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Beitrag von: MTJoker Date: 07.09.2006 Thema: Reifenfrage - Gutachten ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 07.09.2006 um 19:26:20 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Tach, folgendes: Im Gutachten von meinen Felgen die ich montiert, aber noch nicht eingetragen habe steht folgendes: "Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig." Es sind zwei Reifen relativ am Ende und zwei noch gut. Muss ich jetzt wirklich unbedingt zwei Reifen vom selben Hersteller und am Besten auch noch desselben Typs kaufen? Mir war immer nur bekannt dass die Achsweise gleich sein sollen. Aber wenns da drinsteht..? Ned dass ich mir dann zwei Reifen von nem anderen Hersteller aufzieh und ich kriegs ned eingetragen... Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 07.09.2006 19:26:20 ///M, sonst nichts. |
Autor: FRY Datum: 07.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- auf einer achse musst du gleiche reifen afhren, das hat schon seinen sinn. zwischen vorder und hinterachse können die marken varieren. ich fahre vorne Britgestone und hinten Michelin, der TÜV war einverstanden. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: Merlin-9999 Datum: 07.09.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das ist so nicht ganz richtig. Es wird zwar empfohlen auf einer Achse, Reifen eines Herstellers und Typ zu fahren, aber vorschreiben kann dir das keiner. Trotzdem sollte jeder so clever sein und diese Empfehlung befolgen!!! Gruß Stefan Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!! |
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