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Fristlos gekündigt, Frage - Geplaudere

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Beitrag von: Wilhelmidelta
Date: 14.11.2006
Thema: Fristlos gekündigt, Frage
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Person XY ist als Nachtkurier für einen kleinen Spediteur mit einem MB Sprinter unterwegs. Montags morgens kommt eine SMS, daß er nicht mehr kommen bräuchte, es wären Waren in einem 3 stelligen € Wert weggekommen, er wäre Fristlos entlassen (Probezeit). Bei dem Versuch die Sache mit dem Chef, wie auch dem Kunden der die fehlende Ware beanstandet hat aufzuklären, wird Person XY mehrfach abgewimmelt, mit Beleidigungen tituliert und bekommt letztendlich sogar ein Gerichtsverfahren angedroht, mit der Begründung er würde die Kunden vergraulen. Person XY hat keinen Rechtschutz und es hat den Anschein, als wolle der Chef den fehlenden Geldbetrag vom Lohn abziehen. Wohl gemerkt, es liegen keinerlei Beweise vor, daß Person XY die Waren entwendet hat, es wird sich auf Lieferscheine und Aussagen des Kunden gestützt. Dazu kommt, daß Person XY vor etwa drei Wochen bei besagtem Kunden mündlich angeben hat, daß die Lieferscheine nicht stimmen/fehlen, die Ware wurde aber ordnungsgemäß ausgeliefert.
So, lange Rede kurzer Sinn, was kann man da machen? Wie ist die Rechtslage für Person XY??

Mfg


Antworten:
Autor: angry81
Datum: 14.11.2006
Antwort:
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schwierig.

"es liegen keinerlei Beweise vor, daß Person XY die Waren entwendet hat, es wird sich auf Lieferscheine und Aussagen des Kunden gestützt"

es liegen beweise vor, die aussage des kunden. steht auf dem lieferschein eine fehlmenge?

abgesehen davon, das die kündigung nicht per sms erfolgen darf, sieht der fall relativ eindeutig aus...
Autor: Wilhelmidelta
Datum: 14.11.2006
Antwort:
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Die Lieferscheine und die Aussage das Kunden liegen LAUT Chef vor. "Er würde die schriftlichen Unterlagen noch bekommen".
Bisher siehts so aus, daß besagter Kunde den Spediteur informiert hat, daß Waren fehlen würden, telefonisch. Abgesehen davon sollte es ja wohl drin sein, daß sich Person XY die "Beweise" ansehen kann um dazu Stellung zu nehmen, oder? Kann ja jeder sagen ich hab Beweise das du das warst und damit biste weg. Der Knackpunkt ist auch nicht mehr, den Job zu behalten, nun gehts darum, einen ungerechtfertigten Eintrag wegen Diebstahls in die Unterlagen, sowie die zurückhaltung des Lohnes zu verhindern.
Darüber hinaus WEISS ich, daß XY nichts entwendet hat und ich hab den Eindruck, hier soll ein Logistikfehler auf den Fahrer abgewälzt werden. Im übrigen brauch ich ja nicht zu sagen was es heisst, wenn in der Akte Diebstahl eingetragen ist, oder?

Mfg
Autor: Toxin
Datum: 14.11.2006
Antwort:
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oh mann...hat der partner von xy vielleicht nen rechtsschutz?

dann könnte man was machen...wenn nicht würde ich wahrscheinlich zur polizei gehen und ne anzeige starten wegen verleumnung...
BäEmWe is gut zu strasse...


http://www.janine-pics.de.tl/
Autor: Snake696
Datum: 14.11.2006
Antwort:
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zu polizei gehen und einzeige machen,wegen verleumnung.

genau so wie @Toxin gesagt hat....
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Autor: bmw4all
Datum: 14.11.2006
Antwort:
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Naja... ich würde auf alle fälle was dagegen machen.

1. Kündigung unwirksam, da über SMS...
ausserdem spricht das schon mal gegen die Seriösität des Arbeitgebers.
2. Solange keine Beweise vorliegen, dass Person xy also der Kurier die Ware entwendet hat, kann man keinen Prozess führen, da es in Deutschland keine Indizienprozesse / Vermutungsprozesse oder sonstiges in der Richtung gibt und diese auch kein Bestand haben.

3. Der Arbeitgeber kann die Person xy aber ohne Nennung eines Grundes kündigen, solange es in der Probezeit ist. Nur darf er ohne Beweise ihn nicht aus dem Grund kündigen das er Ware entwendet hat.

4. Den Betrag darf er ihm ohne Beweise auch nicht vom Lohn abziehen..

Also mein Fazit, ich würde vors Arbeitsgericht gehen.
Aber nur unter der Vorraussetzung das die Person XY wirklich nichts damit zu tun hat.

Grüße Roland

Autor: Nisie
Datum: 14.11.2006
Antwort:
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also wie gesagt, die kündigung ist nichtig. sie bedarf der schriftform (sms gilt nicht als solches) und ist vom arbeitnehmer empfangsbedürftig (daher werden kündigungen in der regel persönlich übergeben)

was den rest angeht, sollte der typ vvors arbeitsgericht. so wie du die sachlage dargestellt hast, braucht er auch keine rechtschutz. auf jeden fall anwalt kontaktieren. falls es in seinem betrieb einen betriebsrat gibt, sollte er diesen auf jeden fall auch mit einschalten.
Es gibt zwei Grundwahrheiten:
1. Bier schmeckt immer
2. Die Erde ist eine Kneipe.
Autor: Wilhelmidelta
Datum: 15.11.2006
Antwort:
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Also die Person XY hat keinen Partner und auch selbst keinen Rechtschutz, was die Entscheidung zu rechtlichen Schritten natürlich etwas erschwert. Dafür weiss ich aber 100%, daß ein Diebstahl nicht vorliegt.
Das mit der Seriösität ist allerdings so einen Sache, da diese "Firma" meinen Informationen nach lediglich aus einem Chef und 2-3 Fahrern besteht. Nach der "Kündigungs SMS" und der Wortwahl bei Telefonaten zu urteilen, würde ich dem Typ auch zutrauen das selbst gezockt zu haben.
Was die Androhung von rechtlichen Schritten angeht, so denke ich eher daß das mehr Einschüchterung war als ernst gemeint. Kündigen in der Probezeit ist legitim, der Job ist also ohnehin weg, Ziel wäre es also jetzt, die Kohle für den vergangenen Monat und eine normale Kündigung zu bekommen.
Heute abend weiss ich mehr, mal sehen ob sich die Sache geklärt hat oder nicht.

Mfg
Autor: CoupeDriverLA
Datum: 15.11.2006
Antwort:
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1. Kündigung in der Probezeit, da hat er keine Chance, wenn der Chef sagt das er gekündigt ist, ist er gekündigt. Da gibts keine Fristen, bin mir nicht mal sicher ob das schriftlich erfolgen muss.

2. Ohne Beweise kann er dem Herrn XY keine Abzüge vom Gehalt machen. Hier liegt der Chef auch vor Gericht unter Beweiszwang und das wird dann nun mal schwer für ihn, falls es wirklich nichts gibt.

Gruß


BMW Freude am Fahren

Hier zum Bimmer
Autor: rennfrikadelle
Datum: 15.11.2006
Antwort:
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Zitat:


1. Kündigung in der Probezeit, da hat er keine Chance, wenn der Chef sagt das er gekündigt ist, ist er gekündigt. Da gibts keine Fristen, bin mir nicht mal sicher ob das schriftlich erfolgen muss.




Kündigung muss immer schriftlich erfolgen

Zitat:


2. Ohne Beweise kann er dem Herrn XY keine Abzüge vom Gehalt machen. Hier liegt der Chef auch vor Gericht unter Beweiszwang und das wird dann nun mal schwer für ihn, falls es wirklich nichts gibt.




Ich für meinen Teil würde mich von einem solchen Ar......ch verabschieden und ihm klar machen, das wenn er es auch nur versuchen sollte das Gehalt zu kürzen, kommt eine Regressforderung sowie eine Anzeige wegen Verleumdung. Wenn er auch nur halbwegs den Ars... in der Hose hat, zu dem er ein gigantischen Loch hat, dann solle er dich Anzeigen und wehe, er könne nich beweisen das xy es war - zwei Aussagen mit dem Verdacht der Befangenheit/Absprache reichen dann nicht aus.



Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Autor: Wilhelmidelta
Datum: 15.11.2006
Antwort:
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Also mittlerweile hat sich die Sache etwas entspannt, nachdem auch ein befreundeter Anwalt bestätigt hat, daß ein Verfahren wegen Diebstahl ohne Beweise vollkommen erfolgslos wäre. Ohne weiteres Zutun hat sich besagter Chef auch heute telefonisch gemeldet und in NORMALEM Ton versucht, eine Lösung zu finden. Anscheinend legt er nun auch Wert darauf, die Sache aufzuklären.
Wieso, weshalb, warum.... keine Ahnung, aber ich denke mal es ist tatsächlich so wie ich vermutete, daß alles erstmal groß aufgeblasen wurde und auch Ihm die Sinnlosigkeit eines Verfahrens unter diesen Bedingungen bewusst ist.
Abwarten......

Mfg




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