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Beitrag von: BMW-E30-TUNING Date: 18.05.2006 Thema: Schein Mit 17 Zur Arbeit Fahren?? ---------------------------------------------------------- Wollt mich mal erkundigen, wie das aussieht, wenn man den Schein mit 17 macht, ob man(n) dann mit einer genehmigung zur arbeit und zur berufsschule fahren darf?? wenn ja wie haut das denn hin?? und sonst fährt man halt mit einer begleitperson ____________________________ www.wichtiges-ueber-e30.de.vu M40 und bin Stolz drauf BMW Freude am Jagen |
Autor: NSR Datum: 18.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Am besten erkundigst du dich bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt. Wenn es eine Bus- oder Bahnverbindung zu deiner Schule bzw deinem Arbeitsplatz gibt, wirst du keine Sondergenehmigung bekommen. ____________________________ |
Autor: BMW-E30-TUNING Datum: 18.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- und wenn man dann noch zufällig als KFZ-Mechtroniker arbeitet ____________________________ www.wichtiges-ueber-e30.de.vu M40 und bin Stolz drauf BMW Freude am Jagen |
Autor: TD_s1m Datum: 18.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- das geht! es kommt auf die Entfernung drauf an. Bei mir sind einige Kolleg(inne)n, wo das klappte. Aber du darfst NUR in die Arbeit und wieder heim fahren. Ohne Umwege und NIX ____________________________ |
Autor: michi.beck Datum: 18.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, es gibt 2 Möglichkeiten die du machen kannst: 1. Sondergenehmigung d.h Du darfst auf DIREKTEM Weg zur Schule und in die Arbeit fahren. Dafür musst du bei deinem Landratsamt od. deiner Stadtverwaltung einen Antrag stellen. Kostet so ca. 130€ Bearbeitungsgebühr! Wenn das genehmigt ist kannst mit dem Führerschein anfangen. 2. Begleitendes Fahren Musst glaub ich einfach zur Fahrschule gehn und bescheid sagen und es kann los gehn. Darfst dann halt nur mit den Begleitpersonen fahren Beides zusammen so wie du es gerne möchtest geht glaub ich mal net!!! Gruß Michi ____________________________ |
Autor: fat_toni Datum: 18.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Doch beides zusammen geht glaub ich schon! Ist bei einem Arbeitskollegen so! Der darf mit em Auto zur Arbeit und Schule alleine fahren sonst nur mit Begleitung! Er wohnt aber in einem Kaff wo es glaub ich gar keine Bus-Verbindung gibt! ____________________________ |
Autor: Maddox Datum: 06.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja und? wie siehts jetzt aus? Darfst jetzt fahren oder nicht? Und wenn ja, was sind jetzt die Vorraussetzungen gewesen, bzw. was die Gründe wenn nicht? MAKE IT OR BRAKE IT! |
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