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Beitrag von: Sgt Bilko Date: 07.05.2006 Thema: Käfig/ Rücksitzbank ---------------------------------------------------------- Hi Leutz, wenn ich euch meinen neuen Klenen mal angeschaut habt, fällt euch sicherlich auf, dass ein Käfig fehlt. Meine Frage nun gibts ausser Wie... noch einen Anbieter und wenn ich beabsichtige, die Rücksitzbank komplett zu entfernen, muss ich das wieder beim TÜV eintragen/ austragen lassen??? Gruss Sgt ____________________________ |
Autor: E30massder Datum: 08.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn du die rückbank raushaust, was beim käfig ja unumgänglich is, musste den käfig eintragen lassen, da veränderung am fahrzeug und die rückbank musst du austragen lassen, weil du dann ja noch nur noch nen 2 sitzer und keinen 5 sitzer mehr hast. ____________________________ Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern |
Autor: Andre21 Datum: 08.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Tach Domi ich bin auch auf der Suche nach nen Käfig könnte mir auch recht gut gefallen gibt es denn nur Käfige von Wiechers oder kann man die auch von anderen Hersteller kaufen. Ich dachte immer änderungen im Fahrzeug inneren muss man nicht eintragen lassen?!?! tschau Andre ____________________________ |
Autor: Prinz-Eta Datum: 08.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Äh... warum muß man seine Rückbank dann bitte rausmachen? Meine ist noch drin? Denke mal das der Unterschied zwischen Käfig und Überrollbügel da hinten für die Rückbank egal ist! Jap... der muß eingetragen werden! Das stimmt... ____________________________ Mit Freundlicher Lichthupe ///Matze |
Autor: E30massder Datum: 08.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok, dann nehm ich des mitm rückbankentfernen wieder zurück, aber sitzen kann da trotzdem keiner mehr, also musst du sie austragen lassen. andre, wer erzählt nen so nen müll, dass man umbauten im innenraum net eintragen muss? N Sportlenkrad muss auch eingetragen werden... ____________________________ Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern |
Autor: MichlBMWE30 Datum: 09.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- alle technischen änderungen am fahrzeug musst du eintragen.ein sportlenkrad musst du auch erst dann eintragen wenn du nicht mehr auf orginal fahrwerk oder/und orig. reifen fährst. und natürlich wenn das lenkrd nicht für dein fz bestimmt is. ein käfig muss eingetragen werden da der tüv das abnehmen muss obs sachgemäß verbaut wurde. ____________________________ ....und der verstand schreit ständig um hiilfe |
Autor: Blue Datum: 09.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Definier doch mal bitte "nicht für Dein Fz" ... soll heißen, M-Tech I kannst Du ohne Probs gegen M-Tech II Lenkrad tauschen oder andersherum. Aber sobald Momo oder Dino oder xyz drauf steht, muß es eingetragen werden, richtig?! ____________________________ "Gott muss lieben verrückte Menschen!" "Warum?" "Er macht so viele davon!" Bearbeitet von - Blue am 09.05.2006 20:33:46 |
Autor: MichlBMWE30 Datum: 09.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- die m tech wurden serie im bmw verbaut genau wie das alpina.hast du serie bereifung drauf und das serie fahrwerk(nur bei manschen lenkräder) musst du es NICHT eintragen lassen vorrausgesetzt in der abe steht dein auto drin für diese im autop verbaute größe ____________________________ ....und der verstand schreit ständig um hiilfe |
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