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Beitrag von: cxm Date: 30.08.2006 Thema: Auspuff mit ABE zu laut - Gerichtsurteil ---------------------------------------------------------- Hi, die Besitzer von zugelassenen Brülltüten bekommen wieder Oberwasser: Gerichtsurteil des OLG Karlsruhe Die Begründung, auf Bremsbeläge angewandt, läßt mich jedoch an der Kompetenz des Richters zweifeln... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: rsgra Datum: 30.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, grundsätzlich schon mal positiv ;o), aber ich denke den "Defekt" (zu laut) muß er trotzdem beheben (evtl Mängelkarte) Was meinst du mit der Begründung, auf Bremsbeläge bezogen..? link? Gruß |
Autor: LatteBMW Datum: 30.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, fürs Motorrad, beim Auto wirds wohl wieder anders aussehen |
Autor: Phil83 Datum: 30.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mich hatten sie mal mit meinem 325 E30 cabrio angehalten. Habe dort eine Reuter anlage drunter die denen auch zu laut war. Mustte eine Phonmessung machen 116db :-). War denen zu laut und mir wurde mein Auspuff beschlagnahmt obwohl er eingetragen ist (war zwar schwarz TÜV aber egal), und sollte auch 3Punkte bekommen und 75€!!!!!! Bin dann gleich zum Anwalt und es kam dann alles vors Gericht. Es spielt keine rolle was für eien DB zahl im Brief eingetragen ist sobald der Sportauspuff TÜV hat!! Habe den Prozess gewonnen und konnten meinen heißgeliebten Auspuff wieder drunter machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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