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Beitrag von: Wilhelmidelta Date: 17.06.2006 Thema: Soll ich das glauben, Thema TÜV und Zulassung!!??? ---------------------------------------------------------- Mahlzeit, da meine Kiste keinen TÜV mehr hat, kann ich ihn natürlich auch nicht zulassen. Daher habe ich ein Kurzzeitkennzeichen geholt und wollte damit, über meinen Bruder, die Kiste TÜVen und gleichzeitig auch den Motorumbau usw. eintragen lassen. Wäre auch alles gut gegangen, wenn mein Bruder nicht das Differential erwähnt hätte, was nicht getauscht wurde. Wie dem auch sei, das Kurzzeitkennzeichen ist abgelaufen und meine Kiste hat noch immer keinen TÜV. Nun sagte wohl der TÜV Typ, das es eine Möglichkeit gibt, auch ein NICHT zugelassenes Fahrzeug, mit dem alten Kennzeichen (ohne Plaketten) zur HU zu fahren, aber eben nur direkte Strecke hin und zurück um die HU machen zu können. Ich glaube das aber nicht und werde auch sicher nicht auf eine mündliche Aussage hin mit einem abgemeldeten Auto im Land rumtuckern.....die Butzen werden sich schief lachen wenn ich denen das so sage. "Der und der hat gesagt das ich das darf". Abgesehen davon, wie soll man nachweisen das ich nur direkten Weg gefahren bin????? Könnte ja jeder sagen und würde auch, wenns so wäre, jeder Depp ausnutzen. Nun die Frage, gibts so eine Regelung, vieleicht in ähnlicher Weise???? Von wegen schriftliche Bestätigung des TÜVers oder so???? Ich hab sowas noch nie gehört!!!???? Mfg ____________________________ |
Autor: Michi Datum: 17.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man darf mit einem unangemeldeten Wagen am selben Tag der Anmeldung zum TÜV fahren und auch zur Zulassung. Das selbe gilt, wenn man den Wagen abmeldet das man dann auch zurückfahren darf. Ist am selben Tag der An/Abmeldung noch versichert. mfg Michi ____________________________ BMW E36 325i Coupe |
Autor: Greis Datum: 17.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn das Auto schon ne Weile steht dann hat er doch keinen Versicherungsschutz mehr? Und am Tag der Anmeldung hat er dann den Schutz wieder? Ähhhh? Ich glaube ich steh aufn Schlauch^^ ____________________________ |
Autor: Michi Datum: 17.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, besorgst die ja eine Deckungskarte bei deinem Versicherer. Der bekommt ja dann logischerweise den Tag der Zulassung gemeldet. Und wenn dann was passiert an dem Tag auf dem zur Zulassung bist du versichert. Kannst dich bei deinem Versicherer sowie dem TÜV, Polizei erkundigen. Mach das jedes Jahr so, da ich mein Auto nur im Sommer fahre und kein Saisonkennzeichen will. Mfg Michi ____________________________ BMW E36 325i Coupe |
Autor: Greis Datum: 17.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ok das is was anderes. ____________________________ |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 17.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also müsste ich TÜV Termin und Zulassung auf den selben Tag legen, richtig? Mach ich dann keine Kennzeichen drauf oder die alten, falls vorhanden????? Mfg ____________________________ |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 19.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- So, nochmal zur Info...... War eben bei der Polizei und hab nachgefragt, ausser einer roten Nummer oder einem Kurzzeitkennzeichen, ist das fahren mit dem KFZ NICHT erlaubt. Im Unfall-Fall oder in einer Kontrolle ist das fahren ohne Versicherungsschutz und gibt dicke einen drauf. Abgesehen davon könnte ja dann jeder Depp hingehen, eine Deckungskarte anfordern und die ständig im Auto liegen lassen. Die ist nicht zeitlich gebunden, man könnte theoretisch also solange fahren bis was passiert oder man in eine Kontrolle gerät. Ich werd mir jedenfalls nochmal ein Kurzzeit holen, auch wenns Geldverschwendung ist...... Mfg ____________________________ |
Autor: E36-Freak Datum: 19.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du meintest jetzt zum Tüv, oder? Wenn Du einen Termin bei der Zulassungsstelle bzw. dort ein Kennzeichen reserviert hast und die Doppelkarte dabei hast, dann isses kein Problem, ohne Zulassung (auf dem kürzesten Weg und nur innerhalb des Zulassungsbezirks) dorthin zu fahren ____________________________ |
Autor: ZerOne Datum: 19.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wir machen das hier auch manchmal wenn unsere roten kennzeichen mal verlegt sind es geht. ____________________________ WER ZU ERST KOMMT MALT ZU ERST. |
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