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Beitrag von: Der Streiti Date: 03.08.2006 Thema: Lasierte Rückleuchten! Probleme.........??? ---------------------------------------------------------- Hallo Leute, ne Frage hätte ich. Wenn ich mir meine Rückleuchten rot lasieren lasse, (damit der gelbe Blinker verschwindet) dann blinken die dann ja rot! (USA Style) Kann ich Probleme mit der Rennleitung & TÜV bekommen auch wenn das E Prüfzeichen noch drin ist?? Beste Grüße Michi >>>>OHNE Signatur is auch nix!!!<<<< |
Autor: Dying Datum: 03.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Definitiv JA! Lasieren ist und bleibt verboten. Das E-Zeichen basiert auf ein lichttechnisches Gutachten ohne Lasierung, entsprechend ist das nach dem lasieren nicht mehr gültig. Entsprechend verliert die Rückleuchte die Betriebserlaubnis unabhängig von der Farbe der Blinker. Nur Exportfahrzeuge haben eine Ausnahme bezüglich der Blinkerfarbe (Fahrtrichtungsanzeige). Grundsätzlich gilt Orange als Farbe für Fahrtrichtungsanzeige. Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o) |
Autor: Der Streiti Datum: 03.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Dying Danke dir für die RuckZuck Antwort! Schade, ist zwar nicht die Antwort die ich hören wollte ;-), aber ist halt so. Was kann mich das kosten wenn ich sowas doch haben sollte?? Grüße Michi >>>>OHNE Signatur is auch nix!!!<<<< |
Autor: Dying Datum: 03.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei Fahrzeugkontrolle: ca. 70€ + 3 Punkte + Mängelkarte Bei Unfall: ggf. Versicherungsschutz enfällt, kann also seeeeeeeehr teuer werden! Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o) |
Autor: Der Streiti Datum: 03.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Dying Na (Alb)traumhaft, kann ich denn den Blinker irgendwie wieder dazu bringen GELB zu blinken?? Wahrscheinlich ned, oder?! 3 Punkte?! Saftig! Verlusst Versicherungsschutz, unbezahlbar! :-(( Danke Michi Bearbeitet von - der streiti am 03.08.2006 15:37:25 >>>>OHNE Signatur is auch nix!!!<<<< |
Autor: Dying Datum: 03.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Selbst wenn der Blinker gelb blinken würde, wäre das lasieren verboten... also ändert sich der Sachverhalt leider nicht. Deine Chance wäre das Erstellen eines lichttechnischen Gutachten (Lichttechnische Institute in Karlsruhe und Berlin) und die Eintragung gemäß §19.2. Ist alles zusammen nicht ganz billig (ca. 300 - 400€) und mit roten Blinkern gibt es wohl trotzdem keine Eintragung. Du könntest die Lackdicke der Lasur am Blinker veringern, damit könnte es eher ins Orange gehen. Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o) |
Autor: Der Streiti Datum: 03.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- "Du könntest die Lackdicke der Lasur am Blinker veringern, damit könnte es eher ins Orange gehen." Wie geht das die Lackdichte verringern?? >>>>OHNE Signatur is auch nix!!!<<<< |
Autor: BMW_Pilot_austria Datum: 03.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- die lasur abputzen. so einfach ist das.. und schauen ob es nicht solche zu kaufen gibt Speed costs money....how fast can you go?! Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren |
Autor: Der Streiti Datum: 03.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: @ BMW_Pilot_austria Ja dann sind die ja wieder Gelb!!! Isch will aber keine Gelben und ehrlich gesagt was selbst gebrauchte mit weissen Blinkern kosten steht in keiner Relation für mich und ich denke bei gekauften roten hast wieder das gleiche Problem?! @ Dying Und wie ist das bei Auto´s mit weissen Blinkergläsern? >>>>OHNE Signatur is auch nix!!!<<<< |
Autor: Dying Datum: 03.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei weißen Gläsern hast du Birnen in Orange. Wenn du diese lasierst, ist das Ergebnis das Gleiche und macht bezüglich der Erlaubnis keine Unterschiede. Kauf dir lieber schwarze mit E-Zeichen, z.B. diese hier. Da hast du keinen Ärger mit Tüv & Polente. Bearbeitet von - Dying am 03.08.2006 17:01:08 Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o) |
Autor: King Cornflakes Datum: 03.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- zum blinken : meine sind schwarz lasiert und blinken gelb ;-) ... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt, anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren .... |
Autor: leo16V Datum: 04.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Damals gab es von der Firma Muschwitz "dunkel eingefärbte Rückleuchten" mit ABE, die an meinen Auto eingetragen sind! (jedoch nicht mehr verbaut) Das Problem dabei ist, dass dieses Gutachten Jahre später aberkannt wurde, vermutlich wegen Fälschung, und somit die Eintragung rein rechtlich nicht mehr gültig ist. Probleme bei Kontrollen hatte ich nicht, da halt im Fahrzeugschein "dunkel eingefärbe Rückleuchten Hersteller Muschwitz" vermerkt war.... |
Autor: King Cornflakes Datum: 04.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- fakt ist : es gibt keine ABE's mehr für gefärbte, oder lasiert RL die die es gab waren gefakt, auch die waren für arsch es ist verboten, man kriegt prob's mit den pfeffiprinzen kostet geld ( in D ab 50€ plus punkte ) und im allerschlimmsten fall, bei einem unfall, erlischt die Betreibserlaubnis !! noch fragen ?!? p.s. und trotzdem sehen sie, wenn nicht knallschwarz gelackt, besser aus, als die vom handel hehehe ... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt, anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren .... |
Autor: Der Streiti Datum: 05.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Dying und alle anderen, erstmal Danke für eure aufschlussreichen Antworten. Eins habe ich noch, wenn ich jetzt gelbe Blinkerbirnen (ja, ich habe noch weisse drin....) reinschraube und der Blinker wieder gelb/orange blinkt ist da dann immer noch Scheiße, ich dachte immer der Fahrtrichtungsanzeiger muß Gelb blinken?! Bis dann Michi >>>>OHNE Signatur is auch nix!!!<<<< |
Autor: Schusi Datum: 07.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, also ich finde ihr übertreibt mal ein wenig... das lasierte rückleuchten nicht erlaubt sind ist ja richtig, aber wer schaut schon danach??? ich war schon öfter beim tüv und die haben nix gesagt und auch die polizei habe ich überholt mit blinken und keine reaktion. ich glaube es kommt drauf an wie die herren gelaunt sind und man sich ihnen gegenüber verhält. ich hatte schonmal einen unfall mit nicht eingetragenen felgen und reifen und war schuld gewesen(überhöhte geschwingigkeit) die polizei hat den unfall aufgenommen und versicherung gezahlt. ich kenn jemanden der arbeitet bei der polizei und hat selbst lasierte rückleuchten, also macht euch nicht so ein kopf. MFG Schusi Hubraum ist durch nicht`s zu ersetzen,ausser durch mehr Hubraum!!! ;-) |
Autor: E36-Freak Datum: 07.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja die Frage des Threadstellers war ja auch, ob es Probleme geben könnte. Ich würde mit solchen Dingern in dem Wissen, das es da zu Schwierigkeiten kommen kann, nicht herumfahren. Hast bisher halt nur Glück gehabt und Dein Bekannter der Polizist ist auch |
Autor: Der Streiti Datum: 07.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi @ Schusi, sag mal hast du da Orange Birnen drin oder weisse? Bzw. blinkst du Rot oder Orange oder gar in einer zwischenfarbe?? Und was sagt dein Bekannter bei der Rennleitung zu dem Thema lasierte Rückleuchten? Also, ich meine die amtliche Version? Grüße Michi >>>>OHNE Signatur is auch nix!!!<<<< |
Autor: E36-Freak Datum: 07.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kann Dir vielleicht bei der amtl. Version helfen: Lasieren ist unzulässig und führt zum Erl. der BE |
Autor: Schusi Datum: 08.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi @ Streiti also ich habe die weißen birnen drinne gelassen und jetzt blinkt es halt ein wenig rötlich, aber mich kümmert es eigentlich wenig. mein kollege meint die kümmern sie haupsächliche um 18 jährige vw und opel fahrer weil die meist keine kohle haben was eintragen zu lassen. aber ich würde sagen man könnte wohl unendlich drüber diskutieren und keine übereinkunft finden. es ist nicht erlaubt aber bei uns intressiert es die grünen wohl nicht. wenn ich mal kohle über habe werde ich mir die facelift leuchten holen. also dann... MFG Schusi Hubraum ist durch nicht`s zu ersetzen,ausser durch mehr Hubraum!!! ;-) |
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