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Scheinwerfer kaputt,Privathaftpflichtschaden, - Geplaudere

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Beitrag von: BMW320iFreak
Date: 02.12.2006
Thema: Scheinwerfer kaputt,Privathaftpflichtschaden,
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Hallo, ein Kumpel und ich haben die Scheinwerer von meinem Auto ausgebaut, als er sie in der Hand hatte, sind ihm beide Scheinwerfer heruntergefallen und jetzt ist bei beiden das Glas kaputt.
1.Er hat eine Privathaftplicht, kann man das darüber machen?
2.Was muss ich jetzt machen?,
3.Kostenvoranschlag in der Werkstatt? (mit Einbau?),
4.brauch die Versicherung Fotos von den Scheinwerfer oder kommt sich das jemand anschauen?,
5.welche Scheinwerfer kann ich mir kaufen, ist es so das ich den wert von den Originalscheinwerfern überwiesen bekommen und mir dann die Scheinwerfer kaufen kann die ich will z.B. FK oder Hella?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß Stefan.

Bearbeitet von - bmw320ifreak am 02.12.2006 21:02:15

Bearbeitet von - bmw320ifreak am 02.12.2006 21:03:13


Antworten:
Autor: rennfrikadelle
Datum: 02.12.2006
Antwort:
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Zitat:


1.Er hat eine Privathaftplicht, kann man das darüber machen?



Vetrag lesen. Viele Privathaftplichtversicherer schließen Schäden an Kraftfahrzeugen aus.

Zitat:


2.Was muss ich jetzt machen?,



Mit der Versicherung in Verbindung setzen

Zitat:


3.Kostenvoranschlag in der Werkstatt? (mit Einbau?),



z.B.

Zitat:


4.brauch die Versicherung Fotos von den Scheinwerfer oder kommt sich das jemand anschauen?,



Damit mußt du rechnen. Auf keinen Fall darfst du den Schaden reparieren ohne das die Versicherung die Möglichkeit hatte zu prüfen - aber auch da gibt es Fristen.

Zitat:


5.welche Scheinwerfer kann ich mir kaufen, ist es so das ich den wert von den Originalscheinwerfern überwiesen bekommen und mir dann die Scheinwerfer kaufen kann die ich will z.B. FK oder Hella?




Nein. Ohne Werkstattrechnung bekommst du erst einmal nur 2/3 des Schadens ohne MWST ersetzt. Erst wenn du das ganze in einer Werkstatt mit Rechnung machen läßt, bekommst due alles ersetzt - aber nur die Originalscheinwerfer - selbst wenn diese teurer sind.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Autor: BMW320iFreak
Datum: 02.12.2006
Antwort:
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also muss bei dem Kostenvoranschlag der Einbau mit eingerechnet werden weil es von einer Werkstatt gemacht werden muss, aber wenn dann will ich mir lieber Angel Eyes Scheinwerfer holen, die FK werden wahrscheinlich billiger sein als die originalen (bekomme ich dann das geld das übrig bleibt), und wenn ich mir hella hole muss ich die differenz drauf bezahlen, ist das so?
wer Ahnung hat bitte schreiben.
Autor: rennfrikadelle
Datum: 02.12.2006
Antwort:
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Zitat:


also muss bei dem Kostenvoranschlag der Einbau mit eingerechnet werden weil es von einer Werkstatt gemacht werden muss, aber wenn dann will ich mir lieber Angel Eyes Scheinwerfer holen, die FK werden wahrscheinlich billiger sein als die originalen (bekomme ich dann das geld das übrig bleibt), und wenn ich mir hella hole muss ich die differenz drauf bezahlen, ist das so?
wer Ahnung hat bitte schreiben.

(Zitat von: BMW320iFreak)




Stop, ich hab einen Denkfehler begangen:
Der Scheinwerfer war ja ausgebaut - somit ersetzt sie auch nur baugleiche Scheinwerfer. "Versetzung in den Vorzustand" heißt die Regel der Versicherung.

Ich an deiner Stelle wäre gut beraten es nicht mit solchen Aktionen zu versuchen. Die Versicherung könnte deinem Kumpel sehr schnell unterstellen, das er die Scheinwerfer mit Absicht etwas lose in der Hand hatte - wenn du gleich mit einem "Upgrade" kommst.

Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Autor: BMW320iFreak
Datum: 02.12.2006
Antwort:
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naja, wenn ich schon neue brauche möchte ich mir auch welche holen die mir gefallen, oder könnte es dann sein das die versicherung nicht bezahlt.
Autor: rennfrikadelle
Datum: 02.12.2006
Antwort:
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Zitat:


naja, wenn ich schon neue brauche möchte ich mir auch welche holen die mir gefallen, oder könnte es dann sein das die versicherung nicht bezahlt.

(Zitat von: BMW320iFreak)




Jepp.

Zur Erinnerung:
Du hast keinen Anspruch auf Veränderung, du hast nur Anspruch auf "Versetzen in den vorherigen Stand".

Aus leidiger Erfahrung:
Sei froh wenn du überhaupt etwas bekommst!
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Autor: Pug
Datum: 02.12.2006
Antwort:
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Zitat:

Erst wenn du das ganze in einer Werkstatt mit Rechnung machen läßt, bekommst due alles ersetzt - aber nur die Originalscheinwerfer - selbst wenn diese teurer sind.



da brauchst du eigentlich nur mit der werkstatt sprechen.
den kannst du erklären was du vor hast du die schreiben dann auf die rechnung "BMW E36 Scheinwerfer" und nicht Hella, FK, orginal oder sonstwas.
sollte nicht so kompliziert sein.

Nu mal los....
Autor: BMW320iFreak
Datum: 02.12.2006
Antwort:
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aber wie ist es mit dem differnzbetrag.
Autor: Pug
Datum: 02.12.2006
Antwort:
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Zitat:


aber wie ist es mit dem differnzbetrag.

(Zitat von: BMW320iFreak)




da ist dann keine differenz!
willst du andere scheinwerfer oder aus der geschichte geld rausschlagen?
Nu mal los....
Autor: BMW320iFreak
Datum: 02.12.2006
Antwort:
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ich will angel eyes scheinwerfer aber wenn die fk scheinwerfer billiger sind als die originalen bekomme ich doch geld zurück (oder), und wenn die hella teurer sind (ich weis nicht ob die teurer sind als die originalscheinwerfer) muss ich doch etwas drauf bezahlen, oder stimmt das so nicht.
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 02.12.2006
Antwort:
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du läßt dir einfach nen kostenvoranschlag machen, bzw ein gutachter kommt raus und macht den. dann meldest du deiner versicherung, das du das geld auf dein konto überwiesen haben willst. dann holst dir halt die angle eyes. wenn sie mehr kosten, mußt eben drauf zahlen, wenn weniger hast noch was übrig. ist doch ganz einfach. frage ist halt nur ob du was bekommst.
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: Maveric
Datum: 03.12.2006
Antwort:
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Du hast überhaupt keinen Anspruch auf irgendwas, denn er hat dir bei der arbeit geholfen. Ließ mal seinen Tarif richtig unter Ausschlüße. :)
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: MaRRkus
Datum: 03.12.2006
Antwort:
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Aloha,

würde ich wohl auch sagen, ein Kollege hatte mir beim Küchenumbau das Ceranfeld was im Flur stand "umgerannt", dazu sagte seine Versicherung das es da nicht hingehört und somit auch nix bezahlt wird.

Gruß aus Essen.

www.MyVectra.de

Mein E46 Cabrio
Mein E46 Touring
Autor: red_sky
Datum: 07.10.2007
Antwort:
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so ich will das thema mal wieder hoch holen um nicht ein neues aufzumachen.

Mir ist was unglückliches passiert.Ich habe in mein wagen eine beule reingefahren hinten.Jetzt ist dort ebend die beule und die stoßstange ist glaube ich etwas verbogen also der lückenabstand an den seiten ist nicht mehr so gut.Und mein bruder hat mit ausversehen auf dem dach eine klitze kleine beule reingemacht.

Ich bin bei der allianz versichert und habe mir auch gleich eine private haftplficht machen lassen.Würden die sowas zahlen oder habe ich da gar keine chance weil ich das selber gemacht habe???

Aber eigentlich sind die doch dafür da wenn ich was kaputt mache das ich es nicht selber zahlen muss.

Würde mich freuen wenn noch jemand hier was dazu schreibt.

Bearbeitet von - red_sky am 07.10.2007 13:53:02
Autor: Pug
Datum: 07.10.2007
Antwort:
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Zitat:

so ich will das thema mal wieder hoch holen um nicht ein neues aufzumachen.


sehr lobenswert! :-)


mit vollkasko dürfte das kein problem sein,
zahlst nur deine selbstbeteiligung und dann werden die das übernehmen.

bei der privathaftpflicht sieht das anders aus.
wozu sollte dann noch einer eine vollkasko abschließen? ;-)
Nu mal los....
Autor: marueg
Datum: 07.10.2007
Antwort:
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Zitat:


Würden die sowas zahlen oder habe ich da gar keine chance weil ich das selber gemacht habe???

Aber eigentlich sind die doch dafür da wenn ich was kaputt mache das ich es nicht selber zahlen muss.



(Zitat von: red_sky)





...ich lieg am Boden

Sorry, aber das hieße ja du bräuchtest dir nie wieder etwas Neues anschaffen. Wenn's dir nicht mehr gefällt machst du's einfach kaputt - sone Versicherung will ich auch.

P.S.

die PHV reguliert Schäden die du an fremdem Eigentum verursachst

Bearbeitet von - marueg am 07.10.2007 14:16:16
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: SuMo-Driver
Datum: 07.10.2007
Antwort:
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@ marueg,

theoretisch ist das auch so. Wenn Du z.B. einen neuen Kotflügel benötigst, dann fährst DU mit VK gegen die Wand in der Tiefgarage.

Schaden wird reguliert, Du entweder hochgestuft, oder gleich gekündigt.

Spätestens beim zweiten Mal ist die VK so teuer geworden durch die Rückstufung, daß Du mit dem Spaß aufhörst.

Du solltest natürlich der Versicherung nicht sagen, daß Du es absichtlich getan hast.

(Soll jetzt keine Aufforderung für irgendwas sein, nicht falsch verstehen).

Aber wer auf der Autobahn jenseits der Richtgeschwindigkeit fährt, begeht auch "mutwillig" eine Gefährdung seines KFZ. Wird ja trotzdem bezahlt. Wobei die VK immer sehr viel kritischer ist, als die Haftpflicht. (Siehe angepasste Bereifung).
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: red_sky
Datum: 07.10.2007
Antwort:
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Also wie ich das verstanden habe ist das ein
NEIN.

:( Schade muss ich es selber beheben lassen.Und wenn mein bruder sagt er war das würden die das dann machen??

Und die eine beule was ich gemacht habe :( die ist unter dem rücklicht rechts genau an der kante über der stoßstange.dieses blech bekommt man nicht ab oder??so das ich mir ein neues kaufen könnte,weil ich war schon beim beulendoc. und der meinte die beule wird schwer.weil man da ebend schwer rankommt wenn überhaubt.Das heißt wiederum das es teuer werden wird.


Autor: marueg
Datum: 07.10.2007
Antwort:
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@sumo

...ist ja Alles richtig, was du geschrieben hast. Meine Aussage bezog sich aber nicht auf die Vollkasko, sondern auf die Privathaftpflicht und waren eher allgemeiner Natur.

Gruß Markus
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: Peja_320i
Datum: 07.10.2007
Antwort:
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Zitat:


Also wie ich das verstanden habe ist das ein
NEIN.

:( Schade muss ich es selber beheben lassen.Und wenn mein bruder sagt er war das würden die das dann machen??

Und die eine beule was ich gemacht habe :( die ist unter dem rücklicht rechts genau an der kante über der stoßstange.dieses blech bekommt man nicht ab oder??so das ich mir ein neues kaufen könnte,weil ich war schon beim beulendoc. und der meinte die beule wird schwer.weil man da ebend schwer rankommt wenn überhaubt.Das heißt wiederum das es teuer werden wird.



(Zitat von: red_sky)





Klar kannst du es von deiner versicherung zahlen lassen.
Aber dann gehen deine % hoch. Und ob das lohnt wegen neer kleinen Beule.
Autor: red_sky
Datum: 07.10.2007
Antwort:
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ne ich habe ja keine vk versicherung ich habe eine tk mit einer privaten haftpflich.also denke ich nicht das da was steigt :)


Ich ruf mal morgen mein versicherungsmann an und frag mal was da so geht.
Autor: machtnix
Datum: 07.10.2007
Antwort:
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Zitat:


Würden die sowas zahlen oder habe ich da gar keine chance weil ich das selber gemacht habe???

Aber eigentlich sind die doch dafür da wenn ich was kaputt mache das ich es nicht selber zahlen muss.

Würde mich freuen wenn noch jemand hier was dazu schreibt.
(Zitat von: red_sky)




Ja, dazu schreibe ich gerne was, nur ob Dich das freut steht auf einem anderen Blatt:

Die Privathaftpflicht springt dann ein, wenn Du gemäß §823 BGB auch dafür haftest. Dort steht
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Dies ist die Gesetzliche Haftpflicht, und solche Schäden werden auch von der Versicherung gezahlt.

Gäbe es eine Versicherung -die Vollkasko mal außen vor- die den Eigenschaden versichert, dann wäre der Anarchie Tür und Tor geöffnet. Nach dem Motto: "Mein Fernseher gefällt mir nicht mehr, oops aus Versehen vom Schrank gefallen, soll mir die Versicherung einen neuen kaufen". Oder "Hab meine Karre zu hoch gedreht, zahle mir die Versicherung gefälligst einen neuen Motor". Das kann nicht sein.

Auch die Vollkasko zahlt bekanntlich nicht immer. Trunkenheit, nicht angepaßte Geschwindigkeit, falsche oder ungeeignete Bereifung, grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Herbeiführung des Schadens sind einige der Gründe für eine Ablehnung.

Merke: Eine Versicherungsgesellschaft ist ein gewinnorientiertes Unternehmen wie jedes andere und nicht die Heilsarmee ;-)

Darüber hinaus gibt es ein so genanntes "schadensrechtliches Bereicherungsverbot", welches sich sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz ableiten läßt. Der Versicherungsnehmer darf danach durch die Versicherungsleistung auch nicht teilweise bereichert werden. Die Höhe des tatsächlich und konkret eingetretenen Schadens bildet die nicht zu überschreitende Höchstgrenze der Entschädigung, soweit die Versicherungssumme nicht schon vorher den begrenzenden Faktor ausmacht.
Dies einfach mal am Rande, falls es irgendwann mal wieder darum geht, daß diese oder jene Versicherung "nicht zahlen wolle"..

Die Vollkasko wird deinen Schaden sicherlich begleichen, Dein Versicherungsfachmann kann Dir vorher aber genau sagen, ob sich das auch lohnt. Oder ob es für Deinen Schadensfreiheitsrabatt und damit für Deinen Beitrag günstiger ist, wenn Du es selber zahlst.

Gruß Tom
Autor: red_sky
Datum: 08.10.2007
Antwort:
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danke schön ich werde es selber reparieren lassen.hoffentlich wird es nicht teuer.Mal sehen.

danke trotzdem für die antworten.




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Ende des Themas

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