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Käfig/ Rücksitzbank - 3er BMW - E30

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Beitrag von: Sgt Bilko
Date: 07.05.2006
Thema: Käfig/ Rücksitzbank
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Hi Leutz, wenn ich euch meinen neuen Klenen mal angeschaut habt, fällt euch sicherlich auf, dass ein Käfig fehlt. Meine Frage nun gibts ausser Wie... noch einen Anbieter und wenn ich beabsichtige, die Rücksitzbank komplett zu entfernen, muss ich das wieder beim TÜV eintragen/ austragen lassen???

Gruss Sgt
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Antworten:
Autor: E30massder
Datum: 08.05.2006
Antwort:
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wenn du die rückbank raushaust, was beim käfig ja unumgänglich is, musste den käfig eintragen lassen, da veränderung am fahrzeug und die rückbank musst du austragen lassen, weil du dann ja noch nur noch nen 2 sitzer und keinen 5 sitzer mehr hast.
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern

Autor: Andre21
Datum: 08.05.2006
Antwort:
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Zitat:


wenn du die rückbank raushaust, was beim käfig ja unumgänglich is, musste den käfig eintragen lassen, da veränderung am fahrzeug und die rückbank musst du austragen lassen, weil du dann ja noch nur noch nen 2 sitzer und keinen 5 sitzer mehr hast.
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern


(Zitat von: E30massder)




Tach Domi

ich bin auch auf der Suche nach nen Käfig könnte mir auch recht gut gefallen gibt es denn nur Käfige von Wiechers oder kann man die auch von anderen Hersteller kaufen.

Ich dachte immer änderungen im Fahrzeug inneren muss man nicht eintragen lassen?!?!

tschau Andre
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Autor: Prinz-Eta
Datum: 08.05.2006
Antwort:
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Äh... warum muß man seine Rückbank dann bitte rausmachen?

Meine ist noch drin?

Denke mal das der Unterschied zwischen Käfig und Überrollbügel da hinten für die Rückbank egal ist!

Jap... der muß eingetragen werden! Das stimmt...


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Mit Freundlicher Lichthupe ///Matze

Autor: E30massder
Datum: 08.05.2006
Antwort:
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ok, dann nehm ich des mitm rückbankentfernen wieder zurück, aber sitzen kann da trotzdem keiner mehr, also musst du sie austragen lassen.

andre, wer erzählt nen so nen müll, dass man umbauten im innenraum net eintragen muss?
N Sportlenkrad muss auch eingetragen werden...

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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern

Autor: MichlBMWE30
Datum: 09.05.2006
Antwort:
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alle technischen änderungen am fahrzeug musst du eintragen.ein sportlenkrad musst du auch erst dann eintragen wenn du nicht mehr auf orginal fahrwerk oder/und orig. reifen fährst.
und natürlich wenn das lenkrd nicht für dein fz bestimmt is.
ein käfig muss eingetragen werden da der tüv das abnehmen muss obs sachgemäß verbaut wurde.
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....und der verstand schreit ständig um hiilfe


Autor: Blue
Datum: 09.05.2006
Antwort:
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Zitat:


und natürlich wenn das lenkrd nicht für dein fz bestimmt is.
(Zitat von: MichlBMWE30)




Definier doch mal bitte "nicht für Dein Fz" ... soll heißen, M-Tech I kannst Du ohne Probs gegen M-Tech II Lenkrad tauschen oder andersherum. Aber sobald Momo oder Dino oder xyz drauf steht, muß es eingetragen werden, richtig?!
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"Gott muss lieben verrückte Menschen!"
"Warum?"
"Er macht so viele davon!"


Bearbeitet von - Blue am 09.05.2006 20:33:46
Autor: MichlBMWE30
Datum: 09.05.2006
Antwort:
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die m tech wurden serie im bmw verbaut genau wie das alpina.hast du serie bereifung drauf und das serie fahrwerk(nur bei manschen lenkräder) musst du es NICHT eintragen lassen vorrausgesetzt in der abe steht dein auto drin für diese im autop verbaute größe
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....und der verstand schreit ständig um hiilfe






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