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Beschädigung bei Verkauf verschwiegen. - Geplaudere

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Beitrag von: CoupeDriverLA
Date: 19.06.2006
Thema: Beschädigung bei Verkauf verschwiegen.
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Hallo,

habe eine Frage, hoffe ihr könnt mir helfen. habe mir vor wenigen Monaten ein Auto gekauft Der Käufer erwähnte hier nur das ein kleiner Schaden um die 500 Euro schon mal vorhanden war weil eine Beule entfernt und dann neu lackiert werden musste.

Nun hatte ich selbst einen Unfall bei dem mir der rechte Einstieg 5cm nach innen verbogen wurde.

ich brachte das Auto in die Werkstatt und nun rief mich der Rep.Meister an und sagte mir das auf dieser Seite schon mal ein erheblicher Schaden war, da schon gespachtelt und einiges wieder gerade gebogen wurde. Also nichts mit Lackschaden und ungefähr 500 Euro. Sonder lt. ungefährer Schätzung mind 3-5000 Euro Schaden.

Nun ist nätürlich die Frage was kann ich tun?
Der Verkäufer war Händler somit muss er ja alle Vorschäden beim Verkauf bekannt geben, oder?
Wie kann ich dagegen vorgehen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank

Weiß-Blauer Gruß
____________________________
BMW Freude am Fahren

Niederbayern



Antworten:
Autor: BMWM3Racer20!
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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Hi,

hast du ne Garantie auf das Auto bekommen und steht auch wirklich im Vertrag drinnen das es nur ein kleiner Schaden war?

Wenn natürlich sowas wie Seitenschaden drinnen steht ohne die größenordnung dann hast du ein Problem.

gruß racer
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Autor: CoupeDriverLA
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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Hi,

erstmal danke für deine Antwort. Ja ich hab die übliche 1 Jährige Händlergarantie (zusätzlich besteht noch BMW Werksgarantie) beides besteht noch.
"Im Kaufvertrag stand Seitenschaden hinten rechts. Verkauf im reparierten Zustand." Türe ist aber nicht rechts hinten es ist ja die Beifahrertüre bzw. Einstieg.

Was kann ich nun tun?

Weiß-Blauer Gruß
____________________________
BMW Freude am Fahren

Niederbayern

Autor: BMWM3Racer20!
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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Hi,

würde am besten mal zu dem Händler hinfahren und im das erklären und dann sagst du ihm dass das eigentlich nicht sein kann und was er vorschlägt zu tun, und wenn er sich weigert irgendwas zu machen, würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen.

mfg
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Autor: CoupeDriverLA
Datum: 19.06.2006
Antwort:
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Jo da wird mir wohl nichts anders übrig bleiben. Ich werd ihn dann mal besuchen, der wird auch begeistert sein.

Vielen Dank für deine Hilfe

Weiß-Blauer Gruß
____________________________
BMW Freude am Fahren

Niederbayern





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Ende des Themas

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