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Rückgaberecht von Grebrauchten? - BMW-Talk

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Beitrag von: clausxxx
Date: 26.07.2006
Thema: Rückgaberecht von Grebrauchten?
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Hallo,
Weiß jemand wie lange ich einen gebrauchten Pkw nach dem Kauf beim :-) zurückgeben kann?

m.f.G.


Antworten:
Autor: rsgra
Datum: 26.07.2006
Antwort:
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Ich gehe mal davon aus das du wie z.B. Im Internethandel auf das 14 tägige Rückgaberecht hinaus willst.
Annahme dazu der gebrauchte ist in Ordnung und soll nicht wegen Mängel zurückgegeben werden.
Dann leider gibt es beim KFZ-Kauf beim Händler kein 14-tägiges Rückgaberecht beim Barkauf!! Es gibt lediglich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für eine Finanzierung.
Autor: clausxxx
Datum: 26.07.2006
Antwort:
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naja.. das Auto ist nicht in Ordnung, mir wurde beim Kauf gesagt, dass das Problem noch geklärt wird, nachdem man BMW angeschrieben hat, und deren Meinung eingeholt hat. Nun aber Meldet sich vom :-) keine alte S** mehr.

Außerdem stand im Autoscout, dass BMW-Euro Plus Garantie dabei ist, aber nun hab ich vor kurzen bemerkt dass man mir ne andere Gebrauchtwagengarantie auf den Kaufvertrag "untergemogelt" hat.

Und das will ich mir einfach nicht gefallen lassen...

Was kann ich nun tun?
Autor: rsgra
Datum: 26.07.2006
Antwort:
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Wenn der Wagen von einem Händler gekauft wurde (egal ob Euro-plus oder Gebrauchtwagengarantie) kommt sowieso zuerst mal deren 1. Jährige Garantie zum tragen.
Sätze denen einfach eine (angemessene)Frist zum beheben des Mangels mit dem Vermerk das du bei Nichteinhaltung den Wagen zurückgibst. dann sollten die schon reagieren.

Bearbeitet von - rsgra am 26.07.2006 13:57:14
Autor: clausxxx
Datum: 26.07.2006
Antwort:
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ok, vielen Dank!
mal schaun was sich so machen lässt!
Autor: Ehlers
Datum: 26.07.2006
Antwort:
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Bei sowas kann ich immer nur sagen: Man solte lesen was man unterschreibt! Nicht das du dich jetzt auf n schlips getreten fühlst aber gerade Autohändler traue ich persönlich kein meter übern weg! Denen gehts schließlich nur um die Kohle! Rückgaberecht hast du vielleicht wenn im Kaufvertrag festgehalten ist das sie noch Fehler beheben wollten was sie nachweislich nicht getan haben! Stehts nicht drin können sie schließlich sagen " Wieso du hast den Wagen doch auch mit dem Fehler gekauft!"
Wie es sonst mit Rückgaberecht ist weiß ich nicht!




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