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Rechtsfrage: wo darf Polizei kontrollieren - Geplaudere

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Beitrag von: Touri Normi
Date: 24.06.2006
Thema: Rechtsfrage: wo darf Polizei kontrollieren
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hi fries,

ich bin gerade auf etwas aufmerksam geworden und wollte mal von unseren jura-bewanderten mitgliedern aufgeklärt werden.

und zwar geht es um die überprüfung der tieferlegung, Db-messung etc.
stimmt es dass die polizei dass nicht einfach willkürlich auf jedem parkplatz machen darf. ich habe gelesen dass es dafür spezielle plätze/orte gibt wo man dann aufgrund einer vorladung hin muss. nur eben ohne hinweise auf gesetze sodass mich das interessiert ob da was wahres dran ist.

es ist ja eben oft so dass die herren in grün das oft "vergessen" und sich die zu kontrollierenden damit nicht auskennen und diese überprüfung dann über sich ergehen lassen, meist aus angst.
wie sieht es mit einer stilllegung aus? welche kriterien müssen vorliegen dass die das vor ort einfach machen können wenn sie es überhaupt dürfen?

grüße Norman
Understatement ist alles



Antworten:
Autor: sven83
Datum: 24.06.2006
Antwort:
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also stilllegung definitiv nur wenn ein grobe verkehrgefährdung für den restlichen verkehr vorliegt...stilllegen weil auto zu laut dürfen sie nicht...
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen ;)

Bimmer-Society
The Royal Club
Autor: Marius
Datum: 24.06.2006
Antwort:
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Hatte das selbe problem letzten sommer. Bin mit paar kumpels auf einem parkplatz gestanden. Auto war zu, dann wollten die Cops erst die Ausweise sehen und kontrollierten dann die Autos. War ja alles eingetragen somit machte ich mir keine gedanken was ich jedoch nicht gemerkt hatte war das die stelle an der mein Auto stand uneben war. Somit hatte ich vorne nicht die 50 cm vom Boden zur Lichtaustrittskante sondern 47 und schon war der stress da. Denke daher das die für sowas auch einen ebenen platz brauchen und zum db-test, da tut eh jeder anders messen sprich der eine steckt dir das teil in die endrohre, der andere kurz davor und der dritte stellt sich einen meter dahinter! Was ist nun rechtlich das richtige??!!
Autor: tool_time
Datum: 24.06.2006
Antwort:
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der ort der kontrolle ist jedoch ziemlich egal.. sie dürfen überall kontrollieren, außer auf deinem grundstück... es sei denn, sei haben noch gesehen, wie du auf dein grundstück heraufgefahren bist, dann auch da...

auf den parkplätzen darf auch kontrolliert werden... is ja schlielich öffentlicher verkehrsraum...

wenn du nich grad im auto sitz, kannst ja sagen is nich deins :-)

die rechtliche grundlage is jedoch da...


mit der stilllegung stimme ich sven zu... ein solches beispiel wäre, wenn sie sehen, dass du deine federn geflext hast oder ähnliches... da wäre keine sicherheit mehr zu gewährleisten..
Autor: Maveric
Datum: 24.06.2006
Antwort:
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... da fällt mir grade ein... man müsste das Auto per knopfdruck leise machen können. :) So das sich da irgendwien absorber reinschiebt oder so. :) Das wär doch mal ne Idee.
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: Marius
Datum: 24.06.2006
Antwort:
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Maveric, diese 3 fach verstellbare Drosselklappenvariante hat Porsche schon. Kostet halt bischen extra ist aber beim GT3 und GT3 RS usw. eine lohnende investition ; )

tool_time das wenn die erst deinen Perso haben und du dann meinst das dies nicht dein Auto ist, ist keine so gute idee. Die brauchen max. 3 minuten und schon wissen die wer der Halter ist vom Fahrzeug wenn die das Kennzeichen eingegeben haben. Also das ist keine so gute idee.


Bearbeitet von - marius am 24.06.2006 16:41:36
Autor: angry81
Datum: 24.06.2006
Antwort:
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Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
Besteht Anlass zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim KFZ Führer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

Bevor eine Standgeräuschmessung am Fahrzeug durchgeführt wird, muß der Beamte erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Zur eigentlichen Standgeräuschmessung muß sich das Meßgerät im 45-Grad-Winkel und 50 Zentimeter hinter dem Schalldämpfer des Fahrzeugs befinden. Die Messung muß auf einer freien Asphaltfläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.


Bearbeitet von - angry-playboy am 24.06.2006 23:28:53
Autor: a1exander
Datum: 24.06.2006
Antwort:
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Die neue Corvette hat auch sowas. Ab ner gewissen Drehzahl erst wird sie richtig laut.
Lieber Porsche fahren und Golf spielen, als Golf fahren und Porsche spielen.
Autor: Marius
Datum: 24.06.2006
Antwort:
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angry eines muss man dir lassen wenn es um sowas geht denke ich manchmal das du das alles auswendig gelernt hast!

Bearbeitet von - marius am 24.06.2006 17:11:09
Autor: Tragic
Datum: 24.06.2006
Antwort:
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angry respekt, besser hätt ich´s selber nich subsumieren können!
***Wer was langes in der Hose hat braucht kein langes Auto mehr! Compact 4 ever ;)***

<<<Team Isental>>>
Autor: sven83
Datum: 24.06.2006
Antwort:
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Zitat:


der ort der kontrolle ist jedoch ziemlich egal.. sie dürfen überall kontrollieren, außer auf deinem grundstück... es sei denn, sei haben noch gesehen, wie du auf dein grundstück heraufgefahren bist, dann auch da...

auf den parkplätzen darf auch kontrolliert werden... is ja schlielich öffentlicher verkehrsraum...

wenn du nich grad im auto sitz, kannst ja sagen is nich deins :-)

die rechtliche grundlage is jedoch da...


mit der stilllegung stimme ich sven zu... ein solches beispiel wäre, wenn sie sehen, dass du deine federn geflext hast oder ähnliches... da wäre keine sicherheit mehr zu gewährleisten..

(Zitat von: tool_time)




das stimmt so nicht-du kannst ihnen den zutritt verwehren, dann brauchen sie eine gerichtliche anordnung!
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen ;)

Bimmer-Society
The Royal Club
Autor: angry81
Datum: 24.06.2006
Antwort:
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danke danke, danksagungsbeträge werden gerne auf meinem konto entgegen genommen ;)
Autor: tool_time
Datum: 25.06.2006
Antwort:
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Zitat:

das stimmt so nicht-du kannst ihnen den zutritt verwehren, dann brauchen sie eine gerichtliche anordnung!




das seh ich nich so... wenn du schon in schlangenlinie nach hause fährst, dann sind die schneller drauf als du denkst... denn is auch nix mehr mit richterlichem beschluss...
Autor: sven83
Datum: 25.06.2006
Antwort:
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zwischen dem was sie machen und was sie dürfen ist ein unterschied-du darfst auch deinen kofferraum verschlossenen lassen wenn sie keinen dringenden tatverdacht nachweisen können-was meinst warum sie immer verbandskasten und warndreieick sehen wollen? hab ich bei mir zum Beispiel hinter dem sitz und da bleibt der kofferraum auch gerne mal zu wenn sie nicht freundlich sind...

die autofahrer haben mehr rechte als die meisten wissen, allein aus dem grundgesetz resultierend...



Bearbeitet von - sven83 am 25.06.2006 13:14:23
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen ;)

Bimmer-Society
The Royal Club
Autor: Touri Normi
Datum: 25.06.2006
Antwort:
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eh angry, was machstn du nebenberuflich? *g*
na etz weiß ich schon mal bissl bescheid.
danke ma soweit
Understatement ist alles

Autor: Tragic
Datum: 25.06.2006
Antwort:
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Und wenn wirklich alle Stricke reissen dann beruf dich einfach auf 2 GG, das Auffangsgrundrecht :D
Da kriegt dann zwar jeder ´s kotzen aber lustig isses trotzdem :D
***Wer was langes in der Hose hat braucht kein langes Auto mehr! Compact 4 ever ;)***

<<<Team Isental>>>




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