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Anwalt jetzt gehts zu Sache hat einer nen rat? - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: Ingmar
Date: 29.07.2006
Thema: Anwalt jetzt gehts zu Sache hat einer nen rat?
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:40:23


Antworten:
Autor: chris_s
Datum: 29.07.2006
Antwort:
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ups und gls kann man nen auftrag mit abholung machen.
mfg
chris
Autor: bmwfan85
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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hi hermes holt es auch an der haustüre ab.

mfg bmwfan85
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt!!!!
Autor: oxford
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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DHL Express
Autor: Ingmar
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Edit:

Hab das mal gelöscht

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:38:18
Autor: oxford
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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lol! ich hab auch ne bill gates email adresse! email ist gar nix nur gebluffe welches dummchen einschüchtern soll! Wie gesagt dhl express macht terminierte paketdienste!
Autor: Ingmar
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:38:46
Autor: chris_s
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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hätte auch noch erwähnt wegen der email, sowas wie amtsanmaßung oder so. auf jedenfall betrugsabsicht wegen anwalt wo eigentlich keiner ist usw.

desweiteren würde ich mir ein beweisphoto schicken lassen.

und vor jedem versenden die ware photographieren. somit hat man immer was auf der hand. ist zwar etwas lästig, aber jetzt sieht man´s wieder.

denn dann könnte er sich mit dem paketdienst rumschlagen. verpackung und ware bei abgabe ok. bei annahme kaputt. also transportunternehmen schuld.
mfg
chris
Autor: Ingmar
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Ich meine es hat sich nur ein Tahoring gelöst.
Deswegen so einen Aufstand! Den würde ich wieder fest kleben und gut ist.

Habe dem ja auch mehrmals angeboten es zurück zu nehmen, aber er meint nach dem Motto für 15€ ist die Sache vergessen.

Wir werdens sehen.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:39:33
Autor: Ingmar
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:40:47
Autor: Marius
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Habe echt noch nie etwas dovon gehört das Anwälte per Email schreiben bezüglich Kostenrückerstattung oder Schadensausgleich.

Wenn der Typ sich als Anwalt ausgegeben hat oder einer von seinen Kumpels dann bist du am längeren Hebel!

Hast du das per Email oder in Briefform erhalten sprich mit Kanzleistempel und Unterschrift?

Ich denke der typ will einfach nur günstig an die Ware kommen und dir etwas unterstellen. Lass den Artikel abholen und überweise dem das komplette geld zurück. Vielleicht hast du ja noch auf einem der von dir gemachten fotos die Identnummer deines verkauften tachos nicht das der dir dann sein defektes schickt.



Bearbeitet von - marius am 30.07.2006 13:12:36
Autor: Maveric
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Ich hab jetzt nicht alles bis zum Schluß gelesen, ABER:
mach folgendes:
- er behält den tacho
- Du behälst das Geld!
- wartest Bewertung ab und bewertest genauso!

<- natürlich nur wenn Du wirklich n halbwegs vernümpftigen Tacho verkauft hast. Wenn der wirklcih so Zerstört war wie der Typ erzählt wärs fair den zurück zu nehmen.
Ansonsten soll der sich mal nicht so wichtig machen.
Manche Leute haben zu viel Zeit, meckern über alles und haben keine Freunde! :)

Aber ganz im Ernst. Deine Antworten haben ihm gezeigtm dass er alles mit Dir machen kann. Deshalb zieht der auch solch eine Show ab!
Ich hatte auch solch Spinner letztens. Da kamn dann von mir irgendwann nur noch das es sich erledigt hat usw. Hab nichtmal schlechte Bewertungen bekommen! Die versuchen es immer wieder die Penner!

P.s.: Den letzten Satz von mir kannste ihm ja so schicken. :)

EDIT: Hab noch etwas weiter gelsesen. Ey sorry. Du bist ja förmlich vor dem aufm Boden rum gekrochen... Is kein wunder das er dann so ist. Ich binn eigentlich immer fair im Verkauf und nehme auch mal was zurück von dem ich weiß, das es an der Grenze war.
Aber dem hätte ich mal meine Form gezeigt! Und zwar das es sich fi**** kann! :D


Bearbeitet von - Maveric am 30.07.2006 13:17:20
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: WildThing
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Wenn es eine privat Auktion war schreib ihm da du eine Privatperson bist, brauchst du nach geltendem EU-Recht keine Gewährleistung übernehmen.
Zum Zeitpunkt des Versands war der Tacho in dem laut Auktionstext beschriebenem Zustand und da der Versand zu Lasten des Käufers geht ist er auch dafür zuständig Transportschäden bei dem Zusteller zu melden.

Auf gut deutsch er kann dir nichts ;) Ich würd ihm anbieten das Teil zurück zu nehmen wenn er es auf seine Kosten zurückschickt ansonsten soll er ihn behalten, das Ding kleben und nicht nerven.

Wenn du keinen Nerv hast seine nervigen Mails zu löschen dann übernehm seine Auslagen und laß ihn das Teil zurückschicken.

So long

Wild
Autor: buffda
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Hallo

Du hast es ihm mehrmals angeboten den Artikel auf deine Kosten zurück zu nehmen,gut wofür der Tacho nun ist,ist seine Sache.

Andererseitz wenn der Tacho wirklich so beschädigt ist,wie der Käufer es angibt,warum will er dann die 15€ wiederhaben und den Tacho behalten,wird er dadurch besser ??

Sein Gerede wirkt sehr geschwollen und er weißt 2 mal auf die 15€ hin,ich denke das ist ein "Preisdrücker",ne Anwaltskanzlei , drei Autos und nen gebrauchtes Tacho bei ebay kaufen ???.

Ich würde mal warten ob wirklich Post kommt,wenn ja und es ist von einer "Echten" kanzlei,findest du immer noch einen Grund warum das Geld noch nicht überwiesen ist.

Gruß buffda
Ich habe keine Macken ....das sind Special Effects
Autor: chris_s
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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so kann ich auch schreiben. hat nix über die poerson zu sagen.

aufspielen. einschüchtern. ganz einfach.

und außerdem wird die jedes gericht recht geben, dass sich der tachoring bei dieser extremen sommerlichen hitze lösen kann. somit bist du meiner meinung nach eh ausm schneider.

auch wenns mich nicht betrifft, würde ich es drauf ankommen lassen und jetzt auf stur schalten. wer solchen mailverkehr veranstaltet, nur wegen einem tachoring, der ist eh nicht ganz sauber.
mfg
chris
Autor: Marius
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Genau! Wenn Post kommt mit Stempel und unterschrift dann werden auch nur die 15 Euro Schadensersatz geltend gemacht und nicht mehr. Für mich sieht das zudem auch aus als würde der Typ irgendetwas vortäuschen wollen. Kein Anwalt schreibt mit "nur" mfg ....

Warte einfach ab was kommt bzw. ob irgendetwas in schriftlicher form kommt und handel dann weiter. Solcht möchtegern Geschäftsmänner gibt es in Ebay wie sand am meer! Die versuchen echt alles.

Und ich denke nicht das sich irgendein Anwalt die mühe machen wird wegen 27 Euro solch einen Schriftverkehr zu betreiben da er an dem betrag nichts verdient!

Lass dich nicht verarsch... !!!

Antworte dem gar nicht mehr. Ganz einfach und warte auf Post ab welche garantiert nie kommen wird.


Autor: Ingmar
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:41:21
Autor: Ingmar
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:41:58
Autor: Marius
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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So sieht es aus!

Und lass dich garnicht auf irgendwelche weiteren Emailverständigungen ein! Einfach nicht beachten und nicht antworten.

Dein guter wille war ja da und das ich fakt!
Autor: BenE36
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Es liegt doch ganz klar auf der Hand das der Typ nur Abzocken will...
Tacho behalten und noch schön 15 Euro von Dir bekommen, so dass er im Endeffekt nur ne Handvoll Nüsse für den Tacho geben musste.
Laß Dich darauf nicht ein, wenn er den Tacho nicht zurücksenden will, hat er eben Pech gehabt !

Laß so nicht mit Dir umgehen !
Autor: chris_s
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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wie man ein paket bekommen kann wenn keiner zu hause ist??

bei den nachbarn abgeben
beim paketshop abholen
einfach vor der haustüre stehen lassen

ist alles möglich. häng dich nicht dadrauf an.
mfg
chris
Autor: MarcoF
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Habe selber so einen Fall gehabt. Habe ein defektes Notebook für 70,00EUR verkauft.

Der Käufer wollte danach wieder 50,00EUR zurück wegen irgendwelchen speziellen Defekten. Zurücksendung der Ware wollte er nicht.

Ich würde den Typ keinen Cent zurückgeben was erwartet der von einem Tacho für 20,00EUR. Lass Ihn oder seinen Anwalt schreiben. Ungelesen in den Müll oder einfach nicht antworten.
Autor: Pascalm3
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast,einfach mal ein Schreiben von deinem Anwalt verfassen lassen und an ihm senden!
Mal sehen ob er dann noch das Maul soweit aufmacht!

Also ich hätte dem Typen saftig eingeheitz,der würde es nicht nochmal machen!
Anwalts und Bearbeitungsgebühren hätte ich ihm auch noch aufgebrummt dem Wi..er!!

Solche Ebayer machen mich KRANK!!!

Einfach hart bleiben,nicht nachgeben. Und wie einer vor mir schon gesagt hat...ein
richtiger Anwalt schreibt sicher nie MFG sondern immer nur Mit freundlichen Grüßen!

Lg.
Wene

Autor: E36-Freak
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Also Leute, mal ehrlich....15 Euro das ist doch lächerlich, da würde ich garnix einschalten, lass den Hansel doch kommen, na und? Hast Dir doch nix vorzuwerfen und ihm alle Optionen angeboten. Würde das Ding aussitzen, der soll sich doch gehackt legen.....
Autor: Wilhelmidelta
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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In der ersten eMail ist es noch ein "Ralf" der für "Frauchens" Auto kauft, dann auf einmal ein R.Roser der für seinen Sohn gekauft hat und dann natürlich noch über den Account der Frau. Beide male gänzlich verschiedene Schreibweisen und plötzlich ist es noch ein Anwalt?????
Hört sich für mich sehr nach einem Betrugsversuch an, von wegen Geld zurück überweisen UND DANN erhälst du den Tacho zurück, dazu noch das Gedöns von wegen "keiner daheim" und blablabla.
Ich schätze wenn du zurück überwiesen hast hörste nie wieder was von dem Typ oder deinem Tacho.
Abgesehen davon, der Schriftverkehr eines Anwalts ist IMMER per Post, ausser dem zwischen ihm und seinem Mandanten um sich abzusprechen.
Dazu noch diese Sache mit der nicht nötigen Garantie bei Privatkäufen, ich glaub da brauchste dir keinen Kopf zu machen das da was kommt.
Wenn du dir aber nicht sicher bist, kannst du z.b. einen Anwalt über den ADAC kontaktieren, die sind recht freundlich und können dir vieleicht schon Tips geben, ggf. auch einen kleinen Brief verfassen ohne das du große Kosten hast.

Mfg
Autor: RaverOnDope
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Hey, es geht hier um 21,- wieso machst du dir da so nen Kopf? Allein das Geschreibsel von dem, da würd ich schon nen Lachkrampf bekommen. Und jeder "Anwalt" sagt seinem Mandanten das er sich wegen 21,- nicht krumm macht! Absoluter Blödsinn, an deiner Stelle würd ich die kommenden Mails einfach löschen und gut ist.

Ich würd daran keinen einzigen Gedanken mehr verschwenden!
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...
Autor: E30massder
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Mit freundlichen Grüßen is scho normal bei Anwälten, meiner schreibt des auch immer drunter, aber trotzdem, der Typ macht einfach einen auf Wichtig...
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar


Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Autor: that´s_me
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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ganz klare sache lass dich ja nich von so einen idioten verarschen kein anwalt macht für nen 28€ artikel nen finger krumm und ne e - mail von nem anwalt ist mehr als kurios. lass dir da ja nich anne karre pissen, wenn du sags du nimmst den artikel zurück obwohl es nicht deine pflicht ist das zu tun da aus bilder und beschreibung schon deutlich war wie sich der zustand des tachos befindet. und mit dem paketservice anrufen damit die das paket abholen bei denen is auch quatsch, dich hat doch auch keiner bezahlt dafür das du das paket hingebracht hasst, oder?
Fazit der ganzen aktion : jemand der meint die mit schlauen sprüchen einzuschüchtern um seinen nutzen daraus zu ziehen, ich würd den tacho nich mal zurück nehmen den für den Versand kannst du nichts wenns ordentlich eingepackt war.Und das mit der frist setzen ist jawohl der oberhammer ich würde den typ mal fragen wer er meint zu sein sich anzumaßen dir eine frist von überhaupt irgendwas zu setzen. Und von nem Anwalt wirste mit Sicherheit nich hören denn wie gesagt für ein 28€ tacho würde jeder anwalt sagen klären sie das so. Dann mal viel glück weiterhin und lass dich nich ärgern. mfg
Autor: Tobi 318ti
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Wenn da in irgendeiner email irgendwie ein Briefkopf oder ähnliches von ner Anwaltskanzlei oder sonstwas steht, dann Anzeige wegen Amtsanmaßung.

Dann wünsch ich dem Affen viel Spaß!
Autor: Ingmar
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:42:23
Autor: 332i-Machine
Datum: 30.07.2006
Antwort:
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Hahahahahahahahahahaha!!!
1. April ist schon vorbei Witzbold!

Das wäre der Text den ich ihm schreiben würde, und noch dazu ist das meine Meinung über den Trottel!

Lass dich bloß nicht einschüchtern von dem.....
Autor: plop
Datum: 31.07.2006
Antwort:
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Also:
1. Bedarf es in Deutschland der schriftlichen Form wenn es um offizielle Angelegenheiten geht! Per Email is quasi das gleiche wie per Flaschenpost...
2. Du hast doch eine Lieferadresse...Evtl erklärt sich ja jemand aus dem Forum der in der Gegend wohnt bereit den Artikel abzuholen und dir zuzuschicken...oder auch dem typen mal ein wenig auf die Finger zu klopfen....
und 3. der Typ kann von dir nicht verlangen, dass du den Artikel zu einer bestimmten Tageszeit abholen lassen musst da dies für dich mit Mehrkosten verbunden wäre und unverhältnismäßigem Mehraufwand....versuch ma son scheiss mit nem Versandhaus abzuziehen...
Bleib in deinen Mails höflich und weise ihn bestimmt darauf hin, dass er sich durch die Drohungen dir gegenüber Strafbar gemacht hat!

Wer einem Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Versuch ist strafbar.

http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung

mehr als anbieten kannst ihm nich den artikel zurückzunehmen....ansonsten...scheiss auf die schlechte bewertung...schreibst sowas rein wie "angebot auf rücknahme nicht wahrgenommen"...oder sowas...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Ingmar
Datum: 31.07.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:42:39
Autor: angry81
Datum: 31.07.2006
Antwort:
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löl, hab mir ma den schriftverkehr durchgelesen. ich hät mich fast bepuscht vor lachen. wie bereits geschrieben: KEINE reaktion mehr von dir, emails von ihm lesen und NICHT antworten. wenn was passiert dann höchtens das du ne negative bewertung bekommst. dann stellungnahme darunter und ihm auch eins geben und gut!
Autor: ready4access
Datum: 31.07.2006
Antwort:
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Hallo,
also ich währe schon lange mal bei dem vor der Türe gestanden und hätte es selber abgeholt. Oder jemanden gefunden der da in der nähe wohnt und das Paket abholen kann. Es gibt doch sicher hier im Forum jemanden der da in der nähe wohnt, und Dir den gefallen macht? Oder?

Autor: Ingmar
Datum: 31.07.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:43:21
Autor: RaverOnDope
Datum: 31.07.2006
Antwort:
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Dann kann er sich gleich selbst auf die Finger hauen ;) Hat doch was!
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...
Autor: knight rider 530da
Datum: 07.08.2006
Antwort:
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Und was ist jetzt draus geworden?
Autor: sven83
Datum: 08.08.2006
Antwort:
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da es sich um ein geschäft zwischen privatleuten handelt tritt hier das bgb in kraft. dieses sagt aus, dass das risiko bei einer schickschuld mit aufgabe des pakets auf den gläubiger (empfänger) übergeht.

da der tacho in deinem fall zu diesem zeitpunkt noch in einem einwandfreien zustand war bist du schonmal aus der sache raus...

und dann zur allgemeinen beschaffenheit:

...ist über die beschaffenheit des artikels nicht gesprochen worden, kommt es darauf an ob sich die sache für die nach dem vertrag vorrausgesetzte verwendung eignet...

...eine mangelfreiheit ist dann anzunehmen, wenn sich der kaufgegenstand für die gewöhnliche verwendung eignet und er eine beschaffenheit ausfweist, die bei sachen gleicher art üblich ist und die der käufer nach art der sache erwarten kann. was zu erwarten ist bestimmt sich nach dem empfangshorizont des durchschnittskäufers -> sprich bis auf den ring sind alle anderen beschwerden schonmal weggefallen

und der ring kommt ja vom transport

wenn das nacherfüllungsrecht nicht zur geltung kommt gelten folgende rechte: (rücktritt vom kaufvertrag, minderung)...vorraussetzung ist, dass der käufer dem verkäufer eine angemessene frist zur nacherfüllung gesetzt hat, die ergebnislos verstrichen ist...

hat er auch nicht gemacht, hättest du übrigens auch ablehnen dürfen wenn die kosten für dich dafür unverhältnismäßig sind...

angemessene frist ist ca 7 tage, und allgemein sind erklärungen die am wochenende zu unüblichen zeiten eingehen so anzusehen, als hättest du sie beispielsweise erst montag bekommen, da das gesetz es nicht als zumutbar sieht, dass du sonntags deine e-mails anschaust...

wenn er auf eine kaufpreisminderung hinaus will dann kann er die auch nicht so über den daumen peilen , sondern die kann man ausrechnen:

istwert * kaufpreis / sollwert

beispiel:

istwert ist ca von 10€ auszugehen, es ist der wert den der tacho in dem zustand noch hat, kaufpreis 20€ und sollwert 40€ was der tacho tatsächlich noch wert wäre - ausserhalb von ebay zum beispiel...du könntest dich mal bei bmw schlau machen wie hoch das pfand auf gebrauchte tachos ist im austausch als anhaltspunkt

also 10*20 /40 = 5€

und mehr gibts dann auch nicht


auf gut deutsch: selbst wenn er mindern will gibts nur 5€, tatsächlich bekommt er aber nichtmal das, weil du das teil einwandfrei bei der post abgegeben hast...

hoffe etwas geholfen zu haben...bei weiteren fragen einfach pm

mfg sven
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen ;)

Bimmer-Society
The Royal Club
Autor: Radisa
Datum: 08.08.2006
Antwort:
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Einfach nicht mehr antworten, unglaublich sowas solch ein Betrüger!

1. Du wenn er dich z.b. anzeigen würde, würde man die Anzeige fallen lassen wegen geringem Sachwert.

2. Anwälte schreiben niemals E-Mails wenn es um sowas handelt, sondern eingeschriebene Briefe.

3. Ob er Anwalt ist kannst du ganz einfach erfahren:
Du hast ja die Adresse von bzw. seiner Frau und somit dem Ort. Jetzt kannst mittels Gelbe Seiten nachschauen ob ein Anwalt mit dem Namen drin steht! bzw. Bezirksgericht nachfragen.

4. Find ich es ein bisschen auffällig das er seinen Namen abkürzt!

Autor: Ingmar
Datum: 08.08.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:43:45
Autor: Raphy83
Datum: 08.08.2006
Antwort:
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Morgen,

der wollte dich voll verarschen und den Preis drücken...
Sonst währe jetzt schon was gekommen. Wg. den paar kröten so einen Aufstand bauen, der hat doch nen schaden.

Dem war bestimmt langweilig, weil sein Architektenbüro nicht läuft, da hat er sich gedacht nerv ich halt mal ein paar leute bei E-bay ; )
Verkaufe:
ALPINA B3.2

http://raphy83.npage.de/
Autor: louisdama
Datum: 11.08.2006
Antwort:
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Wie is der Stand heute??
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: Ingmar
Datum: 11.08.2006
Antwort:
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Bis dato nix mehr!
Autor: Salaska
Datum: 11.08.2006
Antwort:
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Ruf doch an und sag du würdest gerne den Hr. anwalt sprechen ??

vorasugesetzt seiner frau ode rsohn geht hin *grins... dann weißte schnell mehr, vorallem wenn sein Frau hingeht. :-)
BMW Z3 Roadster 2.8DV
Autor: Ingmar
Datum: 11.08.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:44:19
Autor: Ingmar
Datum: 15.08.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:44:57
Autor: Ingmar
Datum: 15.08.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:45:08
Autor: angry81
Datum: 15.08.2006
Antwort:
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es gibt doch ne anwaltskammer!? google ma danach und deiner plz oder so
Autor: Kinggiuli
Datum: 15.08.2006
Antwort:
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Mach dir da nicht in die Hose! Das sind seine Forderungen, die wird er so nicht durchsetzen können! Hab das auch schon gehabt, hab dann halt Den von ihm überwiesenen Betrag + Porto zurücküberwiesen, der Typ war aber kooperativer als dein Verhandlungspartner! Du hättest hier nicht gleich seinen Namen - ebaynamen, etc. veröffentlichen sollen. Hier wird zusammengehalten, der hat bestimmt ein paar böse Mails bekommen!?
Wenn du bei der Adresse der Kanzlei niemanden erreichst, bzw. im Branchenbuch und bei der Auskunft nichts zu finden ist, dann wird es die auch nicht geben! Du kannst doch den ebay - Leuten das genauso schildern, wie du es uns beschrieben hast, dann werden die entscheiden, wie das weiter verläuft! Vielleicht werden die dich auffordern, den Betrag + Porto zu überweisen!

Lieber'n Hummer inner Tasche als Krebs am Sack!
Autor: angry81
Datum: 15.08.2006
Antwort:
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wenn das ein richtiger anwalt wäre hätte er das alle klarer und nicht so emotional gemacht und hätte dir nicht so nen müll geschrieben! reagier nicht drauf, der kunde macht dicke welle
Autor: Toxin
Datum: 15.08.2006
Antwort:
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wenn der das bei den über 800 bewertungen auch so abgezogen hat, wundert mich nicht das die leute verschüchtert sind und auf dessen forderung eingehen!
laß den spinner!am besten du beschwerst dich jetzt erstmal richtig fett bei ebay!schildere wie es war und ist und füge bei das er dich versucht zu erpressen,ein zu schüchtern und wat nicht noch alles!cool bleiben und notfalls die rechtschutz einschalten (wenn de eine hast)und ne anzeige machen gegen den typ!bewertung so abgeben wie es ist und zwar NEGATIV!wenn er das auch tut-kommentar drunter!
klär das mal mit ebay!
ick jedenfalls würde den mal so richtig in den wald schicken ,mit was giftigem spielen lassen!
wäre mir übelst egal wat der will,mich beeindruckt der nicht!

grüße und halt uns auf dem laufenden!
BäEmWe is gut zu strasse...


http://www.janine-pics.de.tl/
Autor: Ingmar
Datum: 15.08.2006
Antwort:
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Habe Ebay ne Email geschrieben und warte erstmal ab was jetzt kommt!
Autor: Ingmar
Datum: 15.08.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:45:30
Autor: Ingmar
Datum: 15.08.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:45:40
Autor: TheRuben
Datum: 15.08.2006
Antwort:
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wird in der Regel von Ebay innerhalb von 12 Stunden bearbeitet.
Mach dir keine Sorgen. Er schreibt ja er will ne Klage anstrengen *grins*! Die wird im Normalfall abgewiesen, da es sich um eine Bagatelle handelt da der Streitwert zu gering ist!!!
Du hast ja keinen Betrug begangen!
Von demher lass dich nicht ins Bockshorn jagen!
Grüsse TheRuben!!!! ;-)
Autor: Toxin
Datum: 15.08.2006
Antwort:
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ick vermute das er sich langsam in die hose kackat!
was machstn dir son kopp?millionen von ebayer gibt es und viele haben mit solchen "doofen kindern" zu tun,ick och schon und herr toxin och!
hallo? du hast in deiner auktion geschrieben ,das es erwünscht ist sich das teil anzusehen!du hast geschrieben das es nach der auktion keine verhandlungen gibt!
wenn ich was ersteigern will wo vielleicht irgend wat unklar ist dann schreib ich dem jenigen vorher und stelle meine frage!du sagst dat ding war ok beim versenden?dann hat der heinz mal richtig pech gehabt!auktion beendet und winke!
mann dat ist nen betrag von unter 30€ und wenn du keen schlechtes gewissen hast dann kann ick mir nich vorstellen das da groß wat kommt.ausserdem hast DU dich bei ebay gemeldet ,ick denke das is nen punkt für dich!
entspann dich und wart ab.
wat willst´n machen?
ganze nacht vorm rechner hängen?
fingernägel kauen?
wenn nicht guckst im branchenbuch oder googlest dir mal anwälte ,oder behörden...einige bieten kostenlose beratungen an!
BäEmWe is gut zu strasse...


http://www.janine-pics.de.tl/
Autor: sven83
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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hast du mein posting im thread gelesen? schick ihm das und dann ist ruhe *kopfschüttel*
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen ;)

Bimmer-Society
The Royal Club
Autor: E36-Freak
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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Zitat:


jetzt gibt es eine negative bewertung:

Zahlte keine Ware!ERPRESSTE+NÖTIGTE mich z.Schweigen u.a. d. ANWALT!FieslingPFUI
Verkäufer seker_bebek( 41) 09.08.06 22:15 7631564868
Antwort von nalas*shop: Sachverhalt ist Ebay bekannt: Keine Bankdaten u. a. = Rücktritt - Ein Wunder?


(Zitat von: ND Carstyling)






Komisch, Bewertung wurde von Ebay gelöscht?
Autor: Ingmar
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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Kein Plan warum die gelöscht wurde!

Werde nachher mit meinem Vater reden!
Zum kotzen ist das!
Autor: Toxin
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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probier mal hier anrufen...hab i grade im ebay forum entdeckt da wollte ne dame was mit ebay telf klären und unter ner 0900 anschluß war keiner erreichbar
Geschrieben von tsio ( 1069 ) am 16-Aug-06 um 12:08:42 CEST Angebote
12:07:49 - sandra180677
Geschrieben von mr.-puzzle-wolfi-p-i am 12-Apr-05 um 20:49:51 CEST:
ein paar telnummern von ebay hier büdde Tel 030 801 95-0 Tel 030 801 95-211
(Anm.: ich distanziere mich von dieser Äußerung hinsichtlich der Orthographie!).
BäEmWe is gut zu strasse...


http://www.janine-pics.de.tl/
Autor: Ingmar
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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Und was ist das für ne Nr?
Autor: Toxin
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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ebay berlin!
nehme an da kann man jemand erreichen der bei ebay tätig ist.ruf doch mal an und frag ob die helfen können
BäEmWe is gut zu strasse...


http://www.janine-pics.de.tl/
Autor: Toxin
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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oder aber du guckst mal bei der ebay-startseite unten da gibs nen forum. da hab ick dat gefunden.da schreiben zwar och spinner aber bei den meisten problemen die angesprochen werden gibts ne vernünftige antwort.da ist och ne passage drin die deiner situation ähnelt allerdings aus der sicht des feindes.also deines anwalt-drohers.könnte mir vorstellen das das jemand aus seiner sippe geschrieben hat.warte mal ick füg mal hier ein:


Geschrieben von tsio ( 1069 ) am 16-Aug-06 um 12:45:11 CEST Angebote
12:43:40 - rosebut5
umme Ecke im Schreibwarenladen bekommste nen Vordruck: M<hnbescheid. Ausfüllen, zum Amtsgericht tragen, Gebühren löhnen, abwarten.

Geschrieben von rosebut5 ( 89 ) am 16-Aug-06 um 12:43:40 CEST Angebote
Hallo ihr Lieben,
habe leider mal wieder ein Problem mit einem Verkäufer! Habe fehlerhafte Ware ersteigert, mehrere mails blieben unbeantwortet, über die Funktion -Unstimmigkeiten online klären- dann endlich recht schnippige Nachricht von VK,sollte Ware retour schicken und bekäme dann mein Geld wieder. Habe dann die Ware versichert zurückgeschickt, das war am 17.Juli und bis heute kein Geld. Versuche weiter den Kontakt über o.g. Funktion, leider bisher erfolglos. Kann dem VK ja auch egal sein, kommt doch kein Druck von ebay und er hat Ware und mein Geld.Hat jemand Erfahrung mit dem Käuferschutz-Program? Macht es überhaupt Sinn? Der austehende Betrag ist nicht sehr hoch, 35€. Was kann ich jetzt noch tun? Will VK mein Geld doch nicht schenken.Text
BäEmWe is gut zu strasse...


http://www.janine-pics.de.tl/
Autor: chris_s
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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warum die gelöscht wurde?? weil du negativ geschrieben hast und er sich darüber beschwert hat und mit ja selber gegen dich vorgeht. das reicht ebay.
mfg
chris
Autor: Ingmar
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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Von uns hat keiner den negativ bewertet!
Autor: Ingmar
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:46:13
Autor: Hellrider2001
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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Zitat:


hab eben nochmal das ganze Netz abgesucht nach dem "Anwalt"
Weder unter google, gelbe Seiten, Auskunft oder sonst wo einer zu finden!



Sven Walther

Und da ist NICHT der, mit dem ich das Heck Meck hab!

Hat einer von euch mehr Glück?

Welche Anwaltskammer ist für den ort zuständig? Wenn ich von der Kammer 100% was weiss, geh ich zu den grün weissen!



(Zitat von: Ingmar)





Hallo Ingmar, habe den Thread schon ne ganze Weile mit Interesser beobachtet. Ich erspare mir jetzt mal jegliches Statement, wurde ja schon alles gesagt, von Dir und auch den anderen.
Ich hab mal bei GoYello die PLZ des Wohnsitzes dieses ominösen Anwaltes eingegeben und als Branche "Anwalt".

Habe da 4 Treffer erzielt:
1. Anwaltskanzlei-Walther, Rechtsanwalt Sven Walther
2. Buck Matthias Rechtsanwalt
3. Kohnke Dr. Rudolf Rechtsanwalt
4. Weyers Stefan Rechtsanwalt

da stehen auch die Adressen dabei.

Das Gebiet dürfte durch die Rechtsanwaltskammer München betreut werden, die Tel.Nr. lautet 0 89/53 29 44-0.

Viel Erfolg!!!
Wie man hier Bilder hochladen und posten kann!
Autor: Ingmar
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:46:35
Autor: Ingmar
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:46:56
Autor: Hellrider2001
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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Zitat:


Danke.

Anschrift ist Uferstraße 1

Hab auch noch weitere interessante Sachen herausgefunden!

Der ist als privater angemeldet und verkauft ständig Neuteile Fahrradteile usw.

Und das geilste ist, dass der vor nicht allzulanger Zeit bereits ein Tacho verkauft hat!



(Zitat von: Ingmar)




Also in der Uferstr. 1 gibt es, laut GoYello, keinen Anwalt in diesem Postleitzahlenbereich.
Wie man hier Bilder hochladen und posten kann!
Autor: AndréH.
Datum: 16.08.2006
Antwort:
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Du Armer !!!
!) Das ist mit Sicherheit kein RA - der schreibt ja nur Müll. Das Kommentar mit dem BGH ist auch absoluter Quatsch!!!!!! Soll er doch Ebay eine Meldung schicken - da passiert nichts ! Meiner Meinung nach - ist das eine Masche um an Geld zu kommen. 800+ positive Bewertungen - ich würde das mal genau "Checken" gab schon viele beispiele wie man das "Fälschen" kann. LASS DICH BITTE NICHT EINSCHÜCKTERN !!! Ich hatte sowas auch scon mal.... P.S. Wenn Du nen Tip Willst dann PN - habe mich auf der Uni schon immer für das Thema "Recht" interessiert:-)
Autor: Haugi
Datum: 17.08.2006
Antwort:
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Hi Ingmar,

als erstes würde ich die Anwaltskammer anrufen und dort nachfragen, ob es diesen Rechtsanwalt gibt.(wobei ich nicht glaube, dass es ihn gibt) Falls es ihn nicht gibt, würde ich dies der Anwaltskammer gleich mal mitteilen.

Dann würde ich der Polizei mitteilen, dass sich der gute Mann als Anwalt ausgibt um Leute einzuschüchtern. (ich will nicht wissen, wie viel Erfolg er schon dadurch hatte)

So was geht solange gut, bis er an den falschen kommt.

Wegen seinem Nebengewerbe würde ich mich erstmal erkundigen. Man kann glaub ich im Jahr einen bestimmten Umsatz mit Verkäufen machen, ohne ein Gewerbe anzumelden.
Da würde ich mich mal beim Finanzamt schlau machen. Kann aber auch nicht schaden, wenn Du dem Finanzamt so oder so mal nen Tipp gibst.

Bist halt ein aufmerksamer Bürger und Dir ist das aufgefallen! *g*

Ich würde ihm genauso Druck machen, wie er versucht Dich unter Druck zu setzen.

Lass Dich nicht von so einem einschüchtern.

Grüße Haugi

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Autor: Ingmar
Datum: 17.08.2006
Antwort:
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Edit:

Mal eben gelöscht.

Bearbeitet von - ingmar am 18.08.2006 20:47:19
Autor: Raphy83
Datum: 17.08.2006
Antwort:
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Zitat:


Haugi du verwechselst da etwas.

Einkunftserziehlung muss dem Finanzamt immer mitgeteilt werden.

Jedoch gilt man bis zu einer grenze von 17.500 Euro Einnahmen pro Kalenderjahr als kleinunternehmer und ist von der Umsatzsteuer befreit *g*

(Zitat von: ND Carstyling)



Jepp, so kenn ich das auch ; D
Verkaufe:
ALPINA B3.2

http://raphy83.npage.de/
Autor: TheRuben
Datum: 18.08.2006
Antwort:
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Zitat:


Hallo Ingmar, ich würde ihm folgenden text zukommen lassen.

Sehr geehrter Herr Müller-Maier-Schulze-Schmidt,

auf grund meiner nachforschungen und auskünfte der ra-kammer xyz musste ich leider feststellen das sie kein ra sind.

dieses werde ich jetzt polizeilich melden, werde dieses auch ebay melden und werde ihren handel als privatverkäufer auch dem finanzamt melden.

sämtliche versuche meinerseits sich mit ihnen friedlich zu einigen blieben leider auf der strecke. damit keine weiteren rechtlichen schritte meinerseits und somit kosten für sie anfallen bitte ich sie mir binnen 10 tagen eine pauschale auslage in höhe von (100 euro, 150 euro ??????) zukommen zu lassen. sollten sie dem nicht zustimmen werde ich diese leider rechtlich einklagen müssen!!!

Ich bitte sie um kurzfristige mitteilung ihrer entscheidung welchen weg sie gehen möchten

mit freundlichen grüssen

(Zitat von: ND Carstyling)




Der Anfang ist ja noch ganz gut, nur den letzten Absatz würde ich weglassen, da das schon fast den Tatbestand der Erpressung erfüllt! Dies wird nach §253 STRAFGESETZBUCH (und was das heisst kann sich ja wohl hoffentlich jeder selbst erklären = Straftat kein Vergehen!!!! = Kann eine Freiheitsstrafe oder eine empfindliche Geldstrafe nach sich ziehen!!!) geahndet.

Von demher lieber den letzten Teil unter den Tisch fallen lassen!

Bearbeitet von - TheRuben am 18.08.2006 09:36:04
Grüsse TheRuben!!!! ;-)
Autor: Raphy83
Datum: 18.08.2006
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Hallo Ingmar, ich würde ihm folgenden text zukommen lassen.

Sehr geehrter Herr Müller-Maier-Schulze-Schmidt,

auf grund meiner nachforschungen und auskünfte der ra-kammer xyz musste ich leider feststellen das sie kein ra sind.

dieses werde ich jetzt polizeilich melden, werde dieses auch ebay melden und werde ihren handel als privatverkäufer auch dem finanzamt melden.

sämtliche versuche meinerseits sich mit ihnen friedlich zu einigen blieben leider auf der strecke. damit keine weiteren rechtlichen schritte meinerseits und somit kosten für sie anfallen bitte ich sie mir binnen 10 tagen eine pauschale auslage in höhe von (100 euro, 150 euro ??????) zukommen zu lassen. sollten sie dem nicht zustimmen werde ich diese leider rechtlich einklagen müssen!!!

Ich bitte sie um kurzfristige mitteilung ihrer entscheidung welchen weg sie gehen möchten

mit freundlichen grüssen

(Zitat von: ND Carstyling)




Der Anfang ist ja noch ganz gut, nur den letzten Absatz würde ich weglassen, da das schon fast den Tatbestand der Erpressung erfüllt! Dies wird nach §253 STRAFGESETZBUCH (und was das heisst kann sich ja wohl hoffentlich jeder selbst erklären = Straftat kein Vergehen!!!! = Kann eine Freiheitsstrafe oder eine empfindliche Geldstrafe nach sich ziehen!!!).

Von demher lieber den letzten Teil unter den Tisch fallen lassen!

(Zitat von: TheRuben)




JA, war auch mein erster eindruck "Erpressung". Würde ich auch nichts schreiben...
aber sonst ganz gut!!!
Verkaufe:
ALPINA B3.2

http://raphy83.npage.de/
Autor: Raphy83
Datum: 18.08.2006
Antwort:
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Zitat:


Hmmmmm darüber kann man jetzt streiten, tatsache ist das kosten entstanden sind durch zum beispiel telefonkosten mit ämtern, dem paketservice etc. desweiteren mussten nachforschungen im i-net angestellt werden wobei ja nicht jeder eine flat rate hat.

selbstverständlich kann man auch eine kostenaufstellung machen.

vieleicht sollte man das ganze noch durch einen absatz trennen und etwas umformulieren jedoch würde ich auf eine erstattung meiner kosten/meines aufwands bestehen. aber das ist ja jedem seine eigene sache



(Zitat von: ND Carstyling)



Ja mit ner Kostenaufstellung ist eine Gute Idee. Dann kann ma sowas machen,aber nur einen Betrag reinschreiben halte ich für keine gute Idee.
Gruß

Verkaufe:
ALPINA B3.2

http://raphy83.npage.de/
Autor: TheRuben
Datum: 18.08.2006
Antwort:
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Zitat:


.... damit keine weiteren rechtlichen schritte meinerseits und somit kosten für sie anfallen bitte ich sie mir binnen 10 tagen eine pauschale auslage in höhe von (100 euro, 150 euro ??????) zukommen zu lassen. sollten sie dem nicht zustimmen werde ich diese leider rechtlich einklagen müssen!!!

Ich bitte sie um kurzfristige mitteilung ihrer entscheidung welchen weg sie gehen möchten

mit freundlichen grüssen

(Zitat von: ND Carstyling)




Das Problem ist die Formulierung deines Briefes. Das Kosten entstanden sind OK (die bekommst du zwar nie im Leben zurück), das mag man ja vielleicht noch gelten lassen, mit dieser Formulierung allerdings würdest du, falls du sie nutzen würdest ganz schnell ganz tief in der Sch*** sitzen, da jeder dir das als Erpressung auslegen würde. Hat so den Stil "also entweder du bist jetzt ganz lieb zu mir und machst brav was ich dir sage, oder du kannst dir schonmal nen guten Anwalt der dir aber auch nix nützen wird suchen!!!".

Wenn es dir tatsächlich um deine Kosten geht müsste es wie folgt geschrieben sein damit dir keiner an den Karren fährt:

"Ausserdem möchte ich Sie hiermit auffordern, mir für meine entstandenen Kosten (Kostenauflistung finden sie als PDF-Datei im Anhang dieser Mail), einen Ersatz in Höhe von xx,xx €, auf unten stehendes Konto, zu leisten."

Einen Anspruch auf dieses Geld hast du allerdings in keinster Weise!!!

Ach ja noch was, Adjektive wie z.B. "leider" sind in einem solchen Brief absolut unnötig und unprofessionell! Ausserdem bittet man jemanden, mit dem man im Clinch liegt, nicht um eine Zahlung, man fordert sie ein!
(Sollte nicht als Beleidigung oder Herabwürdigung deines Beitrages zählen, nur ein Tip von mir.)

Bearbeitet von - TheRuben am 18.08.2006 15:51:16
Grüsse TheRuben!!!! ;-)
Autor: Ingmar
Datum: 18.08.2006
Antwort:
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Hab mal alles was das Thema betraf von mir gelöscht, nicht dass der googelt oder sowas und das findet.

Halt euch aber auf dem laufenden!


Autor: Ingmar
Datum: 19.08.2006
Antwort:
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Der Käufer hat den Fall geschlossen und uns mitgeteilt, dass das Problem nicht einvernehmlich geklärt werden konnte. Daher kann der Käufer jetzt über den eBay Standard-Käuferschutz eine Rückerstattung des Kaufpreises beantragen

Was kommt jetzt bzw was kommt auf mich zu?
Autor: TheRuben
Datum: 19.08.2006
Antwort:
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Nix es kann sein das du von Ebay aufgefordert wirst den Betrag zurück zu überweisen, wenn er es denn so anfordert. Kannst natürlich dagegen Einspruch einlegen.
Warst du wenigstens schonmal bei den Cops wegen dem Früchtchen???
Grüsse TheRuben!!!! ;-)
Autor: Ingmar
Datum: 19.08.2006
Antwort:
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Nein war noch nicht da!

Der hat dann bei Ebay bei dem Onlineklären halt wie ich geschrieben hab und auch noch geschrieben dass er die Sachen seinem Anwalt übergibt! Ich kann echt nur noch lachen!
Autor: ND Carstyling
Datum: 25.08.2006
Antwort:
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hat sich etwas neues ergeben???
Autor: Ingmar
Datum: 25.08.2006
Antwort:
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Bis dato kam weder über Ebay was noch per Post.
Autor: angry81
Datum: 25.08.2006
Antwort:
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ach inge, der typ hat ne welle gemacht und gehofft, das du dir einlullerst...wo er gemerkt hat das du genauso kannst wie er hatte er noch kurz ne dicke lippe und aus die maus :D
Autor: TheRuben
Datum: 25.08.2006
Antwort:
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Ja hast du jetzt wegen § 132a (StGB) Anzeige erstattet oder nicht???
§132a

Bearbeitet von - TheRuben am 25.08.2006 17:14:37
Grüsse TheRuben!!!! ;-)
Autor: Ingmar
Datum: 25.08.2006
Antwort:
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Bislang noch nicht.




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Ende des Themas

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