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Rückstufung nach unfall in schadenfreiehitsklasse - Geplaudere

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Beitrag von: Nilsen*82
Date: 04.12.2006
Thema: Rückstufung nach unfall in schadenfreiehitsklasse
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also ich hatte im januar nen chrash.
und habe danach aus kostengründen die versicherung gewechselt.
bissher hatte ich in einem schadensfall immer eine benachrichtigung der versicherung bekommen, falls ein unfall irgendeine schadensregulierung zur folge hatte.
in diesem fall habe ich kein bescheid bekommen, werde da aber heuet abend nochmal durchrufen.
jetzt steige ich bei miener derzeitigen versicherung in der haftpflicht von 100 auf 155%, sprich von SF1 auf S.
wenn von der alianz(vorherige vericherung)keine schadensregulierung erfolgte, kann die huk24(jetzige) trotzdem die sf-klasse ändern???
und wann würde ich wieder auf 100% kommen? erst in zwei jahren??? also 2007->155% 2006->140% und erst 2008 wieder 100%???

ich kotz grade völlig ab, weil student, und schon nen günstig eiungestuftes auto(haftpflicht 17, wurde im übrigen auch von 16 hochgestuft) und dachte eigentlich, ich falle auf 85%...
und jetzt soll ich fast das doppelte bezahlen...
der Nilz wars...


Antworten:
Autor: Nilsen*82
Datum: 04.12.2006
Antwort:
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edit: ich bekomme diese woche das schadengutachten und kann nur mit diesem und meinem anwalt schadenforderungen an die generische versicherung stellen.
von statswegen wurde die sache eingestellt, und kein schuldzuspruch gemacht.
was übrigens erst vor 1 1/2 monaten feststand...

Bearbeitet von - Nilsen*82 am 04.12.2006 12:11:26
der Nilz wars...
Autor: Wilhelmidelta
Datum: 04.12.2006
Antwort:
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Normalerweise wirst du nur hochgestuft, wenn die Versicherung einen Schaden begleichen musste. Demnach müsste es auf jeden Fall Zahlen darüber geben, was und wieviel die Versicherung bezahlt hat. Sollte deine alte Versicherung einen Schaden reguliert haben und du daher bei denen hochgestuft werden würdest, dann übernimmst du die % auch in die neue Versicherung. Ich denke mal da kannst du nichts gegen machen, was nicht heissen soll daß du es nicht versuchen sollst. Sonst würde ja jeder hingehen und nach einem Schaden die Versicherung blechen lassen, gleichzeitig zu einer anderen wechseln und die alten % behalten.
Die Versicherungen kriegen ihre Kohle, da kannst du sicher sein. Komisch finde ich aber auch, daß du nicht benachrichtigt wurdest. Normalerweise kommt dann ein Wisch, wo die Schadenssumme vermerkt ist und der Hinweis, in welche SFK du gestuft wirst.

Mfg
Autor: Nilsen*82
Datum: 04.12.2006
Antwort:
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Zitat:

Komisch finde ich aber auch, daß du nicht benachrichtigt wurdest. Normalerweise kommt dann ein Wisch, wo die Schadenssumme vermerkt ist und der Hinweis, in welche SFK du gestuft wirst.
(Zitat von: Wilhelmidelta)



genau so kenn ichs ja...
ich hab zwar danach die versicherung gewechselt, aber die ham ja ne zentrale datenbank...
war mir damalsch schon klar, dass ich mich im falle einer regulierung nicht drücken kann...

wie sieht das mit der zeitweisen rückstufung in eine niedriegere klasse aus??
dauert des jetzt wirklich wieder 2 jahre, bis ich nichtmehr hungern muss, und wieder zur disse darf... :(
der Nilz wars...




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