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Beitrag von: Jetiman Date: 04.12.2006 Thema: UV licht während der Fahrt verboten ? ---------------------------------------------------------- Hi, hoffe das ist hier nicht falsch. Ist es verboten im Auto UV licht während der Fahrt an zu haben ? THX Im Vorraus Bitte schreib nächstes mal eine aussagekräftigere Überschrift bei deinen Thread´s, 1 Wort Überschriften sagen einfach zu wenig aus. Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 04.12.2006 19:54:14 |
Autor: hurra Datum: 04.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- gilt wie für alle anderen lichter im auto auch: solange nichts aus dem auto herausschaut, isses sch... egal |
Autor: E36-Freak Datum: 04.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lichttechnische Einrichtungen "in" Kfz und "an" Kfz. Aus BMV/StV 7 – 4005 A/56 9 vom 17. 2. 1956, Einzelentscheid: Die einschlägigen Vorschriften unterscheiden nicht zwischen lichttechnischen Einrichtungen "in" und "an" Fz, wobei jedoch unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Zweckbestimmungen die außen an den Fz ein- oder angebauten Einrichtungen immer ihre vorgeschriebene Wirkung nach außen erzielen müssen, sieht man von den Kontrollleuchten für FzFührer einmal ab. Dementspr gelten die Vorschriften des § 49a Abs 1 u Abs 4 für lichttechnische Einrichtungen, die außen an den Fz ein- oder angebaut sind u deren Wirkung außen erkennbar ist (erkennbar sein muss). WelcheVorschriften für lichttechnische Einrichtungen "in" Fz (also im Fahrer-/Fahrgast- oder Laderaum) gelten, ist nicht näher ausgeführt. Bei diesen Einrichtungen muss zunächst differenziert werden zwischen solchen, deren Wirkung auch nach außendringt oder die den FzFührer behindern könnte und solchen, deren Wirkung auf die FzInnenräume beschränkt ist (zB Leselampen oder Innenbeleuchtung ohne Blendwirkung für FzFührer oder sich außerhalb des Fz befindliche Verkehrsteilnehmer, Beleuchtungseinrichtungen in geschlossenen Laderäumen). Letztgenannte lichttechnische Einrichtungen "in" Fz werden weder von§ 49a noch von § 30 erfasst - ihr Einbau unterliegt insoweit keinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Anders ist die Sachlage bei "in" den Fz eingebauten lichttechnischen Einrichtungen mit Wirkung nach außen. Hier ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob § 30 Abs 1 Nr 1 greift. Dies ist zB immer dann gegeben, wenn durch diese Einrichtungen andere Verkehrsteilnehmer geblendet –mithin "mehr als unvermeidbar gefährdet" – werden oder das durch Vorschriften vorgegebene "Signalbild" einschließlich der Farbcodierung der Fz in Frage zu stellen ist. |
Autor: Jetiman Datum: 04.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ahja |
Autor: TechN9ne Datum: 04.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Darf nur 10% an Licht ausem Auto kommen glaub ich. Fehlende PS werden durch fahrerisches Können ersetzt! |
Autor: E36-Freak Datum: 04.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wollte damit sagen, das es letztendlich immer ne Einzelfallentscheidung/Ermessensentscheidung ist, es gibt keinen prozentual gestzlich festgelegten Lichtanteil, der aus dem Wagen dringen darf |
Autor: Marco535 Datum: 04.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das UV-Licht was ich so kenne, auch Schwarzlicht genannt, strahlt doch an sich eh nicht richtig nach außen. Wenn man die Röhre nicht direkt auf der Hutablage montiert sieht man es ja nicht. Man kann aber gute Effekte damit hinbekomen. Mensch, so ein Ding hab ich ja auch noch im Keller liegen. |
Autor: Jetiman Datum: 04.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich benutze UV Led´s |
Autor: Limo320 Datum: 05.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man sollte aber auch erwähnen,das es Krebseregend ist ;-)) |
Autor: kroate-325 Datum: 05.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- War dasnicht so das alles was blau ist, oder dem ähnelt in der fahrt verboten ist, da es dem blaulicht der rennleitung zu sehr ähnelt. |
Autor: Joker85 Datum: 05.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja dann ist meine Innenbeleuchtunfg und die Von VW auch verboten.... Joker85 S3,S4,S5,S6,S8 sind für mich S-Bahn Linien,A2,A3,A4,A5,A6,A8 sind für mich Autobahnen, Golf und Polo sind für mich Sportarten =) |
Autor: E36-Freak Datum: 05.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist egal, welche Farbe |
Autor: Limo320 Datum: 05.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wo hat VW denn bitte eine blaue Innenbeleuchtung? Fotos? :-)) Du meinst wohl eher die häßlig blaue Instrumentenbeleuchtung ? ;-)) |
Autor: Joker85 Datum: 05.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja das meine ich;D Und ich finde die net hässlich, schau mal im meine Fotostory, ich kann sie net hassen, da ich auch so eine ähnliche habe;D Joker85 S3,S4,S5,S6,S8 sind für mich S-Bahn Linien,A2,A3,A4,A5,A6,A8 sind für mich Autobahnen, Golf und Polo sind für mich Sportarten =) |
Autor: Limo320 Datum: 05.12.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ist geschmackssache! Mein absolutes no go :-)) Ich hab mir extra ander SMD`s gekauft und habe mein JVC AVX1 und Klimabedienteil auf amber ( rot ) umgelötet ;-)) gruß |
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