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Gebrauchtwagen - Gewährleistung vs. Verschleißteil - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: Nicore
Date: 06.11.2006
Thema: Gebrauchtwagen - Gewährleistung vs. Verschleißteil
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Ich versuchs mal kurz zu machen. Wir haben einen gebrauchten
95er Compact gekauft und nun kommen immer wieder einige Sachen
an dem Wagen hoch.

Die Frage ist nun, ob diese Teile noch unter die Gewährleistung
fallen oder Verschleißteile sind die ja nicht darunter fallen.

Kann mann das irgendwie allgemein katalogisieren?
Also Motorteile, Fahrwerk, Elektrik im Innenraum usw.?

Wir haben/hatten 4 Probleme:
- Feder hinten links gebrochen (nach knapp 10 Tagen durch BMW 12-Punkte-Check festgestellt)
- Wischwasserpumpe defekt (ebefalls beim BMW Check)
- Anlasser zu 90% defekt (wurde beim BMW Check bemängelt und war schwerfällig, nun macht er beim starten EXTREM kreischende Geräusche, als würde man den Motor nochmal starten wenn er bereits läuft)
- Schiene am Fenster lösst sich ab (siehe Bild)



Was davon ist nun Gewährleistungsfall und was ist Verschleißteil was auf
unsere Kappe geht?
BMW Team Oberhavel


Antworten:
Autor: FRY
Datum: 06.11.2006
Antwort:
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eigentlich sollte das alles die gebrauchtwagengewährleistung übernehmen wenn du den wagen beim BMW händler gekauft hast. beim anlasser könnten sie sich noch querstellen, der rest sollte aber eigentlich behoben werden. evtl kannst du auch einen konsens finden, wenn sie bestimmte sachen nicht reparieren wollen, dann zahlst du das teil und sie den einbau.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: D4ni
Datum: 11.11.2006
Antwort:
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Kann mir denn keiner sagen ob der Händler nun recht hat? Bzw. was denn nun als Verschleiß zählt und was nicht?
Lieber spät als nie ...
Autor: nordlicht
Datum: 14.11.2006
Antwort:
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Du hast den Wagen also von einem Händler gekauft?
Da wirst Du wohl nix übrig bleiben, als nochmal in die Unterlagen/ den Kaufvertrag zu schauen.
Habe im Web das hier gefunden: Klick mich

Es scheint wohl noch ein Graubereich zu sein, was die Erstattungen des Händlers angeht. Und mit Bj 95 ist der Wagen nun doch ned mehr der Jüngste...
Vanos dias! Ingenieurweisheit: Viel hilft auch viel... :-)

->Interesse? E36: neuw. K&N-Filter sucht neuen Besitzer
Autor: Masterpiece
Datum: 14.11.2006
Antwort:
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würd schon sagen das der händler das zumindest teils übernehmen muss.
Autor: Bergibmw
Datum: 14.11.2006
Antwort:
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Soweit ich weiß gilt die gewährleistung für alle elektrischen und mechanischen Teile, außer Verschleißteilen.

Gruß christian
Autor: nordlicht
Datum: 15.11.2006
Antwort:
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Aber die Frage ist doch gerade, was alles unter "Verschleißteil" fällt.
Der Verschleiß (Abnutzung) ist der Masseverlust (Oberflächenabtrag) einer Stoffoberfläche durch schleifende, rollende, schlagende und kratzende Beanspruchung. (Quelle: Wikipedia)

Fällt da auch "Alterung" und Nutzung drunter (bei elektr. Bauteilen, z.B. Glühlampen)?
Vanos dias! Ingenieurweisheit: Viel hilft auch viel... :-)

->Interesse? E36: neuw. K&N-Filter sucht neuen Besitzer
Autor: Nicore
Datum: 15.11.2006
Antwort:
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Das ist es ja, es steht leider nichts richtig eindeutiges irgendwo...
Der Händler hat jetzt auf Kulanz den Anlasser wechseln lassen und der
Wagen schnurrt wieder. Aber was ist z.B. mit der Waschwasserpumpe?
Ich mein, ich hab die für 10€ bei ebay gekauft und bereits ausgetauscht,
braucht man ja jetzt im Winter schon etwas länger. Aber das mit dem
Fensterheber ärgert mich schon!

Hatte am Telefon das Gespräch mit dem Händler, er war leider nie
persönlich da als wir vor Ort waren. Hab ihm das mit dem Fensterheber
erzählt und er drückt sich drumherum. Wenn ich sage "das ist doch ein
Gewährleistungsfall" meint er "es hat doch bei der Probefahrt funktion
und es wäre doch halt ein Gebrauchtwagen". Wenn ich wiederum sage "klar
hat das bei der Probefahrt funktioniert, aber wir haben 1 Jahr Gewährleistung"
redet er sich wieder raus und hat keinen Bock auf die Diskussion.
Ich kann ja leider auch nicht wirklich argumentieren da ich nicht
100% weiß, was nun unter Gewährleistung fällt und was Verschleiß ist.
BMW Team Oberhavel
Autor: nordlicht
Datum: 16.11.2006
Antwort:
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Hast Du denn mal das berühmte Klieingedruckte bei Deinen Unterlagen durchgeblättert? Steht da was von bestimmten Teilen, die ausgeschlossen sind oder der Hinweis auf das Fahrzeugalter?
Bei mir war mal nach Kauf an meinem E36 Compact das Thermostat hinüber; das wurde aber auch nur anteilig ersetzt..
Stand in den Bedingungen so drin, dass die bei soundso km oder soundso Wochen nach Kauf nur noch soundso % ersetzen.
Vanos dias! Ingenieurweisheit: Viel hilft auch viel... :-)

->Interesse? E36: neuw. K&N-Filter sucht neuen Besitzer
Autor: Nicore
Datum: 16.11.2006
Antwort:
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In den Unterlage, was ja quasi nur so ein komischer Kaufvertrag ist, steht nix drin.
Der Kaufvertrag ist so oder so irgendso ein Internetding.
BMW Team Oberhavel
Autor: D4ni
Datum: 17.11.2006
Antwort:
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Musst dazu sagen, daß der Kaufvertrag nur aus einem einzigen Blatt besteht, nichtmal Allgemeine Geschäftsbedingungen bei sind und er eigentlich überhaupt nur aus Namen, Anschrift und Betrag besteht.
Lieber spät als nie ...
Autor: Ich mag 3er
Datum: 18.11.2006
Antwort:
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Also welche Garantie greift da?
Die normale gesetzliche Garantie nicht!!

Hast Du eine Gebrauchtwagengarantie , wie z.B. Euro Plus , dann lässt sich in vielen Fällen was regeln.

Deine beschriebenen Mängel sind typische BMW Laster.
Diese sind allerdings nicht mit der gesetzlichen Garantie abgedeckt. Das wäre für einen Händler auch nicht zumutbar!
Ich meinte jetzt einen normalen Gebrauchtwagenhändler, nicht den "freundlichen" , der eh zu Mondpreisen verkauft und dann großzügig Euro-Plus anbietet.

.




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Ende des Themas

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