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Beitrag von: sternschnuppe43 Date: 25.08.2006 Thema: Autoschlüssel verloren ---------------------------------------------------------- Hallo, habe da eine Frage, ich habe meinen Autoschlüssel 320ci verloren muß ich dies meiner Versicherung mitteilen? Neuer Schlüssel wird zur Zeit vom Vertragshändler bestellt und umprogrammiert. Bitte um schnelle Antwort? Danke Gruß sternschnuppe |
Autor: rsgra Datum: 25.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 8 U 4326/01 FALL: Gertrud Grubnow führt eine gut gehende Gaststätte. Ihr Dienstwagen konnte sich sehen lassen, ein Fahrzeug der Oberklasse - Zeitwert über 34.000 Euro. Auf einer Dienstreise nach Prag wurde ihr der Wagen geklaut. Gertrud wandte sich an ihre Versicherung, immerhin genoss sie Vollkaskoschutz. Während der Ermittlungen stellte sich aber heraus, dass einer der Ersatzschlüssel für das Auto zwischenzeitlich verschwunden war. Der so genannte Portmonnee-Schlüssel hatte in der Gaststättenkasse gelegen und war für mehrere Mitarbeiter zugänglich. Der Geschäftsführer hatte zwar umgehend einen Original-Ersatzschlüssel bekommen, den Verlust aber nicht der Versicherung gemeldet. Deshalb wollte sie nun nicht zahlen. In diesem Fall entschied das Oberlandesgericht Nürnberg: _____________ Der Verlust eines Kfz-Schlüssels stellt eine Gefahrenerhöhung dar, weil das Risiko eines Diebstahls dadurch dauerhaft gesteigert wird. Wird der Verlust nicht unverzüglich der Kaskoversicherung gemeldet, ist diese von den Leistungen befreit. ___________________________________ Gertrud bleibt auf also dem Schaden sitzen. |
Autor: rsgra Datum: 25.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist es möglich den gestohlenen Schlüssel bei BMW am Fahrzeug "elektrnisch sperren" zu lassen? |
Autor: sternschnuppe43 Datum: 25.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: , ja der neue Schlüssel bekommt eine andere Idnetifizierung, das heißt Schlüssel und Bordcomputer werden neu eingestellt. Muß ich auch dann den Verlust melden? |
Autor: rennfrikadelle Datum: 25.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das heißt aber nicht das andere Gerichte nicht anders entscheiden - mit Ausnahme eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ist kein anderes rechtlich bindend! Gerade was den Geldbeutelschlüssel betrifft so kenne ich Fälle, in denen die Versicherung anstandslos bezahlt hat. In einem Fall hat sie auch aufgemuckt - allerdings reichte der Hinweis das die Meldepflicht eines verlorengegangen Schlüssel nicht im Vertrag stand und da der Verlust um mehr als ein Jahr zurücklag man sich auch nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen könne. Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: Raphy83 Datum: 25.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Hi, kenn mich jetzt in dieser Materie nicht aus, aber wenn ma sich das Gerichtsurteil so durchliest würde ich sagen, NEIN musst du nicht, da der Code geändert wird und es keine "Gefahrenerhöhung" oder "Risiko" erhöhung darstellt. Aber wenn du auf nummer sicher gehen willst, was ich persönlich machen würde. Dann sagst du bei der Versicherung bescheit, und sagts aber auch das deine Codes geändert wurden... Dann kann nix mehr passieren, und das es negative Auswirkung bzw. erhöhung deiner Beiträge zur folge hat kann ich mir nicht vorstellen Verkaufe: ALPINA B3.2 http://raphy83.npage.de/ |
Autor: Pug Datum: 25.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich bin jetzt auch kein versicherungsprofi, hier gibt es aber welche die in der branche tätig sind. ;-) evtl. sind die bedingungen bei den vbersicherungen auch unterschiedlich. ich würde der versicherung den werdegang schriftlich mitteilen, dann bist du auf der sichern seite. Nu mal los.... |
Autor: Bulldog Datum: 25.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man kann den verlorenen Schlüssel beim Händler Sperren lassen . Die wird über den Tester gemacht melden würde ich dies aber der Versicherung ,evtl mit dem Nachweis das der verlorene Schlüssel gesperrt wurde . |
Autor: DJ-Onkel Datum: 10.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hallo! Ich habe meinen Schlüssel auch verloren! Mein Versicherungsvertreter (Vater meiner Freundin) sagt, dass man es umgehend bei der Versicherung melden soll, da die Versicherung bei einem Diebstahl mit Schlüssel nicht zahlen muß! Bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite! Gruß Das Beste kommt nun mal aus Bayern! Grins! Weiß / Blau! |
Autor: Leckerlgsicht Datum: 11.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mußt du auf jeden Fall melden, da man den Schlüßel zwar sperren kann, er aber immer noch die Tür per Schloß öffnet und somit zwar das Auto nicht gestartet aber gerollt, zerlegt usw werden kann. Wer andern eine Grube gräbt ist Totengräber Keine Arme, keine Kekse! |
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