Fahrzeugschein usw. Kann ich aber das Auto auf mich anmeldne aber über ihn versichern, geht sowas? Würde mich nur mal interessieren... Bearbeitet von - pedro23 am 17.01.2007 04:22:03 |
Autor: plop Datum: 17.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn sich in den letzten jahren da nix geändert hat dann gehts...aber warum fragt ihr nich ma euren versicherungsfritzen? der wirds denk ich ma genau wissen... Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: pedro23 Datum: 17.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Weil der Fritze kein Plan hat, mein Bruder hat normal 40% und die haben ihn und mein Auto irgendwie auf 240% eingestuft und auch schonmal das Geld für 240% abgebucht und und und... weiß selber nicht wann die das hinbiegen... soll angeblich an der Hauptzentrale liegen dass die noch immer nicht mitbekommen haben dass mein Bruder schon immer auf 40% war. Wir waren da einfach schon zu oft, kann das Büro schon nicht mehr sehen, darum ahbe ich hier nachgefragt ;). |
Autor: strike Datum: 17.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- wow, statt 40% Prozent mal eben 240% Prozent. Glaub mir, die hätten bei mir max. 2 Tage Zeit gehabt das zu ändern, ansonsten wäre ich weg von der Versicherung. Nun zu Deiner Frage. Wenn sich nichts geändert hat, geht das immer noch |
Autor: pedro23 Datum: 17.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja ist halt die Versicherung von meinem Bruder, der will da nicht wechseln oder so... ich selber wäre da auch sofort weg. Erstmal soll das mit den Prozenten gemacht werden... dann werde ich mal fragen ob das mit dem Zulassen auf anderen Namen und Versichern auf anderen Namen geht, aber danke schon mal ;). |
Autor: rennfrikadelle Datum: 17.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das geht für Firmen - ob bei Privatleuten geht weiß ich nicht. Deckuongkarte nennt den Versicherungsnehmer, auf den Namen des vorliegenden Ausweises wird angemeldet. Wenn dein Bruder auf 40% ist, ein Auto bereits angemeldet ist und ein weiteres dazukommt, dann werden normalerweise für das zweite 140% fällig, weil er als Zweitwagen läuft. Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 17.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hatte meinen Wagen rund zwei Jahre auf meinen Vater angemeldet, war aber selbst als Fahrer angegeben. Auch hier steht der Name des Halters im Schein, einen nachlesbaren Beweis dafür, daß den Wagen ein anderen fährt, gibts glaub ich nicht. Soweit ich weiss, muß man dann eben bei "Fahrer unter XY Jahren" entsprechend mit JA antworten, sofern das so ist. Ansonsten ist das der Versicherung Latte, wer die Kiste im Ernstfall z.b. beschädigt, den Kopf hält der Versicherungsnehmer hin und es ist dessen Entscheidung, ob er jemanden mit dem Wagen fahren lässt, der Versicherungstechnisch gesehen, "risikohafter" ist. Gruß Bearbeitet von - wilhelmidelta am 17.01.2007 09:27:57 |
Autor: Colonia Datum: 17.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sicher können Halter und Versicherungsnehmer voneinander abweichen. Und wenn das Dein Vers.-Vertreter nicht weiss oder Euch falsch berät, würde ich mir schnellstens einen anderen suchen. Sowas ist Basic-Wissen...oder schliesst der Typ nur Auslands-Krankenversicherungen ab? www.unfreiwillig120.de |
Autor: 320d-paf Datum: 17.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- kommt auf die versicherung an. Manche erlauben er gar nicht, manche in verbindung mit Beitragszushlag und manch erlauben es einfach so. da musst bei deiner Versicherung mal nachfragen ob die des dir erlauben. Auf der Doppelkarte muss bei abweichender Halterschaft Versicherungsnehmer und Halter angegeben werden. Gruß Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann. |
Autor: pedro23 Datum: 17.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein mein Bruder hat mein Auto als Erstwagen angemeldet, aber die haben da irgendwie den fehler gemacht mit 240% usw. kein Plan warum, soll irgendwie an der zetnrale liegen, die Zentrale ist es auch immer die die falschen Briefe (mit dem falschen Pozentsatz) schickt. Weil so in der Filiale wo wir immer sind ist eigentlich schon alles geklärt. |
Autor: La_pizza Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- HI, des hatte ich meinen Versicherungs Fritzten au gefragt jedoch hatte der gemeind das des mal locker 25% mehr kostet.... Naja mir is wurscht was im Schein steht i wois das es mei auto is.... Und ausserdem wenn du des nochmal ummeldest ist nochmal ein Vorbesitzer drin und zu wiederverkauf is des dann au net so praktisch... Hoffe dir geholfen zu haben. grüßle marco Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer! |
Autor: weichei65 Datum: 22.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der VN muss nicht mit dem Halter übereinstimmen, das wird auch bei den Direktversicherern im Antrag abgefragt. Die Einstufung eines ZweitFZ ist seit Jahren Versicherersache, da gibts welche, die geben fürs zweite und dritte denselben SF-Rabatt wie fürs erste. Fragen kostet nix. Thorsten Glauben heisst nicht Wissen |
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