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Beitrag von: abbel Date: 06.05.2006 Thema: Rückleuchten??? ---------------------------------------------------------- Bei rückleuchten brauch man da auch ein E prüf zeichen? oder wie läuft das da ab? ____________________________ Freude am Basteln der der sich fast den daumen abgerissen hat!!! "schwer verletzt sei" suche 1er golf |
Autor: e30arici Datum: 06.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja... ohne E prüfzeichen haben die leuchten keine zulassung! ____________________________ ... ich vote fair! du auch? |
Autor: bmwfan85 Datum: 06.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi ja am besten vor dem kauf drauf achten das ein e-prüfzeichen drauf ist. mfg bmwfan85 ____________________________ Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt!!!! |
Autor: greentouring Datum: 06.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- jawollja,das Prüfzeichen muß immer drauf sein.. ____________________________ Mfg Tom Live your Dreams..but dont dream on your life!! www.just-carhifi.de |
Autor: abbel Datum: 06.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- da gleich noch meine zweite frage: wenn ein eprüf zeichen drauf is muss ich die da noch eintragen lassen? ____________________________ Freude am Basteln der der sich fast den daumen abgerissen hat!!! "schwer verletzt sei" suche 1er golf |
Autor: Dying Datum: 06.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Rückleuchten müssen ein E-Zeichen tragen und zusätzich Reflektoren. Hat eine Rückleuchte ein E-Zeichen und keine Reflektoren, müssen zusätzlich 2 Reflektoren am Heck befestigt werden. StVZO §66a: "(4) Alle Fahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Diese dürfen nicht mehr als 400 mm (äußerster Punkt der leuchtenden Fläche) von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sowie höchstens 900 mm (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) über der Fahrbahn in gleicher Höhe angebracht sein. Die Längsseiten der Fahrzeuge müssen mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, die nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein müssen." ____________________________ Bearbeitet von - dying am 06.05.2006 21:28:02 |
Autor: bmwfan85 Datum: 06.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi nein brauchst du nicht eintragen lassen wenn ein e-prüfzeichen drauf ist. mfg bmwfan85 ____________________________ Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt!!!! |
Autor: greentouring Datum: 06.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @abbel nein,mußt nicht eintragen lassen.. @Dying und wennst originale Rückleuchten drin hast und noch extra Rückstrahler an der Stoßstange (wie bei mir) bekommst aber auch Ärger,weil das laut Tüv nicht sein darf! als die mir das letztes Jahr sagten hab ich geglaubt ich bin im falschen Film..aber so sind die Gesetze in Germany... ;-) ____________________________ Mfg Tom Live your Dreams..but dont dream on your life!! www.just-carhifi.de |
Autor: TRAKYABODY Datum: 07.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau so läufts ____________________________ United of TRAKYA |
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