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Beitrag von: crazy-phill Date: 17.11.2006 Thema: Max. Tiefe Nummernschild an Schürze vorn ---------------------------------------------------------- Wie hoch muss das Nummernschild vorne min. sein.Oder kann man das ziemlich weit unten hin machen. Bearbeitet von - Pimboli am 17.11.2006 16:04:13 |
Autor: BMW E36 FREAK Datum: 17.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, 30cm Unterkante Nummernschild (vom Boden) |
Autor: Rieger 325 Datum: 17.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ..ja das mit den 30cm ist richtig.. Gruß Rieger 325 |
Autor: BMW-Berlin Datum: 17.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- hää, sind es nich 20 cm?? |
Autor: BMW E36 FREAK Datum: 17.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hinten sind es 20cm! |
Autor: BMW-Berlin Datum: 17.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich würde mal sagen ihr verwechselt da was! vorne 20 hinten 30!! |
Autor: BMW-Berlin Datum: 17.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- und hier nochmal zum nachlesen--> "(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein" quelle Bearbeitet von - bmw-berlin am 17.11.2006 16:36:19 |
Autor: crazy-phill Datum: 18.11.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja danke jetzt weiß ich bescheid |
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