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Rechtslage bei ebay -> Felgen - Geplaudere

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Beitrag von: Guest
Date: 08.12.2006
Thema: Rechtslage bei ebay -> Felgen
----------------------------------------------------------
Ich habe vor 5 Monaten Felgen versteigert,
und normal beschrieben in der Auktion.

Hab dann am Ende geschrieben:
"Privatverkauf ohne Garantie, Gewährleistung und ohne Rückname!
Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes."

Dann hat der käufer gemeint die eine Felge
hat nen Schlag und vor 3 Monaten kam ne
Mail Kauferschutz blabla .... jetzt nach
3 Monaten habe ich eine komische und unseriöse mail von ebay bekommen :
________________________________________
Sehr geehretr Herr XXXXXX,

wir haben das vom Kaeufer angeforderte Reparaturgutachten erhalten. Aus
diesem geht hervor, dass ein eder von Ihnen verkauften Felgen nicht
mehr funktionsfaehig ist.

Auf Grund dieser Informationen fordern wir Sie nun auf, den Kaufbetrag
fuer diese Felge unverzueglich an Ihren Handelspartner zu erstatten.

Um die Bankverbindung Ihres Handelspartners zu erhalten, stzen Sie sich
bitte mit ihm in Verbindung.

Hierzu teilen wir Ihnen seine E-Mail Adresse mit:

XXXXXXXXXXXX

Uebersenden Sie uns auch bitte spaetestens bis zum 15.12.2006 einen
Zahlungsbeleg unter Angabe des Aktenzechens 956204 an die Adresse:

eBay International AG
Buyer Protection Program
Postfach 140240
14302 Berlin

Sollten wir dieses Dokument bis zu dem o.g. Termin nicht erhalten haben,
werden wir uns gezwungen sehen, dem Kaeuferschutzantrag gegen Sie zu
entsprechen.

Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Falle einer
Auszahlung des gestellten Kaeuferschutzantrages die Ansprueche Ihres
Kaeufers gegen Sie auf uns uebertragen werden. In diesem Fall muessen
Sie dann mit weiteren juristischen Schritten durch die eBay
International AG rechnen.

Mit freundlichen Gruessen

Monika Michealis
eBay Customer Support
______________________________________

was meint ihr ? wie ist die Rechtslage ?
Ich bin mir eigentlich sicher das die
Felge keine Schlag hatte ....

Bearbeitet von - Guest am 08.12.2006 13:24:07
"My taste is very simple. I just want the best"


Antworten:
Autor: rsgra
Datum: 08.12.2006
Antwort:
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Hallo, wenn die Felge vorher Ok war würde jetzt auf jeden Fall mal reagieren und sämtliche Vorwürfe zurückweisen.
Mit dem Text "Garantie, Gewährleistung etc..." kannst du dich nicht "rausreden", da diese Aussage nicht vor offensichtlichen oder bekannten Sachmängeln schützt.
Aber das brauchst du ja auch nicht, der Käufer soll mal glaubhaft beweisen das er die Felge defekt erhalten hat, das sie nach 3 Monaten defekt sind liegt dann wohl eher an ihm (Reparaturgutachten hat dafür keine Aussagekraft).
Aber, wie gesagt ich würde schon auf die mail reagieren.
Gruß
Autor: rennfrikadelle
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Geh zum Anwalt!

Das Reperaturgutachten musst du doch auch erhalten haben - oder?

Sachmängelhaftung kannst du nicht ausschließen wenn der Sachmangel bereits bei der Übergabe existierte und der Käufer nicht darauf hingewiesen wurde.

Entweder ist es ein starke Nummer die sich eBay da leistet - ohne eine Rückfrage beim Beschuldigten stellen auch die normalerweise keine Zahlungsaufforderung - oder wir kennen hier nur die halbe Story.

Ich weiß warum ich nix über eBay mache...
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Autor: Guest
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hi,

der Verkäufer hat mich 1 Woche nach Erhalt
angeschrieben das eine Felge nen Schlag
haben soll !
Ich habe die Felgen aber in meiner Hobbywerkstatt beim abmachen auf
derMaschine prüfen lassen und alle Werte
waren i.O. ! Hab natürlich auch
Zeugen Dafür ....

Am 22.9 hab eBay ein Gutachten angefordert,
und heute (!) haben Sie sich bei mir gemeldet !
Kann evtl. vom Versand was pasiert sein ?
Und 150€ für einen Schlag wegmachen lassen
ist bischen teuer oder ?

Danke euch, Gruß

"My taste is very simple. I just want the best"
Autor: Guest
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Geh zum Anwalt!

Das Reperaturgutachten musst du doch auch erhalten haben - oder?

Sachmängelhaftung kannst du nicht ausschließen wenn der Sachmangel bereits bei der Übergabe existierte und der Käufer nicht darauf hingewiesen wurde.

Entweder ist es ein starke Nummer die sich eBay da leistet - ohne eine Rückfrage beim Beschuldigten stellen auch die normalerweise keine Zahlungsaufforderung - oder wir kennen hier nur die halbe Story.

Ich weiß warum ich nix über eBay mache...

(Zitat von: rennfrikadelle)



das Problem ist, das ich keine Rechtschutzversicherung habe :( .

Also Felgen verkauft am -> 18.06.06
____________________________________________
Betreff: IV%ORC246 gma - eBay Kaeuferschutzantrag 956204 (KMM137708036V9904L0KM)
Von: eBay Europe Fraud <eubpp@ebay.com> ins Adressbuch

07.09.06 08:19

Hallo!

Leider ist seitens eines Ihrer Kunden im Rahmen eines
Kaeuferschutzantrags eine Beschwerde ueber Sie bei uns eingegangen
(eBay-Mitglied "XXXXXXX", eBay-Artikelnummer: XXXXXXX).

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie uns eine E-Mail senden moechten, nutzen Sie
bitte die "Antwort Funktion" Ihres E-Mail-Programmes. Des Weiteren
bitten wir Sie, unseren Betreff nicht zu aendern. Nur so koennen wir ein
schnelleres Zuordnen und Beantworten Ihrer Anfrage gewaehrleisten.

Der Kaeufer der entsprechenden Transaktion teilte uns mit, dass diese
nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Dieser Vorgang wird unter dem Aktenzeichen 956204 gefuehrt.

Wir moechten auch Ihnen die Gelegenheit einer Darstellung der Situation
aus Ihrer Sicht geben.
Bitte nehmen Sie daher innerhalb einer Frist von SIEBEN TAGEN zum oben
angesprochenen Sachverhalt Stellung. Lassen Sie uns die Stellungnahme
jedoch ausschliesslich von Ihrer bei eBay registrierten E-Mail zukommen.

Schicken Sie Ihre Antwort unter Angabe des o.g. Aktenzeichens bitte an
eubpp@ebay.com - der Transparenz halber koennten Sie Ihre Antwort
ebenfalls per Kopie ("CC"-Feld) auch gleichzeitig an den Handelspartner
senden.

Vorsorglich weisen wir auf folgendes hin: falls Ihr Handelpartner den
Sachverhalt korrekt geschildert hat, ist mit der Einleitung juristischer
Schritte seinerseits gegen Sie zu rechnen. Falls eBay fuer den
entstandenen Schaden aufkommen sollte, werden die Ansprueche des
Kaeufers an uns uebertragen.

Wir sind natuerlich daran interessiert, dass Transaktionen zwischen
eBay-Mitgliedern reibungslos abgewickelt werden.

Aus unseren Erfahrungen heraus sollte grundsaetzlich eine
einvernehmliche Loesung angestrebt werden. Sehr hilfreich ist in diesem
Zusammenhang oft ein persoenliches Telefonat mit dem Handelspartner.

Mit freundlichen Gruessen

Caleb Rourke
BPP Claims Adjuster
eBay Trust and Safety
_______________________________________

Betreff: Re: IV%ORC246 gma - eBay Kaeuferschutzantrag 956204 (KMM138011454V7268L0KM)
Von: eBay Europe Fraud <eubpp@ebay.com> ins Adressbuch

22.09.06 08:52

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

vielen Dank fuer Ihre Stellungnahme.

Da es fuer uns jedoch sehr schwer ist, diesen Sachverhalt ausreichend
einzuschaetzen, haben wir den Kaeufer um Zusendung eines Wertgutachtens
gebeten, welches den aktuellen Wert, Zustand und Mangel des Artikels
beschreibt. Nach der Ueberpruefung dieses Gutachtens werden wir wieder
auf Sie zu kommen.


Mit freundlichen Gruessen

Zacharias Guenthert
eBay Customer Support
____________________________________________
Und dann kam die heute Mail:

Sehr geehretr Herr XXXXXX,

wir haben das vom Kaeufer angeforderte Reparaturgutachten erhalten. Aus
diesem geht hervor, dass ein eder von Ihnen verkauften Felgen nicht
mehr funktionsfaehig ist.

Auf Grund dieser Informationen fordern wir Sie nun auf, den Kaufbetrag
fuer diese Felge unverzueglich an Ihren Handelspartner zu erstatten.

Um die Bankverbindung Ihres Handelspartners zu erhalten, stzen Sie sich
bitte mit ihm in Verbindung.

Hierzu teilen wir Ihnen seine E-Mail Adresse mit:

XXXXXXX@freenet.de

Uebersenden Sie uns auch bitte spaetestens bis zum 15.12.2006 einen
Zahlungsbeleg unter Angabe des Aktenzechens 956204 an die Adresse:

eBay International AG
Buyer Protection Program
Postfach 140240
14302 Berlin

Sollten wir dieses Dokument bis zu dem o.g. Termin nicht erhalten haben,
werden wir uns gezwungen sehen, dem Kaeuferschutzantrag gegen Sie zu
entsprechen.

Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Falle einer
Auszahlung des gestellten Kaeuferschutzantrages die Ansprueche Ihres
Kaeufers gegen Sie auf uns uebertragen werden. In diesem Fall muessen
Sie dann mit weiteren juristischen Schritten durch die eBay
International AG rechnen.

Mit freundlichen Gruessen

Monika Michealis
eBay Customer Support
_________________________________________

Ich habe kein Gutachten nichts erhalten !

Bearbeitet von - Guest am 08.12.2006 13:23:28
"My taste is very simple. I just want the best"
Autor: strike
Datum: 08.12.2006
Antwort:
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Du schreibst, Du hast die Felgen vor 5 Monaten versteigert und vor 3 Monaten kam ne Mail von besagtem Käufer. Was hat der in den 2 Monaten mit den Dingern gemacht? Wenn Du die Felgen beim Verkauf nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben hast kann Dir eigentlich nichts passieren.
Hast Du dies allerdings gewusst, und gehofft durch den Satz "Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebots" Mängel zu verschweigen, wäre das ein starkes Stück von Dir. Will ich Dir jetzt aber nicht unterstellen.

Ansonsten, sollte er Dir ja wenigstens ne Kopie des Reparaturgutachtens zukommen lassen. Liegt zw. Kauf und Erstellung des Gutachtens ein größerer Zeitraum würde ich zum Anwalt. Wer weiß, was der Typ in der Zwischenzeit mit den Felgen gemacht hat.
Autor: Guest
Datum: 08.12.2006
Antwort:
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Der Käufer hat 20 Bwertungen, eine davon:

(negativ) Vorsicht vor dem!!! ersteigert und meckert dann , nichts mehr von dem kerl kaufe
"My taste is very simple. I just want the best"
Autor: strike
Datum: 08.12.2006
Antwort:
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dann setz dich doch mal mit dem in verbindung der die negative bewertung abgegeben hat in verbindung und frag wie´s bei ihm war und vor allem, wie´s bei ihm ausgegangen ist
Autor: Guest
Datum: 08.12.2006
Antwort:
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Zitat:


Du schreibst, Du hast die Felgen vor 5 Monaten versteigert und vor 3 Monaten kam ne Mail von besagtem Käufer. Was hat der in den 2 Monaten mit den Dingern gemacht? Wenn Du die Felgen beim Verkauf nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben hast kann Dir eigentlich nichts passieren.
Hast Du dies allerdings gewusst, und gehofft durch den Satz "Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebots" Mängel zu verschweigen, wäre das ein starkes Stück von Dir. Will ich Dir jetzt aber nicht unterstellen.

Ansonsten, sollte er Dir ja wenigstens ne Kopie des Reparaturgutachtens zukommen lassen. Liegt zw. Kauf und Erstellung des Gutachtens ein größerer Zeitraum würde ich zum Anwalt. Wer weiß, was der Typ in der Zwischenzeit mit den Felgen gemacht hat.

(Zitat von: strike)




natürlich nicht, ich bin ein ehrlicher
Verkäufer und habe bis jetzt 100% positive
Bewertungen.
Zudem bin ich ja davon ausgegangen (oder gehe
immer noch davon aus) das die Felgen i.O. waren....
"My taste is very simple. I just want the best"
Autor: Guest
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


dann setz dich doch mal mit dem in verbindung der die negative bewertung abgegeben hat in verbindung und frag wie´s bei ihm war und vor allem, wie´s bei ihm ausgegangen ist

(Zitat von: strike)




gute Idee, danke dir.

Hab mit dem Anwalt von meinem Vater telefoniert, er hat gemeint ich soll das
Gutachten anfordern und ein Gegengutachten
von der Werkstatt machen lassen.

Falls jemand noch änhliche Erfahrungen hat,
kann er ja reinschreiben ....

P.S. was kostet es, einen Schlag beseitigen
zu lasssen ?

"My taste is very simple. I just want the best"
Autor: Nicore
Datum: 08.12.2006
Antwort:
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Ich habe auch gerade einen Käuferschutzantrag zu laufen, aber andersrum.
Naja egal...

Du hast die Felgen geprüft und ohne Vorschaden verschickt. Also entweder
hat der Typ die kaputt gemacht oder sie sind wirklich beim Versand beschädigt
wurden. Das Versandrisiko geht mit der Abgabe beim Postamt an den Käufer über
und dieser muss sich nun kümmern. Sag das auch den ebay-Leuten und er soll
sich an den Versanddienst wenden und die Versicherung beanspruchen.
BMW Team Oberhavel
Autor: rennfrikadelle
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Das Versandrisiko geht mit der Abgabe beim Postamt an den Käufer über
und dieser muss sich nun kümmern. Sag das auch den ebay-Leuten und er soll
sich an den Versanddienst wenden und die Versicherung beanspruchen.

(Zitat von: Nicore)




Das der Käufer das Versandrisiko trägt muss VORHER vereinbart werden. Ohne Angabe trägt der Verkäufer das Versandrisiko und ist in diesem Fall auch in der Beweispflicht!


Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 08.12.2006
Antwort:
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Ich weiß nicht ob das mit dem gegengutachten eine gute Idee ist. Denn der Käufer wird sich sicherlich nicht das alles aus den Fingern zerren um grad 150€ gut zumachen! Da ist das Risiko des Betruges viel zu hoch.

Das würde heißen, dass das Gegengutachetn den Schaden bestätigen würde, was für dich wieder ein wenig schlechter aussehen würde, da du in die falsche Richtung geschossen haßt.

Such dir doch deine Zeugen aus der Werkstatt zusamm. Wenn die dann deien Aussage bestätigen können, ist das doch viel mehr wert ...
Autor: strike
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
ich weiss ja nicht wie das bei privatverkäufen aussieht, aber 2 monate nach dem kauf einen mangel anzeigen finde ich schon ein wenig lange. mach dich doch da mal schlau, wie´s damit aussieht
Autor: Guest
Datum: 08.12.2006
Antwort:
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Zitat:


Ich weiß nicht ob das mit dem gegengutachten eine gute Idee ist. Denn der Käufer wird sich sicherlich nicht das alles aus den Fingern zerren um grad 150€ gut zumachen! Da ist das Risiko des Betruges viel zu hoch.

Das würde heißen, dass das Gegengutachetn den Schaden bestätigen würde, was für dich wieder ein wenig schlechter aussehen würde, da du in die falsche Richtung geschossen haßt.

Such dir doch deine Zeugen aus der Werkstatt zusamm. Wenn die dann deien Aussage bestätigen können, ist das doch viel mehr wert ...

(Zitat von: P3rf3ct10n)




als mit dem Gegengutachten meinte ich eine
Bestätigung von meiner Werkstatt.
Ich komme gerade von meiner Werkstatt,
die können sich noch daran erinnern und
werden mir meine Aussage schriftlich bestätigen.

Eigentlich kann es mir dann egal sein,
aber mal schauen ob was bei Hermes zu
holen ist, die Pakete sind ja dort
versichert und das die Felgen vorher
i.O. aber nachher nicht mehr i.O.
und somit beim Versandweg was pasiert
sein muss, ist ja jetzt ziemlich sicher ....
"My taste is very simple. I just want the best"
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Du ich glaub nicht, dass man das so einfach auf Hermes schieben kann ...

Angenommen bei dir war echt alles bis zum Versand top. Dann beweise mal, dass dem die Felge beim auspacken ne runtergfeallen ist, also ich hoffe du weißt wie ich das meine ...
Autor: Guest
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Du ich glaub nicht, dass man das so einfach auf Hermes schieben kann ...

Angenommen bei dir war echt alles bis zum Versand top. Dann beweise mal, dass dem die Felge beim auspacken ne runtergfeallen ist, also ich hoffe du weißt wie ich das meine ...

(Zitat von: P3rf3ct10n)




Ich weiss was du meinst, aber in dem
Fall wäre es ja nicht mehr mein
Problem ? Oder hafte ich dann auch
dafür, das die Felgen beim Transport kaputt gegangen sind ?


"My taste is very simple. I just want the best"
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Oben hat ja jemnad angesprochen, dass man sowas in der Regel vorher ausmacht, wie es genau ausschaut kann ich dir nicht sagen.

Aber so wie ich die LAge zur Zeit einschätzen kann, stehts für dich gut:
x Deine Werkstatt beweist dir, dass bei dir noch alles iO war
x Der hat ja die Reklamation erst nach einer Woche bei dir gemacht

Daher kann er nicht beweisen, dass es Hermes waren (darum werden die sich ggf. schon kümmern)

also tipp ich mal drauf, dass er auf dem Schaden sitzen bleibt ...

Greez
Autor: strike
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
so wie ich oben schon gesagt habe, solltest du dich wirklich mal schlau machen wie lange der käufer zeit hat einen mangel geltend zu machen. ich mein wenn der ewig zeit hat, dann könnte ich das bei meinen winterreifen ja auch noch machen ;)
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Der Käufer hat doch schon eine Woche später reklamiert ...
Autor: strike
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
oh, hast recht.
hab ich überlesen, allerdings wäre dann interessant wann er das gutachten hat machen lassen

Bearbeitet von - strike am 08.12.2006 18:31:04
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Genau, das is der springende Punkt und ob er beweisen kann, dass der Schaden vorlag ...
Autor: Gr33nAcid
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Zitat:


Das Versandrisiko geht mit der Abgabe beim Postamt an den Käufer über
und dieser muss sich nun kümmern. Sag das auch den ebay-Leuten und er soll
sich an den Versanddienst wenden und die Versicherung beanspruchen.

(Zitat von: Nicore)




Das der Käufer das Versandrisiko trägt muss VORHER vereinbart werden. Ohne Angabe trägt der Verkäufer das Versandrisiko und ist in diesem Fall auch in der Beweispflicht!



(Zitat von: rennfrikadelle)




SCHLICTWEG FALSCH!

sry, aber totaler Käse. Das muss nicht vorher geklärt werden, da er eine Privatperson ist!

447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

was du meinst ist bei Händlern! -> 474 BGB





Bearbeitet von - gr33nacid am 08.12.2006 21:46:29
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: Guest
Datum: 08.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
super Danke dir Green ;), ist mal ein
gutes Argument !

"My taste is very simple. I just want the best"
Autor: 320ijunki
Datum: 09.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ach so Affen kenn ich zu gut.
Habe mal via Ebay meine 16er Alus vom E36 verkauft und nach 2 Monatgen kam dann ne Mail das diese vollkommen kaputt seien.

Er hatte sie aber selber abgeholt und da war nichts dran, hab ihm nett gesagt das ich ihm dabei nicht helfen kann =)

Rechtfertige dich ggü Ebay bezgl des Zustandes der Felgen beim Verkauf und gut ist, haste ne Rechtschutz dann geh zum Anwalt
Autor: Guest
Datum: 09.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
das geilste ist ja, das eBay schon alles
entschieden hat *lol*

Aber die Rechtschreibfehler in der Mail
beweisen wenigstens, dass die Mail
von einem Menschen geschrieben wurde.

Ich hoffe meine Nachricht liest dann
auch einer ....

Rechtschutz habe ich leider erst ab Montag ^^



"My taste is very simple. I just want the best"
Autor: Sobi
Datum: 10.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
HI
Der Ablauf der ganzen Geschichte ist schon seltsam, denn normal sollte es so sein:
Ich ersteigere Alufelgen-> bekomme sie vom Verkäufer und bemerke eine Delle-> melde ich mich beim Verkäufer-> wenn der versichert, das die Ware i.O. war, gebe ich beim Paketdienst einen Transportschaden an-> die werden das Prüfen, und gegebenenfalls den Schaden ersetzen.
Ich denke, daß man einen gewissen Zeitrahmen hat, um den Transportschaden zu melden. Wenn ich mir aber 3 Monate Zeit lasse, und dann den Mangel als Transportschaden geltend machen will, ist der Zeitrahmen garantiert abgelaufen, und der Empfänger selber Schuld.

Ich würde mir von der Werkstatt schriftlich bestätigen lassen, daß die Felgen ohne Mangel waren, und er dann den Schaden mit Hermes regeln muss.
Hermes wird dem dann bestimmt sagen, daß die Frist abgelaufen ist, und er wird wegen seiner Nachlässigkeit auf dem Schaden sitzen bleiben.
Wenn du Zeugen für den Intakten Zustand der Felgen hast, kann der dir doch eigentlich gar nichts. Vor allem nach 3 Monaten - sowas klärt man gleich !!!!!
Sobi
Autor: Guest
Datum: 11.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


HI
Der Ablauf der ganzen Geschichte ist schon seltsam, denn normal sollte es so sein:
Ich ersteigere Alufelgen-> bekomme sie vom Verkäufer und bemerke eine Delle-> melde ich mich beim Verkäufer-> wenn der versichert, das die Ware i.O. war, gebe ich beim Paketdienst einen Transportschaden an-> die werden das Prüfen, und gegebenenfalls den Schaden ersetzen.
Ich denke, daß man einen gewissen Zeitrahmen hat, um den Transportschaden zu melden. Wenn ich mir aber 3 Monate Zeit lasse, und dann den Mangel als Transportschaden geltend machen will, ist der Zeitrahmen garantiert abgelaufen, und der Empfänger selber Schuld.

Ich würde mir von der Werkstatt schriftlich bestätigen lassen, daß die Felgen ohne Mangel waren, und er dann den Schaden mit Hermes regeln muss.
Hermes wird dem dann bestimmt sagen, daß die Frist abgelaufen ist, und er wird wegen seiner Nachlässigkeit auf dem Schaden sitzen bleiben.
Wenn du Zeugen für den Intakten Zustand der Felgen hast, kann der dir doch eigentlich gar nichts. Vor allem nach 3 Monaten - sowas klärt man gleich !!!!!
Sobi

(Zitat von: Sobi)



Hi,

habe dem Verkäufer gleich nachdem er reklmaiert hat mitgeteilt das die Felgen
vorher auf der Maschine geprüft worden
sind.

Der Werkstattinhaber, sein Angestellter
und mein Kumpel waren dabei und können
es bezeugen.

Ich werde heute meine Stellungnahme schreiben
und denen klar machen, das ich nichts zahlen werden.

So wie ich eBay einschätze, zahlem Sie den
Typen das Geld aus und werden mich bei
rauswerfen und das Geld von mir verlangen.

Halte euch aufm laufenden ....

Bearbeitet von - Guest am 11.12.2006 15:32:21
"My taste is very simple. I just want the best"
Autor: Guest
Datum: 13.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
so, nach meiner Stellungsnahme am Montag,
habe ich nochmal Post von eBay bekommen:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung.

Wir moechten Ihnen jedoch mitteilen, dass Sie als Absender des Pakets
bei Hermes einen Nachforschungsantrag stellen sollten, um zu
untersuchen, ob es waehrend des Transportes zur Beschaedigung der von
Ihnen verkuften Ware kommen konnte.

Wir moechten Sie daher bitten, dass Sie sich schnellst moeglich an den
Versandunternehmen wenden, um sich um die Entschaedigung fuer die
Transportschaden zu bewerben.

Informieren Sie uns bitte auch innerhalb der naechsten 14 TAGE ob diese
Angelegenheit damit abgeschlossen werden konnte.

Bezueglich Ihrer Bitte, das an uns von Ihrem Handelspartner
uebermittelte Gutachten zu erhalten, muessen wir Ihnen leider mitteilen,
dass wir aus datenschutzrechtlichen Gruenden dieses Dokument an Sie
nicht weiterleiten koennen.

Um diese Unterlagen zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren
Handelspartner.

Hierzu teilen wir Ihnen seine E-Mail Adresse mit:

XXXXXXX@freenet.de

Wir bedaken uns fuer Ihre Benmuehungen und verbleiben

mit freundlichen Gruessen

Monika Michealis
eBay Customer Support

--------------------------------------

klingt ja schonmal bischen besser ....
mal schauen was dabei rauskommt .....


"My taste is very simple. I just want the best"
Autor: Gr33nAcid
Datum: 13.12.2006
Antwort:
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hi, ich vermute mal, nach der langen Zeit wird das nichts mehr bringen! ich vermute mal eher, der typ hat die felge selber fallengelassen oder was weiß ich.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: Colonia
Datum: 13.12.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
pro Höhenzoll der Felge zahlst Du in der Aluklinik 5,- € zzgl. MwSt.

www.aluklinik.de

Habe die gleichen Erfahrungen auf der Seite des Käufers gemacht. Felgen bei Ebay ersteigert, in Werkstatt gebracht und 2 Felgen hatten Höhenschläge die nicht mal mit 125 gramm korrigiert werden konnten. Der Verkäufer klärte dies aber kulanterweise (Aufwand ca. 350 € mit Lacken).

gReeTz
Ich wurde als Ferkel geboren, bin als Schwein großgeworden. Also kann ich auch fahren wie eine Sau.
www.unfreiwillig120.de




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Ende des Themas

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