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Beitrag von: Aui Date: 15.07.2006 Thema: Eintragung möglich trotz TÜV mängel? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pimboli am 15.07.2006 um 16:35:35 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hab ne kleine Frage wegen dem TÜV wie ist denn das wenn ich was am Auto hab was nicht TÜV gerecht ist z.B. UBB und dann irgendwas am auto eintragen lassen will z.B. Fahrwerk oder ESD? Sagen die dann was wegen der UBB oder interresiert die des nicht, halt erst beim normalen TÜV machen??? Bearbeitet von - Pimboli am 15.07.2006 16:35:35 ...Betreff angepasst Bearbeitet von - pug am 01.02.2007 21:03:38 Mein BMW fährt sich wie ein Düsenjet: Nur 10 Km Tiefergelegt Wer langsam fährt, wird länger gesehen! |
Autor: ThaFreak Datum: 15.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das interessiert den Prüfer schon! Evtl. wird er dir nichts eintragen solange du deine nicht TÜV-konformen Sachen am Auto hast. |
Autor: reaver Datum: 15.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wollte mir auch ne UBB dran machen,die meinten wenn ich das mache Tragen die mir gar nix mehr ein und AU und HU bekomm ich auch keine mehr. MFG: reaver http://s8.bitefight.de/c.php?uid=21566 |
Autor: Aui Datum: 15.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hmm krass dann muss das halt noch etwas warten oder jedesmal abbauen aber da hab ich kein bock zu! Danke für die antworten! THX AUI! Mein BMW fährt sich wie ein Düsenjet: Nur 10 Km Tiefergelegt Wer langsam fährt, wird länger gesehen! |
Autor: Yale Datum: 15.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- mag sein das es optisch was bringt, hätte aber keinen bock auf den ärger. die rennleitung soll keinen cent von mir bekommen, egal was die eintragungen mich kosten (wenn was absolut nicht einzurtagen, lass ich es) gruss yale |
Autor: Renee525 Datum: 15.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi mit pech legen sie dir den wagen beim tüv still und sagen du du du Gruß Renee |
Autor: v3n0m Datum: 15.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- LoL, das kenne ich mit dem Still-legen. Wollte nur Auspuff eintragen lassen. Mein Fahrwerk war schon eingetragen aber bei anderem TüV Prüfer. Er sagte kein Thema mit Auspuff eintragen, aber Fahrwerk ist zu tief (5cm vom Boden *gg*) und kratzte mir die Plakette ab...... |
Autor: Niederbayer Datum: 16.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- jepp...wenst den richtigen erwischt bleibt dein wagen erst mal stehen :-) |
Autor: WildThing Datum: 16.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schließ die Unterbodenbeleuchtung über die Türkontakte an, so dass sie nur angeht wenn deine Tür auf ist, zusätzlich noch einen Schalter im Innenraum das du es ganz ausmachen kannst. Dass nennt sich dann Einstiegsleuchten oder so und ist nicht verboten ;) Wenn der TÜV'ler was sagt dann erzählst ihm halt das du das nur auf Treffen benutzt und es da der Optik dient, dann wird der auch keinen großen Aufriss machen. So long Wild |
Autor: reaver Datum: 16.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Doch wird er,das selbe hab ich dem Prüfer auch erzählt,aber keine Chance,und die Prüfer bei uns sind schon nicht all zu pingelig. Meine Unterbodenbeleuchtung liegt nun seit einem Jahr noch neu Verpackt im Karton. MFG: reaver MFG: reaver http://s8.bitefight.de/c.php?uid=21566 |
Autor: Aui Datum: 16.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja aber das mit der einstiegsbeleuchtung ist seit neuem auch nicht mehr erlaubt! und wollte es ja mit der FFB koppeln oder besser mit dem innenlicht das geht ja an wenn ich das auto aufmache! Sind das wirklich zu dünne kabel oben am Licht für die UBB? Mein BMW fährt sich wie ein Düsenjet: Nur 10 Km Tiefergelegt Wer langsam fährt, wird länger gesehen! |
Autor: ThaFreak Datum: 16.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Als Einstiegsleuchten dürfen nur Leuchten mit E-Prüfzeichen verwendet werden! Ausserdem nur an den Seiten und nicht vorne und hinten! Oder steigt jemand durch die Motorhaube oder Kofferraum ein? ;-) Also kannst du das in dem Fall auch vergessen. |
Autor: WildThing Datum: 17.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist eine Schaltungsfrage. Wenn das Teil so angeschlossen ist das es wärend der Fahrt nicht an geht dann macht der Prüfer auch keinen Aufstand. Ein Bekannter hat auch eine drunter und hatte keine Probs beim TÜV habs halt wie oben beschrieben angeschlossen. Zitat: Einsteigen nicht aber machnmal ist es sinnig da auch was zu sehen ;) Wie das mit dem E-Zeichen aussieht weiß ich nicht. Aber fahr doch einfach mal zum TÜV und frag den Prüfer. Es gibt keinen Grund dafür das sie nicht erlaubt sind. Allein die Benutzung auf öffentlichen Straßen ist verboten (meines Wissens nach). So long Wild |
Autor: Carlos&Steffi Datum: 17.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du kannst das ganze umgehen, wenn du die Unterbodenbeleuchtung als Ein- und Ausstiegshilfe benutzt, sprich über den Türkontakt und eingeschaltenem Licht anschließt, dass sie nur angeht wenn du die Tür öffnest und das Licht eingeschaltet ist. Ein Kumpel hat sie auf diesem Weg sogar eingetragen bekommen und du kannst die anderen Dinge auch ohne Probleme eintragen lassen. über den versteckten Schalter für die UBB sagst du natürlich nichts. *g* Gruß Steffi |
Autor: WildThing Datum: 17.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich muß meine Aussage zurück ziehen. Hab grad mit meinem TÜV'er gesprochen und er sagt es ist definitiv verboten. Allerdings hat er auch gesagt das wenn jemand kommt und ihn nicht verarscht und das Ding wirklich nur über die Tür an geht er keinem sagen wird "abschrauben". @Steffi nein hab ich nicht sondern sie sollte wirklich nur so funktionieren und nicht anders. Im öffentlichen Verkehr ist sie verboten. So long Wild Bearbeitet von - WildThing am 17.07.2006 16:15:46 |
Autor: Carlos&Steffi Datum: 19.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja klar dass sie im öffentlichen Verkehr verboten ist, dann musst halt auf Treffen immer die Türe offen lassen, wenn du die UBB anlassen willst. Aber andererseits find ich ne UBB schon wieder voll langweilig. Man merkt voll, dass der Trend davon weg geht. Von dem her würd ich mir gar nicht erst eine dran basteln. Aber wem´s gefällt. Gruß Steffi |
Autor: BMW327iCab Datum: 19.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Steffi: wenn man immer mit dem Trend gehen würde ... ich sag einem selber muß es gefallen. @aui: geh lieber erst mal so zum TÜV und informier dich, die werden dir dann schon sagen wie und was du machen sollst. Wenn du dann mit dem Auto kommst frag nach dem Prüfer mit dem du gesprochen hast, der weis bescheid wie und was. Da hast dann am wenigsten Probleme. MFG Tom |
Autor: Carlos&Steffi Datum: 19.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Deswegen habe ich ja geschrieben, dass ich´s nicht besonders toll find. Geschmäcker sind verschieden...klar!!! Daher auch das: "wem`s gefällt" Gruß Steffi PS: ich glaub heut zu Tage geht keiner mehr nach dem Trend...oda??? |
Autor: bmw318i Datum: 19.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn dann musst du diese abbauen wenn du zum tüv fährst sonst wird der dein auto gar net anschauen |
Autor: BMW327iCab Datum: 20.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ steffi, ok ok sag schon nix mehr, habs jetzt auch verstanden wies gemeint war. |
Autor: Niederbayer Datum: 23.07.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- moin moin... :-) also mein Tüvi meinte dazu nur das UBB egal zu welchen zweck nicht mehr am fahrzeug angebracht werden dürfen wenn es im öffentlichen strassenverkehr bewegt wird, auch wenn sie über einen schalter oder türkontakt betätigt werden. PS: ich hab seitdem meinen Tüvi gewechselt :-) gruß Bernd |
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