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Toller Gutschein, und danach dicke Rechnung - BMW-Talk

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Beitrag von: metsches
Date: 07.12.2006
Thema: Toller Gutschein, und danach dicke Rechnung
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.12.2006 um 20:02:05 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Habe von meinem Händler einen tollen Winterchekgutschein erhalten und freute mich schon über dieses tolle Geschenk. Mein Auto musste sowieso TÜV und AU fertig gemacht werden und da sagte mein Händler bringen Sie doch einfach den Gutschein mit und dann erledigen wir das.
Jetzt habe ich heute eine nette Rechnung in meinem Briefkasten gefunden und soll den stolzen Betrag von 201,12 € bezahlen.
OK 46,00 € TÜV und 39.66 € AU. Jedoch die restlichen 115,46 € waren eigentlich nicht von mir gewollt. Mein Händler hat nach der digitalen Funktionsprüfung der Motorelektronik was schon mit 23,85 € zu buche schlägt danach den Impulsgeber an der Einlassnockenwelle ersetzt was weitere 61,80 € kostete dann noch der Arbeitslohn dazu und fertig ist eine saftige Rechnung. Ich finde es nicht OK das er mich nicht einmal angerufen hat um mir zu sagen was da angeblich kaputt sein soll. Das Auto lief vorher einwandfrei.
Kann mir jemand sagen was das für ein Teil ist und wieso es so teuer ist?

Bitte schreib nächstes mal eine aussagekräftigere Überschrift bei deinen Thread´s.

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.12.2006 20:02:05


Antworten:
Autor: okap4
Datum: 07.12.2006
Antwort:
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sie müssen dich erst fragen und dann nach deiner zustimmung dürfen die erst handeln...

geht überhaupt nicht sowas!!!

mfg
Autor: strike
Datum: 07.12.2006
Antwort:
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richtig. er hätte dich zumindest fragen müssen, außer du hast in den in die werkstatt gegeben, so nach dem motto "machen sie mal alles ganz was sie finden".
Hast Du das nicht gemacht, hat er ja quasi ohne Auftrag gehandelt. Also Pech für Ihn
Autor: Snake696
Datum: 07.12.2006
Antwort:
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Und solange du auftrag unterschrieben hast hast,kann er dir nichts machen !!!

Hat er Pech gehabt... ;-))
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Autor: H2O
Datum: 07.12.2006
Antwort:
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Seit wann wird beim Wintercheck eigentlich der Fehlerspeicher ausgelesen? Und selbst wenn, dafür hattest Du doch einen Gutschein???

Hat er Dir das ersetzte Teil gezeigt?
Autor: Nicore
Datum: 08.12.2006
Antwort:
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Wäre jetzt wirklich gut zu wissen ob Du was unterschrieben
hast oder mit welchen Worten Du das Auto abgegeben hast.

Aber wenn Du nun das Auto repariert vor der Tür hast, soll
er erstmal beweisen das die Arbeiten gemacht worden sind. :)
BMW Team Oberhavel
Autor: rennfrikadelle
Datum: 08.12.2006
Antwort:
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Gebertausch scheint die neue Abzogmethode zu heißen.

Reichen Leuchtmittel, Scheibenklar und Reifenwuchten scheinbar nicht mehr aus.


Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Autor: metsches
Datum: 08.12.2006
Antwort:
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Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich am Montag mit meinem Händler in Verbindung setzen. Ich habe das Auto unter dem Gesichtspunkt abgegeben, das TÜV AU gemacht wird und der 12 Punkte Chekgutschein eingelöst wird. Ich habe nicht gesagt das etwas repariert oder ausgetauscht werden soll. Ander Annahme habe ich lediglich den Auftrag für TÜV und AU unterschrieben.
Ich bin gespannt wie er mir die Rechnung erklären will.
Autor: b-mw-323
Datum: 08.12.2006
Antwort:
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vielleicht musste dieses teil für Tüv/au getauscht werden und da er den auftrag hatte tüv/au zu machen hat er vielleicht auch die nötigen reparaturen gemacht? vielleicht nur ein missverständnis? sag ihm einfach freundlich das du nichts repariert haben wolltest da du alles selber reparierst oder so
Autor: Bmw Fred86
Datum: 09.12.2006
Antwort:
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die firma MUSS dich erst anrufen und fragen
mach ja was dagegen ich würde es net zahlen
Autor: sanituning
Datum: 09.12.2006
Antwort:
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nicht bezahlen,ohne rücksprache mit dem kunden dürfen keine arbeiten ausgeführt werden die nicht auf dem werkstattauftrag stehen.werden sie doch durchgeführt ist es das problem des haendlers.
hat sich der haenlder den werkstattauftrag wohlmoeglich dann nichtmal unterschreiben lassen hat er überhaupt keien rechtliche handhabe irgen etwas zu fordern.

allerdinsg wirst bei dme ahenldre nicht mehr ankommen brauchen.

mag ja durchaus sein das der geber defekt war udn er in gutem glauben gehandelt hat.trotzdem muss er erst rücksprache halten.
ich würde mich dazu bereit erklaeren das teil zu bezahlen aber auf keinen fall den arbeitslohn.da muss der haenlder drauf sitzen bleiben,dann lernt er in zukunft nichts ohne absprache zu machen.

gruss sascha
Nein ich bin nicht Inhaber von:

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Autor: Nilsen*82
Datum: 10.12.2006
Antwort:
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was war denn das für nen gutschein???
du hast doch nirgends ne gutschrift abgezogen, oder wie oder was???
und nen wintecheck kost vll nen 10er und der is dochauch nur obligatorisch...
der Nilz wars...
Autor: bite
Datum: 10.12.2006
Antwort:
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bin auch mal gespannt wie die sache ausgeht! denke aber du hast pech, AU und TüV schließt die fehlerspeicherabfrage mit ein ( zumindest bei OBD2 fahreugen ) da ein defekter nockenwellengeber abgasrelevant ist wird die Au wird als nicht bestanden gewertet. keine AU ---> kein TüV ! da du die AU in auftrag gegeben hast, wirst du die rechnung wohl begleichen müssen. grundsätzlich ist es aber nicht die feine art, den kunden nicht über die rep. zu inf.! lass mal hören wie die sache ausgeht! gruss biteflight
Autor: strike
Datum: 10.12.2006
Antwort:
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ist so nicht ganz richtig. wenn ich ne au in auftrag gebe, dann gebe ich nur diese in auftrag. dabei ist es unerheblich ob der wagen diese bekommt oder nicht, da du nur das durchführen der au in auftrag gegeben hast. schließlich hast du ja, auch bei nicht bestehen zeit die mängel zu beseitigen lassen. dabei kannst du dir ja auch die werkstatt aussuchen in der du den mangel beseitigen lässt
Autor: sanituning
Datum: 10.12.2006
Antwort:
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kann strike da nur zustimmen.

wenn cih ne au in auftrag gebe haben die auch nur diese durchzuführen egal ob ich bestehe oder nicht.
ein rückruf ist das mindeste was man erwarten kann.

die rechtsprechung ist da recht eindeutig.arbeiten die nicht auf dem auftrag aufgeführt wurden oder nach telefonischer rücksprache vom kunden genehmigt wurden müssen nicht bezahlt werden.

natürlich musst du den jungs das recht einräumen den geber den du nicht bezahlen willst wieder ausbauen zu lassen.dein alter geber muss natürlcih dann auch wieder rein damit das fahrzeug fahrbereit ist.
die dürfen nichtmal dein auto als sicherheitsleistung da behalten wenn du die rechnung nicht begleichst da es dein eigentum ist.

ich würde mich dahingehend einigen das du die höchst wahrscheinlich verbauten teile bezahlst aber den arbeitslohn auf keinen fall.

gruss sascha
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Autor: Jokin
Datum: 10.12.2006
Antwort:
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Scan mal den Werkstattauftrag und die Rechnung ein - erst dann kann man wirklich sagen, was Du bezahlen musst und was nicht.

Auf JEDEN Werkstattauftrag gehört ein Kostenvoranschlag drauf. Ist keine Summe vereinbart, gilt: 'open end'

gruß, Frank
Autor: sanituning
Datum: 10.12.2006
Antwort:
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opend end gilt sicher nicht.
wenn ich eine au und tüv in auftrag gebe steht da nen preis dabei was tüv und au kosten.
da gibts kein open end.es wurde kein auftrag erteilt eventuelle maengel zu beseitigen koste es was es wolle um tüv und au plakette zu erhalten.

macht auch sinn,alles andere waere ein freibrief fuer werkstaetten zu machen was sie wollen.

auftretende maengel müssen mit dem kunden besprochen werden ob sie repariert werden dürfen.es sei denn man hat vorher eien summe x fuer zusatzarbeiten freigegeben.

ne tüv nachprüfung wenn man durchfaellt kostet 11,50 udn man hat 4 wochen zeit die maengel zu beseitigen und das fahrzeug neu vorzustellen.

glaub mir nach 16 jahren in autohäusern kenne ich da nen bischen was von.

und wehe dem der kerl bringt morgends die karre udn die frau holt ihn abends ab!!!!
ohne rücksprache mit dem kerl oder eventuell nem von der werkstatt ausgestelltem abholschein niemals.

um es zu erklaeren.so geschehen.kerl bringt auto zur inspektion.frau holt abends ab udn zahlt die rechnung.

noch normal oder?
richtig geil ist es wenn der kerl ne halbe stunde spaeter kommt und sein auto haben will.
wie sie hsben meiner frau das auto gegeben?wir leben in scheidung udn jetzt hat sie den brief udn das auto dazu.
da kommt son meister ins schwitzen weil die firma voll dafuer haftet.

eien weitere posse.fahrzeug ist verkehrsunsicher,bremse total kaputt udn null bremswirkung.auto soll nichtr repariert werden udn kunde will auto mitnehmen dun nach hause fahren.
da man ja das auto nicht festhalten darf,ist ja sein eigentum gibt mans raus oder?
da man ja schlau ist vermerkt man das die karre verkehrsuntüchtig ist udn der kudne darüber aufgeklaert wurde.
kunde baut unfall wegen defketer bremse.werkstatt zahlt!!!

richtig waere gewesen dem kunden den sachverhalt zu erklaeren.besteht er drauf zu fahren muss man die karre festhalten,polizei rufen und dem kundne dann im beisein der polizei das fahrzeug aushaendigen.faehrt er dann vom hof wird er gleich kassiert.

gibts nicht? doch alles selber schon erlebt dun diverse andere dinge.

eien werkstatt darf lange nicht einfach so wie sie meint,schon garnicht sachen repariueren wozu es keine freigabe vom kunden gibt.

wir machen das sogar so das wir den kunden anrufen wenn was zusaetzlich anfaellt,wenn dann die freigabe erteilt wurde wird auf dem auftrag vermerkt wann man den kunden angerufen hat.
warum? bei abholung kommt der rechnungsschock und der kunde weis nichts mehr davon das man sich die freigabe geholt hat.kommts hart auf hart kann man zumindest vor gericht beweisen wann man angerufen hat.wobei das auch nichts wasserdichtes ist da man das gespraech ja nicht aufzeichnet.

aber seis drum einfach was zu machen ist nicht serioes in meinen augen.

wir hatten schon kunden die wegen dem tausch ner defketen birne bei der inspektion gemeckert haben.wegen 2,50 fuer nen echten mangel.

ich hab doch noch birnen zu hause!
manche kunden haben alles zu hause in ihrem keller :-)

wie gesagt würd mich mal interessieren wie sich die werkstatt jetzt verhaelt.

gruss sascha
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Autor: E30massder
Datum: 10.12.2006
Antwort:
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Zitat:


bin auch mal gespannt wie die sache ausgeht! denke aber du hast pech, AU und TüV schließt die fehlerspeicherabfrage mit ein ( zumindest bei OBD2 fahreugen ) da ein defekter nockenwellengeber abgasrelevant ist wird die Au wird als nicht bestanden gewertet. keine AU ---> kein TüV ! da du die AU in auftrag gegeben hast, wirst du die rechnung wohl begleichen müssen. grundsätzlich ist es aber nicht die feine art, den kunden nicht über die rep. zu inf.! lass mal hören wie die sache ausgeht! gruss biteflight

(Zitat von: bite)




Unsinn, HU und AU stehen nicht im Zusammenhang... Wenn du die AU net bestehst, bekommste halt keine AU-Plakette, die HU Plakette bekommste trotzdem.. genauso andersrum...
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar


Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Autor: sanituning
Datum: 10.12.2006
Antwort:
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sorry,das ist falsch.mittlerweile bekommt man ohne gültige au keine tüv plakette.
deshalb muss die au auch immer gemacht werden bevor das aito tüv vorstellig wird.
wenn bei uns ne kiste keien gültige au hat prüft der man vom tüv die kiste erst garnicht.

gruss sascha
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Autor: marueg
Datum: 10.12.2006
Antwort:
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Zitat:


sorry,das ist falsch.mittlerweile bekommt man ohne gültige au keine tüv plakette.
deshalb muss die au auch immer gemacht werden bevor das aito tüv vorstellig wird.
wenn bei uns ne kiste keien gültige au hat prüft der man vom tüv die kiste erst garnicht.

gruss sascha

(Zitat von: sanituning)




Hm, und wie ist das bei unterschiedlicher AU und HU-fälligkeit (nur so interessehalber) ?

Gruß vom grübelnden Markus
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: sanituning
Datum: 11.12.2006
Antwort:
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wie soll das bei unterschiedlichen zeiten fuer au hu sein?

wenn du zum tüv musst hast entweder noch ne gültige au oder du hast keine dann machst ne au.

um ne au zu bekommen muss man nicht erst tüv haben :-)

gruss sascha
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Autor: metsches
Datum: 13.12.2006
Antwort:
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Also ich habe mich mit meinem Händler unterhalten, und er sagte mir das mein Auto bei der ersten AU durchgefallen ist. Das Bauteil das getauscht wurde war entscheident für das bestehen der AU Untersuchung. Ich muss also die Rechnung bezahlen. Trotzdem habe ich Ihn darauf aufmerksam gemacht das er mich doch bitte das nächste mal anrufen soll wenn er etwas austauscht. Er hat sich entschuldigt und sagte das es nicht mehr vorkommen wird.
Autor: mjaho_info
Datum: 13.12.2006
Antwort:
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Zitat:


die dürfen nichtmal dein auto als sicherheitsleistung da behalten wenn du die rechnung nicht begleichst da es dein eigentum ist.
(Zitat von: sanituning)





ausser das Auto weisst derartige Mängel auf, dass es aus den Verkehr gezogen werden muss. Dann darf dich die Werkstatt nicht wegfahren lassen ("Gefahr in Verzug")


Zitat:


eien weitere posse.fahrzeug ist verkehrsunsicher,bremse total kaputt udn null bremswirkung.auto soll nichtr repariert werden udn kunde will auto mitnehmen dun nach hause fahren.
da man ja das auto nicht festhalten darf,ist ja sein eigentum gibt mans raus oder?
da man ja schlau ist vermerkt man das die karre verkehrsuntüchtig ist udn der kudne darüber aufgeklaert wurde.
kunde baut unfall wegen defketer bremse.werkstatt zahlt!!!

richtig waere gewesen dem kunden den sachverhalt zu erklaeren.besteht er drauf zu fahren muss man die karre festhalten,polizei rufen und dem kundne dann im beisein der polizei das fahrzeug aushaendigen.faehrt er dann vom hof wird er gleich kassiert.
(Zitat von: sanituning)




Eben, genau deshalb darfst in schon garnicht wegfahren lassen...

Bearbeitet von - mjaho_info am 13.12.2006 09:10:17
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Autor: sanituning
Datum: 13.12.2006
Antwort:
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doch du musst ihm sien fahrzeug aushaendigen da es sein eigentum ist.du darfst ihn dann aber so lange warten lassen bis die ordnungshüter da sind und sich drum kümmern.aber das habe ich eigentlich schon gesagt gehabt.

@ metsches

der sachverhalt war doch eh klar das das teil zum bestehen der au benoetigt wurde.
du hast also letzten endes klein beigegeben.
ohne anruf kein teilewechsel fertig.
kannst ja nur froh sein das der kat nicht defekt war.vermutlich haetten die den auch gleich fuer 1200 gewechselt da der zum bestehen der au benoetigt wird.

es geht doch nicht um das defekte teil es geht um die art udn weise das die einfach was machen.beim naechsten oelwechel machen sie dann die kerzen mit etc....

ich haette das teil bezahlt udn die arbeit nicht.wobei die werkstaetten die ich aufsuche nen telefon haben udn den kunden anrufen.die wenigsten werden nein sagen wenn ein bauteil getauscht werden muss um die au zu bestehen.
aber es geht ums prinzip.

glaub mir,ich bin 16 jahre in der branche taetig.hab so ziemlich alles gesehen udn erlebt.ne werkstatt die ihre kundne nicht über auftragserweitereungen aufklaert ist meist auch so eine wo in den vollen waschbehaelter noch nen liter scheibenklar reingepasst hat weil sie ihn beim düseneisntellen leergespritzt haben oder wo ne dose bremsenreiniger auf der rechnung der bremsbelaege steht wo nur ne halbe benoetigt wurde.

aber seis drum,au bestanden,karre heile udn fuers naechste mal schlauer.

gruss sascha
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Ende des Themas

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