- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: MStyle Date: 15.06.2006 Thema: Jemand vom Arbeitsamt da wg. Fahrtkostenerstattung ---------------------------------------------------------- Hi, ist hier jemand vom Arbeitsamt und kennt sich mit Fahrtkosten aus? Ich war kurz Arbeitssuchend und hab dann von einer Zeitarbeitsfirma Vorstellungsgespräche bei deren Kunden gehabt. Das Arbeitsamt verweigert aber einen Zuschuss, da die Zeitarbeitsfirma bei mir vor Ort ist und ich dadurch keinen Anspruch hätte(Weg zu kurz) und ja im Falle einer Beschäftigung bei der Firma XY nicht angestellt bin, sondern bei der Zeitarbeit die ja vor Ort ist. Deswegen gibt es keine Erstattung. Die Zeitarbeit will aber auch nicht zahlen. Ich bin ja normal nicht so penibel. Es geht aber um ein paar Vorstellungsgespräche die gut 100km weg waren. Was tun? ____________________________ Fährt sich wie ein Düsenjäger! Nur 10.000Meter tiefergelegt. |
Autor: Friese_250 Datum: 17.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- moin moin, ich bin zwar nicht vom AA, habe aber das gleiche Problem gehabt. Ich füge mal ein Musterschreiben an. Dieses nur noch für Dich Umschreiben und an die betreffenden Firmen senden, per Einschreiben und Rückschein (um das Mahnverfahren "Beweisen" zu können. ABER DIESES SCHREIBEN nur zu den Arbeitgebern senden wo Du NICHT anfängst zu Arbeiten :-)) MUSTER: DDT XXXXXXXX GmbH Frau XXXXXXXXXX XXXXXXXXX. 15 47138 YYYYYYYYY Bewerbungsaufforderung / Einladung zu Vorstellungsgespräch Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXX , bezüglich des Vorstellungsgespräches am 04. April 2001 um 13:00 Uhr, zu dem Sie mich in ihre Firma XXXXXXXXXXXXXXXX GmbH in Duisburg eingeladen hatten, sind mir Fahrtkosten in Höhe von 507,20 DM entstanden. Jever - Duisburg hin und zurück 634 km * 0,80 DM => 507,20 DM. Gemäß § 670 BGB, und dem Urteil des 5 Senats des Bundesgerichts 5. AZR 433/87, sind Sie verpflichtet, die mir entstandenen Fahrtkosten zu ersetzen. Das Urteil findet Anwendung bei Vorstellungen für versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse sowie auch für selbständige Verhältnisse. Ich fordere Sie auf, den o.a. Betrag von DM 507,20 bis zum 23. April 2001 mir per Verrechnungsscheck an o.a. Adresse zuzusenden oder auf mein Konto zu Überweisen. Kontodaten: XXXXXXXXXXXXXX YYYYYYYYYYYYYYYYY Bankleitzahl : TTTTTTTTTTT Kontonummer : DDDDDDDDDDDDDDD Sollte der Betrag von 507,20 DM nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht bei mir eingehen, so werde ich, ohne Sie weiter zu mahnen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens sowie Klage, Zins und weiter entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten. Mit freundlichen Grüßen Kaiser Wilhelm der 343567 ____________________________ Ein Friese darf das nein er macht es |
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ Datum: 17.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, also arbeitgeber sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet FK zu übernehmen. das abreitsamt übernimmt seit 20.3 für alle arbeitssuchenden keine FK mehr,da wir neue ermessenslenkende weisungen erhalten haben,in denen nur noch arbeitslose mit leistungsbezug gefördert werden sollen. FK zu einer zeitarbeitsfirma übernehmen wir grundsätzlich auch nicht.klar und auch wenn das vorstellungsgespräch zu nah dran wäre (unter 6 € FK),dann wird auch nichts übernommen. ____________________________ Mein 3er :) |
Autor: MStyle Datum: 19.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @^WeEeDsMoKeR_PuFf^ Verstehe ich jetzt nur zu Hälfte. Was heisst Leistungsbezug? Arbeitslosengeld? Das hab ich ja bekommen. Das mit den Fahrtkosten unter 6€ ist ja ok, wegen mir ja auch 20 Euro. Bin da nicht so. Nur wenn ich gut 100km 2mal fahren muss(soll) dann bekomme ich auch nichts. Warum müssen eigentlich Personaldienstleister keine Fahrtkosten zahlen. Eigentlich haben die mich ja eingeladen. ____________________________ Fährt sich wie ein Düsenjäger! Nur 10.000Meter tiefergelegt. |
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ Datum: 20.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- genau,mit leistungsbezug meinte ich den bezug von arbeitslosengeld. diesen punkt hast erfüllt.über 6 € sind es auch,da pro km 0,20 cent übernommen werden. also kann es lediglich nur daran liegen,dass es sich hierbei um eine zeitarbeitsfirma handelt.hierfür zahlen wir auch keine FK....warum dies so ist und was der sinn dahinter ist,weiss ma wieder nur ein kluger mensch,der mit der praxis absolut nichts am hut hat. ____________________________ Mein 3er :) |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |