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Garantie/Gewährleistung auf Radlager? - BMW-Talk

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Beitrag von: Fabian
Date: 29.08.2006
Thema: Garantie/Gewährleistung auf Radlager?
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Moin,

vor knapp 5 Monaten lies ich von meiner freien Werkstatt die Radlager hinten tauschen. Natürlich mit Rechnung! So richtig erfolgreich war die Aktion aber nicht, da bereits kurze Zeit später die Geräusche wieder begannen.
Mittlerweile sind die Geräusche genauso laut wie vor dem Tausch.

Werde den Wagen jetzt wieder wegbringen, um das machen zu lassen.

Kann ich eine Nachbesserung auf Garantie/Gewährleistung erwarten?

Würd mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.


Antworten:
Autor: ThaFreak
Datum: 29.08.2006
Antwort:
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Du hast auch auf Radlager 2 Jahre Garantie!
Autor: Miller1860
Datum: 13.04.2012
Antwort:
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sorry alter Thema aber gleiche frage (fast)
eine km begrenzung gibt es bei diesen 2jahren nicht?
gibt ja sicher einige die fahren in 2jahren 100000km und mehr....
Autor: ThaFreak
Datum: 16.04.2012
Antwort:
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Muss meinen alten Beitrag korrigieren:
Es sind 2 Jahre Gewährleistung, nicht Garantie.
Autor: mb100
Datum: 16.04.2012
Antwort:
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... und eine Kilometerbegrenzung gibts nicht. Du musst nur - spätestens nach sechs Monaten - nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Und dem gewerblichen Verkäufer bleibt innerhalb der besagten sechs Monate auch die Möglichkeit nachzuweisen, dass es sich um ganz normalen Verschleiß oder "Quälereien" Deinerseits handelt - und das Radlager bei Übergabe vollkommen in Ordnung war.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Miller1860
Datum: 16.04.2012
Antwort:
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also auf deutsch...keine chance.....
Autor: LatteBMW
Datum: 17.04.2012
Antwort:
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Naja, klar habt ihr 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung aber ... nach 5 oder 6 Monaten (weiß nicht mehr genau) liegt die Beweislast beim Kunden, das der Mangel an der Werkstatt/Hersteller liegt.

Ist deine Kiste tief gelegt? Alufelgen drauf mit breiteren Reifen als Original? Dann haste schlechte Karten, wenn die Werkstatt dich als Kunde nicht mehr haben will *gg*
Autor: mb100
Datum: 18.04.2012
Antwort:
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Zitat:

nach 5 oder 6 Monaten (weiß nicht mehr genau) liegt die Beweislast beim Kunden, das der Mangel an der Werkstatt/Hersteller liegt.

(Zitat von: LatteBMW)




Nach sechs, s.o. ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Darkman73
Datum: 07.03.2017
Antwort:
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Ich habe jetzt ein ähnliches  Problem : im August 2016 wurde bei meinem 320iTouring, Bj 97 auf der Hinterachse rechts so gut wie alles neu gemacht, radlager,  Achslager, Hinterachslenker, etc., jetzt, 8 Monate und 7000km später,  ist das radlager komplett ausgeschlagen, ich denke der Schaden größer  als vorher!  Hab in der Werkstatt angerufen,die das gemacht hat, die sagen nur: ja passiert halt! Ich finde in diesem Fall gibt keine eindeutige Regelung,  meine bevorzugte Werkstatt sagt es ist ein ganz klarer Garantiefall,  andere sagen es kommt darauf an ob das radlager was verbaut wurde minderwertig war,  wieder andere sagen, das ich auf den Kosten hocken bleibe weil schon mehr als 6 Monate Rum sind vom Gewährleistungszeitraum,  leider kommt mir die Werkstatt auch kein Stück entgegen, was evtl Abholung des Fahrzeugs angeht oder zwecks kostenteilung, mich hänge ganz schön in der Luft Grad,  weil bei einer Reparatur die ca.  1500-1800€ kosten soll, wäre das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden! ! Deutschland und seine Gesetze sind einfach nur noch lächerlich! !!
Autor: joecrashE36
Datum: 08.03.2017
Antwort:
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Was erwartest Du ?
Beugehaft für den Einbauer ? Endlose Gewährleistung vom Hersteller ?
Auf jeden Fall wird es schwer werden nach 6 Monaten zu beweisen das es ein Fehler
der Werkstatt war.
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !




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