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Beitrag von: Deco-328 Date: 11.06.2006 Thema: Auto gekauft als unfall frei !! ---------------------------------------------------------- Habe mir letez jahr im oktober mir ein 328 i gekauft von bmw vertragshändler lat verkaufer und vertrag war es unfall frei aber ich bzw mein lackier stellt fest das das komplette heck lakiert wurde und es fängt auch an zu rosten unter der rücklichter ist ein 97 er baujahr wie soll ich vor gehen was sind jetz meine rechte ____________________________ Ich fahre nicht schnell aber fliege tief !!! |
Autor: Marius Datum: 11.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das, das Heck lackiert wurde muss nicht unbedingt heißen das der einen unfall hatte! Es kann sein das durch Vandalismus das auto beschädigt oder verkratzt wurde und deshalb nachlackiert worden ist. Dudem musst du durch ein Sachgutachten beweisen das es sich tatsächlich um einen Unfallwagen handelt. Solch ein Gutachten kostet nach Aufwand der Sachverständiger zwischen 250 - 350 Euro. Und dann kann es immer noch sein das die nicht feststellen können ob es sich tatsächlich um einen Unfaller handelt wie es bei mir damals zu Golfzeiten gewesen ist. Wie gesagt solltest du erstmal feststellen ob es sich tatsächlich um einen Unfall gehandelt hat und nicht um irgendeinen Parkrempler oder Vandalismusschaden der instandgesetzt worden ist! ____________________________ FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen |
Autor: hero182 Datum: 11.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja, falls der wagen ein unfaller ist, ist die sache klar und du hast volles rückgaberecht. sollte der wagen vom händler sein (was er ja ist, wie ich geade sehe), muss der evtl. sowieso ne garantie draufgeben. weis aber nicht, wie das mit gebrauchter ware ist. bei neuware muss ein händler mindestens 2 jahre garantie geben, soweit ich weis. |
Autor: Rieger 325 Datum: 11.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei dem Baujahr, sollte/muss er 1 Jahr Garantie geben ! ____________________________ MFG Rieger SIR MIX-A-LOT rules Rechtschreibfehler sind die Folge kreativen Denkens ! |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 11.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist es nicht so, daß ein Auto erst als Unfallwagen gilt, wenn er auf der Richtbank war? Soweit ich weiss ist dies nicht der Fall, wenn es sich der Schaden durch "Teiletauschen" rückstandslos beheben lässt. Ist das Fahrzeug also, trotz Unfall, nach der Reparatur in einem vergleichbaren Zustand wie vorher, wirst du die Unfallwagensache kaum als Betrug durchbekommen. Mfg ____________________________ |
Autor: Maveric Datum: 11.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Wilhelm (puh schwierider Name :) ) Das ist richtig, das es sich von Rechtswegen nicht um einen Unfaller handelt wenn er schon einmal ne Begegnung mit nem anderen Auto hatte! Es gibt da bestimmte Merklmale, wann ein Auto ein Unfaller ist und wann nict. Die sind irgendwie gesetzlich festgelegt. Ich wei0 aber nicht genau wo das anfängt und wo aufhört. Aber sei Dir sicher, der Vertragshändler weiß in aller regel was er macht. :) Es ist auch ziemlich schwierig, wie Marius schon sagte, gegen die dann vor zu gehen. Mfg ____________________________ Ich mag Dich! Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club! Der mit dem Auto OBEN OHNE. |
Autor: Marius Datum: 11.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Solange die Fahrzeugteile und Karosserieteile die am Auto dran waren wieder verbaut worden sind gilt es nicht als unfallwagen. Bsp. Auto fährt gegen einen pfosten und wird eingedrückt sowie verkratzt. Der Beulendoktor bekommt die beule raus und anschließend wird das Auto lackiert. Das zählt nicht als Unfall genausowenig wie Parkrempler oder sowas in der Art! ____________________________ FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen |
Autor: mb100 Datum: 11.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Marius: Wo hast denn die Definition her? Ich kenns so: wenn der Schaden nicht mehr im Bagatellbereich liegt, dann ist der Wagen nicht mehr unfallfrei. Die Bagatellgrenze dürfte so zwischen 500 und 1000 Euro Schadenssumme liegen - genau weiss ichs jetzt auch net. @Deco: ich an Deiner Stelle würd zu nem Gutachter gehen und mir dort bescheinigen lassen, dass der Wagen nen Unfallschaden hatte, der älter ist als Oktober 2005. Dann würd ich mich ans Autohaus wenden und denen das Gutachten zeigen, denen sagen, Du willst den Wagen zurückgeben und die Kohle fürs Gutachten. Und wenn die sich querstellen, geh zum Rechtsanwalt. ____________________________ Signaturen sind überflüssig, verschwenden Speicherplatz, machen Arbeit und kosten Geld! Bearbeitet von - mb100 am 11.06.2006 20:14:51 |
Autor: Marius Datum: 11.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- mb100 jeder lackierer hat andere Preise. Wenn du z.b. einen Kratzer an der C Säule und der Heckstoßstange hast und diese entfernen lässt wirst du bei guten Lacker locker 1000 Euro los und musst das dann auch gleich als Unfallwagen angeben ? Denke das da meine erklärung auch wenn die vielleicht nicht 100% richtig ist näher liegt. ____________________________ FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen |
Autor: mb100 Datum: 12.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Scho klar, und der Punkt is eben auch, dass z.B. bei nem Ferrari die Bagatellgrenze viel eher erreicht ist als bei nem alten Golf (mal extrem gesprochen und die Tatsache, dass viele alte Golfs mit 1000 Euro Schaden scho wirtschaftliche Totalschäden sind, außer acht gelassen). Ich hab mich gestern da auch nur kurz eingelesen, und ich hab langsam das Gefühl, dass der Umkehrschluss "Auto ist nicht unfallfrei => Auto ist Unfallwagen" nicht funktioniert. Sondern dass es da noch was dazwischen geben muss. Was wir von der Rechtssprechung halten ist da halt net wirklich wichtig. Fakt ist aber, dass man einen Schaden, der höher liegt als ein Bagatellschaden, beim Verkauf mit angeben muss bzw. das Auto, wenns nen derartigen Schaden hat, nicht als unfallfrei deklarieren darf. Deswegen sollte man (als zukünftiger Verkäufer), wenn derartiges aufgetreten ist, auch im Hinblick auf den späteren Verkauf sowohl Gutachten als auch Reparaturrechnungen usw. aufbewahren und dann mit dem Kunden den Reparaturumfang durchsprechen. Hier mal ein Urteil zu dem Thema - und klar, in dem Urteil werden keine Hausnummern genannt: http://www.ra-kotz.de/unfallfreiheit.htm (der interessante Absatz ist der sechste - erstes Wort: "Freilich..." ____________________________ Signaturen sind überflüssig, verschwenden Speicherplatz, machen Arbeit und kosten Geld! Bearbeitet von - mb100 am 12.06.2006 09:51:44 |
Autor: MarcoF Datum: 13.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde an deiner Stelle mal zum Händler fahren und ihm die nachlackierten stellen und den Rost zeigen. Vielleicht gibt es eine simple Erklärung dafür. Viele Grüße Marco ____________________________ |
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