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Beitrag von: Wilhelmidelta Date: 14.09.2006 Thema: Fragen zu Untermieter ---------------------------------------------------------- In den kommenden Wochen möchte ich gerne 4 Zimmer meines Hauses an einen Bekannten vermieten. Bad,Küche, Wohn und Schlafzimmer, etwa 40m², aber kein eigener Eingang. Nun würde ich gerne wissen, was ich dann ändern muß bzw. wie ich diese Vermietung deklarieren soll. Das Haus läuft als Einfamilienhaus und das soll auch so bleiben, kann ich das dann als Ferienwohnung oder Untermieter direkt angeben oder wie läuft das? An wen wende ich mich da ? Mfg |
Autor: SiMan320 Datum: 14.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hoffe das Dir hier jemand helfen kann, aber ich glaube das es spezielle Foren für Mieter bzw. Vermieter gibt, z.B. Mieterbund. Die können Dir bestimmt kompetentere Antworten geben. Gruß SiMan320 |
Autor: Hellrider2001 Datum: 14.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also als Wohnung/Einliegerwohnung kannst Du es nicht vermieten, da diese durch einen separaten Eingang deklariert ist. Du kannst einen Untermietvertrag aufsetzen. Melden mußt Du das Ganze dann auf jeden Fall, wo, weiß ich leider nicht genau. Wie man hier Bilder hochladen und posten kann! |
Autor: Colonia Datum: 15.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mach einfach einen Untermietvertrag. Das sollte reichen. Musst aber aufpassen, dass Du die Einnahmen aus Vermietung un Verpachtung beim LSt.-Jahreesausgleich angibst. Wenn nicht und die Finanzbeamten kriegens raus, kannste kräftig nachzahlen. gReeTz Ivonne www.unfreiwillig120.de |
Autor: oxford Datum: 15.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Denke mal das das eher als Wohngemeinschaft läuft! Da du ja nur ein eingang hast! Hast du überhaupt getrennte Duschen, Küche,WC? Boa wenn ich Single wär und so ne Villa *Pickelmodus an* ich würde voll die BunnyWG machen*Pickelmodus aus* Bearbeitet von - oxford am 15.09.2006 09:26:13 |
Autor: Colonia Datum: 15.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Untermiete ist doch ok, da musste keinen sepraten Eingang haben. Du kannst ja auch für ein untervermietetes einzelnes Zimmer in Deiner 3-Zimmer-Whng. Miete verlangen, auch wenn der Untermieter Dein Bad und Küche benutzt. Er bezahlt dann halt nur "Untermiete" für sein Zimmer. gReeTz Ivonne www.unfreiwillig120.de |
Autor: oxford Datum: 15.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- *link* Vielleicht kannst was mit anfangen! Da gibts Mietverträge und so zeug! |
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