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2001er Winterreifen als neu verkauft, ist das ok? - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: Hammam
Date: 04.10.2006
Thema: 2001er Winterreifen als neu verkauft, ist das ok?
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Hi,

mir wurden diese Woche 4 Winterreifen als NEU verkauft.
Als ich dann auf die DOT Nummer geschaut habe (als ich die Reifen schon hatte), fiel mir auf, dass sie eine 2001er DOT Nummer drauf hatten und das sich schon ziemlich hart anfühlten.

Hatte mich zufällig mit McClane getroffen und der hat auchma gefühlt und meinte sie seien schon ziemlich hart.

Der Händler hat mir dann erhält man könnte selbst 6 Jahre alte reifen noch als neu verkaufen, wenn sie richtig gelagert wurden.

War dann noch bei 2 anderen Händlern und beide meinten 1-2 Jahre.


daraufhin habe ich mich im Inet etwas schlau gemacht und hier im Forum 2 threads gefunden.

Es gab ein Gerichtsurteil das besagte, man könne 5 Jahre alte Reifen noch als neu verkaufen.


Ist das bei Winterreifen auch der Fall?
Die sollen doch eigentlich was weicher sein, oder habe ich das falsch in errinerung?


Was meint ihr?

Gruß Patrick
PS: Habe 320€ für die 4x Pirelli WR bezahlt.


Antworten:
Autor: rsgra
Datum: 04.10.2006
Antwort:
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Hi, das Gerichtsurteil und die Empfehlung seitens der Automobilindustie (5 Jahren bei sachgerechter Lagerung, da die Aushärtung heutzutage "angeblich" nicht mehr so extrem ist) ist mir bekannt und wird wohl auch für Winterreifen gelten.
Trotzdem finde ich es nicht ganz seriös seitens des Händlers.
Worauf willst du bei dem Händler hinaus (Preisnachlass oder Rückgabe/Umtausch)?


Autor: Hammam
Datum: 04.10.2006
Antwort:
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eigentlich wenn dann umtausch.
hatte bei dem über ebay felgen gekauft und der hatte günstig "NEUE" Winterreifen angeboten.
Da hab ich direkt alles in einem machen lassen.
Und sowas kommt dann bei raus.

Ich fahre max. 5tkm im jahr mit den Winterreifen und will die nicht in 2 Jahren schon wieder tauschen. (da rechnet es sich mehr sich jetzt teurere wirklich neue Reifen zu kaufen und später erst zu wechseln).

Gruß Patrick
Autor: Pug
Datum: 04.10.2006
Antwort:
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ich hab noch diesen text beim ADAC gefunden

Zulässiges Alter von Neureifen

Für Pkw gibt es hierzu keine gesetzlichen Bestimmungen oder Entscheidungen. Lediglich ein älteres Amtsgerichturteil, kommt in dem konkreten Fall zu dem Ergebnis, dass 2 Jahre alte Reifen nicht mehr als Neureifen akzeptiert werden können.

Die Frage nach dem maximalen Alter von Reifen, die als Neureifen verkauft werden dürfen, wird verständlicherweise von der Reifenbranche und Verbraucherschützern kontrovers beantwortet. Seitens der Reifenhersteller gibt es Orientierungsgrößen, nach denen ein Reifen bei optimaler Lagerung bis zum Alter von 5 Jahren als Neureifen zu gelten haben und längsten bis zum ca. 10. Lebensjahr genutzt werden sollten. Dies ergibt unter ungünstigen Bedingungen eine Nutzungsdauer von maximal 5 Jahren.
Je nach Fahrgewohnheiten und Jahreskilometerleistungen kann eine maximale Nutzungsdauer von 5 Jahren zu gering sein. Deswegen sollte beim Reifenkauf darauf geachtet werden, dass die Neureifen möglichst jung sind. Neben der Nutzungsdauer des Reifens spielt auch die neueste Reifenweiterentwicklung eine Rolle, von der der Käufer nicht profitieren kann, wenn der Reifen älter als ca. 2 Jahre ist. Dem ADAC erscheint deswegen und unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen ein Reifenmaximalalter von 2 Jahren zum Zeitpunkt des Verkaufes als noch angemessen. Nur in einzelnen, wenigen Ausnahmen kann der Neureifen älter sein. Über diesen Umstand ist der Kunde zu informieren, ggf. sind für diese Reifen Nachlässe zu gewähren.
ADAC-Empfehlung: Wegen der nicht einheitlichen Einschätzung der Bedeutung des Reifenalter zum Verkaufszeitpunkt, sollte bei der Auftragserteilung für Kauf und Neumontage von Reifen auf dem Auftragsformular ausdrücklich der Kundenwunsch vermerkt werden, dass die Reifen nicht älter als 2 Jahre sein dürfen. Damit wird eine verbindlicher Vereinbarung zu dem Alter des Neureifens getroffen. Wenn der Reifenhändler darauf verweist, dass selbst 5 Jahre alte Reifen als Neureifen verkauft werden dürfen, sollte eine geplante individuelle Nutzungsdauer der Reifen von 8 Jahren angegeben werden.


Nu mal los....
Autor: rsgra
Datum: 04.10.2006
Antwort:
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Hast du also (damit ich es richtig verstehe) die Felgen und Reifen bei e-bay von einem Händler ersteigert oder über die "Sofort-kaufen" funktion.
Wenn das ein Händler ist hast du doch dann ein recht auf Rückgabe (Neuteil) - und es ist doch erst eine Woche her.

Kunden des Internet-Auktionshauses Ebay dürfen Artikel innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückschicken, wenn sie diese von einem Händler ersteigert haben. Das geht aus einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Der BGH bewertete die Online-Auktionen nicht als Versteigerungen im juristischen Sinne, für die das Widerrufsrecht ausnahmsweise ausgeschlossen ist. Vielmehr setzten die Richter die Auktionen mit Fernabsatzverträgen wie beim Versandhandel gleich (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 375/03).

Bearbeitet von - rsgra am 04.10.2006 14:48:44
Autor: Hammam
Datum: 04.10.2006
Antwort:
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ich habe die felgen bei einer auktion ersteigert.

die reifen hat er als zusatzoption angeboten.
er hat sie somit extra für mich auf die felgen montiert.


Als ich die Reifen dann abholte kams mir ein bißchen komisch vor das die eine DOT von 2001 hatten.
Der Händler meinte natürlich kein problem, da ordentlich gelagert.


Darum gilt doch das widerrufsrecht für nicht, oder?
1. weil ich sie doch persönlich abgeholt habe
2. weil es eine persönlich auf mich zugeschnittene Leistung ist.
Autor: rsgra
Datum: 04.10.2006
Antwort:
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Zu 1) Ist für mich kein Unterschied ob du die persönlich abgeholt hast oder zugeschickt bekommst. Der Vertragsabschluß kam über die Internetversteigerung bei einem Händler zu stande.
Zu 2) Gute Frage, da wird es schwierig...

lasse die Reifen wieder abziehen...


Bearbeitet von - rsgra am 04.10.2006 15:19:39
Autor: rsgra
Datum: 04.10.2006
Antwort:
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Was steht den zum Wiederrufsrecht auf der e-bay Seite der Versteigerung? Hast du davon noch den link?
Autor: Hammam
Datum: 04.10.2006
Antwort:
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das steht drauf:

Link


Habe dem verkäufer gestern abend ne mail geschrieben:
blablabla...er könnte die 40€ für montage/auswuchten behalten, allerdings soll er mir die reifen abmachen und mir den vollen betrag für die reifen zurückgeben
Autor: rsgra
Datum: 04.10.2006
Antwort:
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Ich denke das war nicht verkehrt. Aufgrund seiner sehr guten Bewertungen wird er evtl. mit sich reden lassen. Zum Glück ist Aldenhoven von dir ja auch nicht ganz so weit entfernt, damit man das auch persönlich regeln kann und nicht den ganzen Kram verschicken muß.
Autor: Hammam
Datum: 04.10.2006
Antwort:
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der war auch sehr freundlich.
deshalb habe ich gestern auch eine sehr nette mail geschrieben getreu dem motto:"wir finden schon ne lösung mit der beide zufrieden sind".






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