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Beitrag von: Flip86 Date: 10.05.2006 Thema: RECHTLICH FUßBODENBELEUCHTUNG??? ---------------------------------------------------------- Hello Hello, wollte nur kurz fragen wer sich auskennt wegen den Fußbodenbeleuchtung. Wie sieht es rechtlich damit aus??? Ist es gar nicht erlaubt?? oder was muss ich beachten?? Ich würde es anstatt der Fußraumbeleuchtung dran machen. ALSO: es geht nur ann wenn eine Türe offen ist, und wenn ich fahre geht es ja dann aus. Kennt sich jemand damit aus?? Danke, MFG Flip86 ____________________________ |
Autor: hurra Datum: 10.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: hast schon richtig angefangen. nur an wenn der motor steht. ____________________________ |
Autor: Flip86 Datum: 10.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- das heißt also, es ist rechtlich gesehen nicht verboten die Kaltlichtkthoden an die Fußbodenbeleuchtung zu hängen und wenn die türe zu ist geht es aus. Also darf ich das machen??? MFG Flip86 ____________________________ |
Autor: hurra Datum: 10.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- soweit ich das von nem unterbodenbeleuchtungsfahrer erzählz bekommen habe, hatte er noch nie konflikte. hat mittlerweile welche mit led's dran. weil die neonröhren zerbrochen sind ____________________________ |
Autor: greeksatid Datum: 10.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- jetzt aber mal ne dumme frage. man kann ja die fussraumbeleuchtung und somit dann ja die ccfl auch während der fahrt einschalten zb. durch einschalten des innenlicht. ist somit meine art die ccfl einzubauen (siehe Link verboten? ____________________________ Bearbeitet von - greeksatid am 10.05.2006 21:56:37 |
Autor: Flip86 Datum: 10.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- kannst du mir dann mal ne anleitung geben oder ne adresse wo ich das mal anschauen kann?? Und was ich einkaufen muss. Damit es funktioniert!!! Danke MFG Flip86 PS: Wieviel muss ich denn dafür ausgeben? ____________________________ |
Autor: schwabi Datum: 12.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- also zum rechtlichen, hatten heute abend das gespräch im kleinen kreise: solange die türe auf ist ist sogar die unterbodenbeleuchtung erlaubt (meinte einer) so, nun das schlupfloch, anscheinend steht niergends dass beim fahren die türe zu sein muss...oder, belehrt mich wenn ich falsch liege! ____________________________ |
Autor: TN33 Datum: 12.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ging aber um die Fußraumbeleuchtung, net um die UBB. Die UBB ist lt. STVO nicht erlaubt. Basta. Schlupflöcher hin oder her, am Ende ist sie nicht erlaubt und wenn man an den "richtigen" gerät, hat man da so oder so verloren. Die Fußraumbeleuchtung ist erlaubt, da jegliche Farbe im Innenraum erlaubt ist. Einzig was da verboten ist, dass das Leuchtmittel (also die Birne an sich, egal ob LED, Glühbirne oder CCFL) von außen zu sehen ist. ____________________________ Bearbeitet von - tn33 am 12.05.2006 08:38:30 |
Autor: greeksatid Datum: 18.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- es wurde bis jetzt noch keine klare aussage getroffen. habe nämlich keine lsut wegen sowas eine stillegung zu kassieren. leuchten ehen im prinzip nur an wenn auch das innenlich angeht. zb. beim tür öffnen, lossfahren, ausschalten, türschließen oder manuelles einschalten ____________________________ |
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