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Strafbescheid- Welche Frist gilt für Behörden? - Geplaudere

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Beitrag von: bigmuscle
Date: 28.08.2006
Thema: Strafbescheid- Welche Frist gilt für Behörden?
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Schönen Abend ans Forum,

habe mal eine wichtige Frage bezüglich Verkehrsstrafen. "Normale" Bürger haben nach Erhalt einer Verkehrsstrafe 14 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben. Hat man das getan, wie lange hat eigentlich die Behörde Zeit, um darauf zu reagieren?

Tips welcome,

Bigmuscle


Antworten:
Autor: BMW_Pilot_austria
Datum: 28.08.2006
Antwort:
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na das gilt nur für uns ösis *gg*

ich machte das mal.. wartete dann ca 3 monate auf eine reaktion...
Speed costs money....how fast can you go?!

Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren
Autor: bigmuscle
Datum: 29.08.2006
Antwort:
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Ich habe letztes Jahr im Juni Einspruch erhoben und erst letzte Woche wieder von der Behörde gehört. Das ist über ein Jahr!

Weiss jemand, ob es da so etwas wie Verjährung gibt???

Bigmuscle



Zitat:


na das gilt nur für uns ösis *gg*

ich machte das mal.. wartete dann ca 3 monate auf eine reaktion...

(Zitat von: BMW_Pilot_austria)



Autor: rennfrikadelle
Datum: 29.08.2006
Antwort:
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Zitat:


Ich habe letztes Jahr im Juni Einspruch erhoben und erst letzte Woche wieder von der Behörde gehört. Das ist über ein Jahr!

Weiss jemand, ob es da so etwas wie Verjährung gibt???





Es gibt da ein paar Fristen - aber nagle mich jetzt nicht fest.

Innerhalb von drei Monaten muss der Verantwortliche (also Fahrer) gefunden werden.

Einspruch, etc. hat aufschiebende Wirkung - aber -

Bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldgeschichten muss innerhalb einer gewissen Zeitspanne ein Bußgeldbescheid ausgestellt werden.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?




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